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GSFWA Restwertbörse muss man das akzeptieren?


broncolor

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So erstmal das traurige ein Fremd räumt eine Rollerfahrerin auf de rAutobahn unachtsam ab Roller kaputt Frau ledig gesund (Prellungen etc. Klamotten defekt)

Schuldfrage eindeutig geklärt.

Klamotten unkompliziert durch die Versicherung ersetzt.

Nun der Roller Gutachten Gesamtwert 5000€ Restwert 1000€ Reparatur 3738€ 

Angebot abrechnen auf Gutachterbasis ohne Reparaturnachweis (heisst für mich ohne MwSt.) Das bejahen wir und 5 Tage später wird uns erzählt nun liegt ein Angebot über 2555€  der Firma www.wom.ag vor wenn wir ein niedriges Angebot annehmen würden müssten wir die Differenz selbst tragen.

Unsere Überlegung war den Roller selbst zu restaurieren und dafür das Geld einzusetzen es ist auch ein ideeller Wert da, Roller ist genauso alt (jung) wie meine Frau. Fertigstellungstermin gibt es auch schon den nächsten Geburtstag.

Mich interessiert nun 

1) Muss ich dadrauf eingehen 

-also muss ich den Roller an die Restwertbörse verkaufen?

-wird mir der dort hohe Wert unbedingt angerechnet (es liegt 1300€ über allen anderen Angelten sie haben 15 Gebote alle zwischen 30€ und 1200€)

Was soll ich am besten bzw. sichersten tun es kommt mir hier bei nicht dadrauf an das ich möglichst viel damit verdiene ich will nur endlich mal nicht den Lacker und oder den Metallbauer / Spengler drücken einfach mal sagen was soll das kosten dann bitte machen.

Den Rest auseinander zusammen mache ich Ersatzteile habe ich fast schon alle im Lager.

 

 

 

 

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Wenn der Gutachter sagt, dass euch 3738 Euro zustehen, dann habt ihr da auch ein Anrecht drauf. Allerdings sind Versicherungen oft etwas anstrengend, wenn ihr mehr haben wollt, als sie zahlen möchten. Da kann es schon mal vorkommen, dass Briefe nicht beachtet werden, oder einem irgendwas als geltendes Recht verkauft wird, was schlichtweg falsch ist.

Geh einfach zum Anwalt, möglichst zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wenn deine Frau nicht Schuld an dem Unfall war, muss die Versicherung des Unfallgegners die Kosten dafür tragen und wird deutlich kooperativer sein, wenn sie sieht, dass ihr eure Rechte kennt.

 

Ich weiß wovon ich rede. Nachdem ich 17 Jahre, und über eine halbe Million Kilometer ohne größere Zwischenfälle unterwegs war, hatte ich letztes Jahr gleich zwei unverschuldete Unfälle. Zwar mit dem Auto, aber die Prozedur ist ja so gesehen dieselbe.

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Da wird wohl nur der Gang zum Anwalt helfen.

 

Mir ist letzten Monat jemand in mein geparktes Auto gefahren. Der Wagen wurde beim Gutachter vorgeführt und dieser hat den Schaden auf x taxiert. Ich wollte den Wagen ebenfalls zum großen Teil in Eigenarbeit reparieren und nach Gutachten abrechnen.

Das Gutachten wurde dann alles bei der Versicherung eingereicht und nach 2 Wochen kam ein Schreiben, dass diese nach "interner Prüfung" nur 2/3 zahlen werden, da mein Gutachter zu hoch ran gegangen sei, denn bei einem 7 Jahre alten PKW kann/dürfe man ja nicht mehr den Stundenlohn einer Vertragswerkstatt anrechnen.

 

Liegt mitlerweile beim Anwalt.

 

Generell steht dir als Geschädigter ein Rechtsbeistand zu, den die gegnerische Versicherung zahlen muss. Vielleicht hilft es, wenn man von da aus etwas Druck aufbaut.

 

Gute Besserung an deine Frau auf diesem Wege!

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Schmerzensgeld nicht zu vergessen, auch wenn es "nur" Prellungen/blaue Flecken sind. :whistling:

klingt jetzt doof, aber aus einem unverschuldeten Unfall sollte man immer das beste für sich rausholen. Mit Versicherungen kenne ich da seit jeher kein Pardon, also ab zum Anwalt. Das Krähengewerbe muss bluten, wenn man 1x die Chance dazu hat. 

 

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vor 17 Minuten schrieb klugscheißer:

Falls du den Roller reparieren lässt, wird die Werkstatt die Summe des Gutachtens bekommen (also inkl. Mwst)

 

Du als Privarmann bekommt die Summe des Gutachten ohne MwSt.

 

Was irgendeine andere Werkstatt als Angebot abgibt, ist für die Regulierung des Schadens absolut unrelevant.

Das sind ja gleich drei Missverständnisse auf einmal...

Ich werd's nie verstehen: Selbst wenn es die Geschädigten nichts kostet, gehen sie nicht zum Fachmann.. Dabei sind es die in solchen Fällen zu Lasten des Gegners verdienten Honorare, die es dem Anwalt ermöglichen, auch nicht-profitablen Mandate zu bearbeiten, bei denen er zwar draufzahlt, die Mandanten in Notlage aber nicht einfach wegschicken kann..

1. Keine Werkstatt ist gezwungen, zu den Preisvorstellungen eines Gutachters abzurechnen.

2. Die Mehrwertsteuer gehört nur zum ersatzfähigen Schaden, wenn sie tatsächlich anfällt. Abrechnung Gutachtenbasis ohne Reparaturnachweis heißt also ohne Mehrwertsteuer.

3. Der Restwert ist nur für die Berechnung des wirtschaftlichen Totalschadens als Wertobergrenze interessant. Der ideelle Wert wird durch das sog. Integritätsinteresse, auch sog. 130%-Grenze, abgedeckt.

4. Wenn das von der Versicherung ermittelte Angebot seriös wäre, wäre sie nicht vollständig chancenlos. Frage ist, ob Sie bereit ist, die Kosten für ein weiteres Gutachten zu opfern. Klar ist, dass einer der Werte falsch sein muss und das Gutachten zumindest nicht offensichtlich falsch. Du musst nicht ewig auf ein Restwertangebot warten. Solange der Gutachter die Angebotsfrist (zwei Wochen, meine ich sind's) eingehalten hat, ist der von ihm ermittelte Wert richtig und nicht erfolgreich zu erschüttern. Du wärst sonst gezwungen, zugunsten des besten Angebots quasi unbegrenzt auf das fahrbereite Fahrzeug zu verzichten, weil Du nie weißt, ob nicht irgendwann einmal ein noch besseres Angebot kommt.

5. Mit der Übersendung eines Entwurfs einer Klageschrift hören die Bauernfängerei-Versuche der Versicherung meist schlagartig auf. Ab zum Anwalt. Ich kenne da grad einen in Hamburg, der sich über solche Fälle immer riesig freut, aber leider nicht für die Mandatserteilung im Einzelfall werben darf..

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Mag ja alles sein, ich meinte aber mit Privatmann, dass der Geschädigte den Roller selbst repariert, also sich den Betrag auszahlen lässt. Dann fällt keine Mwst an, dann bekommt er folgerichtiug nur den Betrag ohne Mwst.

 

Wenn eine Werkstatt über den Gutachterkosten abrechnet, wird das (sofern es sich in einem engen Rahmen bewegt) vermutlich akzeptiert. Keine Werkstatt wird aber UNTER dem Gutachten abrechnen.

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Komisch... ich habe bisher bei jedem Schaden, den ich selber repariert habe, die Mehrwertsteuer nachträglich bekommen, sobald ich durch Fotos o.ä. nachgewiesen habe, dass der Schaden repariert wurde. Warum denn auch nicht? Ich bezahle ja schließlich auch die MwSt. auf die Ersatzteile und warum soll ich nicht selber reparieren dürfen? Aber gut, jeder wie er meint. 

 

Edith: und ich bin sowas von privatmännlich, privatmännlicher geht fast nicht... 

Bearbeitet von freibier
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vor 35 Minuten schrieb freibier:

ich habe bisher bei jedem Schaden, den ich selber repariert habe, die Mehrwertsteuer nachträglich bekommen

Hab ich was anderes behauptet?

§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB: "Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist."

(den ich übrigens für grundsätzlich falsch halte. In jeder Sache ist seit ihrem Neukauf latent Umsatzsteuer enthalten und verbraucht sich mit der Sache. Also muss im Restwert logischerweise noch Steuer enthalten sein. Ist wohl so ein Werkstattkonjunkturprogramm gewesen und nachträglich ins Gesetz gekommen. Ich glaube mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Turnt mich eh total ab, dass die Rechtslage neuerdings der Mode unterworfen sein soll.)

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Meist ist es die Handwerksleistung, die den Hauptanteil ausmacht. Darüber haste dann halt keine Rechnung, weil du es selber gemacht hast. Sofern die Versicherung es akzeptiert, freu dich. Sie muss allerdings nicht zahlen, sofern du es mit Belegen nicht nachweisst. Wie Steuermann schon geschrieben hat, zahlst du Mwst, dann bekommste sie auch zurück, sonst nicht oder du hast eine gutgläubige Versicherung, die dir glaubt, dass du die Teile neu zu dem im Gutachten angegeben Preis gekauft hast. Also nicht als bereits lackiertes Gebrauchtteil zu einem Bruchteil der im Gutachten stehenden Kosten.

Bearbeitet von klugscheißer
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mmmmh falsch verstanden 

Also Gutachten geht in Ordnung Summen stimmen und ich würde gerne nach Gutachten abrechnen meinetwegen auch ohne MwSt. ist dann immer noch in Ordnung.

was mich interessiert ist:

Darf die Versicherung nachdem Sie mir ein Angebot gemacht haben und ich dieses angenommen habe ein höheres Restwert Angebot unterbreiten und auf Basis dieses nun abrechnen wollen dazwischen sind immerhin 1550€ also nun 2550€ und nicht mehr nur 1000 € was ich auch nach derzeitigen Preisen für fast marktüblich halten würde (die 1000€). Aber Ankauf für 2550 und dann noch restaurieren dann würde das heissen das der Gesamtwert des Fahrzeuges ca 7000€ ist brauche doch keine Rente mehr nur noch Roller.

@Steuermann kannst Du mir mal per PN die Adresse vom Anwalt schicken?

 

 

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So kann man wohl als erledigt nehmen.

 

Stichworte waren nun:

Restwertbieter ist kein lokaler Markt (der ist mx 100-allermax 200km entfernt)

Angebot traf erst nach der Zusage ein das sie wie Gutachten abrechnen

Fahrzeug ist nicht mehr unverändert da ja bereits nach dem Angebot das Fahrzeug zur Reparatur zerlegt wurde.

 

Die Versicherung entschuldigte sich dann bei mir und sagte das da ein ziemlicher Murks gelaufen ist und das das so nicht sein sollte ...

Sie würden nun nach Gutachten abrechnen.

Danke und möge das einigen erspart bleiben.

 

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