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Wie ist das denn jetzt wirklich ohne Papiere?


Tsambiko

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Ja kannst du dann gleich eintragen lassen, ist dann ein Abwasch. 

Allerdings kommt es dann drauf an, was der TÜV sehen möchte an Unterlagen. Bzgl Piaggio Freigabe 125 Motor in 80er Rahmen. :-D Solltest du vorher mal frägen ob die den Wisch brauchen oder das so machen ^^

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16 minutes ago, Gugelhupf said:

Ja kannst du dann gleich eintragen lassen, ist dann ein Abwasch. 

Allerdings kommt es dann drauf an, was der TÜV sehen möchte an Unterlagen. Bzgl Piaggio Freigabe 125 Motor in 80er Rahmen. :-D Solltest du vorher mal frägen ob die den Wisch brauchen oder das so machen ^^

 

Mein Blaukittel hat mitlerweile gecheckt das Rahmen und Bremse gleich sind. Der nimmt dann die Daten zur Motornummer aus dem KBA System. Auch ohne Freigabe von Piaggio.

 

Sinngemäß steht dann "mit Motor VNX1M aus Vespa PX 125, ABE A868 * Fahrzeug entspricht sonst ABE C018" drin

 

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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Pia hat mir hier jemand aus dem GSF schon zugesandt, ich werde das aber noch zuvor per Mail mit dem TÜV klären, bevor ich die Karre dann per angemieteten Hänger dorthin fahre, um dann vom Hof gejagt zu werden. 

Aber offensichtlich gibt es hier in FR jemanden vom TÜV, der sich auskennt (hoffe ich mal)

 

Bearbeitet von Matt44
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vor 44 Minuten hat Matt44 folgendes von sich gegeben:

Dass Gutachten ist dann meine "BE" (so ist es bei meinem Italienimport, ne PX125, da gibts kein Brief, sondern nur das Gutachten mit allen Daten, mit dem ich zugelassen habe).

 

Und um noch mehr Verwirrung zu stiften:

Du kannst Dir dann gegen Mehrpreis eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (vulgo: Brief) ausstellen lassen, dann ist der Roller ein für alle mal "eingedeutscht" und man braucht das §21-Gutachten nicht mehr.

So geschehen bei meiner Motovespa T5.

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vor 52 Minuten hat Matt44 folgendes von sich gegeben:

... Gutachten nach § 31 StVZO machen. Dass Gutachten ist dann meine "BE" (so ist es bei meinem Italienimport, ne PX125, da gibts kein Brief, sondern nur das Gutachten mit allen Daten, mit dem ich zugelassen habe).

Das §21-Gutachten wird erst durch Abstempelung bei der Zulassungsstelle zur BE. Wenn Du Pech hast und der Zulassungsstelle keine ausreichende "Verfügungsberechtigung" nachweisen kannst, verweigert sie die Zulassung.

Nochmal: Klär das vorab mit Deiner Zulassungsstelle. :whistling:

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Da hätte ich auch mal ne Frage. Angenommen, es gibt einen Roller, der schon seit Jahren im Eigentum steht, auf den Besitzer /Eigentümer zugelassen und angemeldet ist, ABER :

 

es gibt keine Papiere mehr

es gibt kein Kennzeichen mehr

(eigentlich ist der Roller nur noch ein angemeldeter Rahmen) 

der Roller steht nicht mehr im ursprünglichen Zulassungsbezirk

 

Wenn man die Kiste jetzt wieder fertig machen und legal fahren will, wäre WAS das richtige Vorgehen? 

Gruß, 

Humma 

Bearbeitet von Humma Kavula
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Gute Frage :-D Wenns noch zugelassen ist, Verlust von Papieren und Kennzeichen beim Strassenverkehrsamt angeben. Legimitation durch den Abgleich des Perso mit der Datenbank. Ich kann mir aber gut Vorstellen, dass die für das ausstellen neuer Papiere eine gültige HU brauchen. 

  • Thanks 1
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Jo, Verlust der Papiere anzeigen, sofern du der Halter bist auf den sie auch zugelassen ist. Die Daten sind dann eigentlich bei der Zulassungsstelle hinterlegt. Bekommst neue erstellt, nur den Fahrzeugbrief erst wenn du neuen TÜV nachweisen kannst.

 

Wenn du nicht der Halter bist wird's schwierig.

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