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DL 200


Gast

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vor einer Stunde schrieb lindethalrally:

doch wenn es noch in Badenwürtenberg möglich ist,dann wär da doch schonmal ein Wort..(wir sprechen hier von Blinkeraustragungen)

In Bayern scheint da wohl nicht mehr viel zu gehen

Vor sieben ,acht Jahren sind schon nicht wenige noch nach Bayern ausgewichen

 

Das mit den Blinkeraustragungen ist noch mal etwas ganz anderes! Ich sprach rein von der Durchführung einer Prüfung nach §21.

 

Blinkeraustragungen bestätigt praktisch kein TÜV mehr bzw. trägt im Nachgang praktisch keine Zulassungsstelle mehr aus. Ich schreibe "praktisch keine mehr" weil es vielleicht sein kann, dass es ganz ganz vereinzelt vielleicht noch irgendwo möglich ist.

 

Wenn dein Fahrzeug >125ccm hat und die Erstzulassung 01.01.1962 oder danach war, dann ist eine Nachrüstung mit Blinker zwingend. Ich hatte mit meiner Li Serie 2 schon gewisse Probleme, weil ich keine Papiere hatte, §21 machen musste, das Baujahr anhand der Ident-Nummer (und entsprechenden Aufstellungen von Ident-Nummer und Baujahren der Li Serie2) glaubhaft mit Juli 1960 belegen konnte und trotzdem der Prüfer spitzfindig anmerkte, dass ja die Erstzulassung auch nach dem 01.01.1962 gelegen haben könnte. Aber es lief dann glatt.

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vor 18 Minuten schrieb Dirk Diggler:

glaubhaft mit Juli 1960 belegen konnte und trotzdem der Prüfer spitzfindig anmerkte, dass ja die Erstzulassung auch nach dem 01.01.1962 gelegen haben könnte. Aber es lief dann glatt.

 

Die Frage wäre ja wer hier in der Beweislast steht - der Prüfer oder der Besitzer?

Arrogante Spitzfindigkeiten von Graukitteln kennt man ja zu genüge, aber wer die Hose aufreisst, sollte dann auch den Lachs zum Schwanzvergleich auf den Tisch legen können.. :laugh:

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vor 34 Minuten schrieb Schmied:

 

Die Frage wäre ja wer hier in der Beweislast steht - der Prüfer oder der Besitzer?

Arrogante Spitzfindigkeiten von Graukitteln kennt man ja zu genüge, aber wer die Hose aufreisst, sollte dann auch den Lachs zum Schwanzvergleich auf den Tisch legen können.. :laugh:

Emotionale Beantwortung der Frage:

Ich wollte dem Prüfer am liebsten meine Faust in seine Fratze hämmern, aber ließ es bleiben, weil man mich wegen Körperverletzung dranbekommen hätte.

 

Juristische Beantwortung der Frage:

Nicht ein Prüfer des TÜVs oder die Zulassungsstellen sind in der Nachweispflicht, sondern grundsätzlich der Eigentümer des Fahrzeuges der dieses ohne gültige Papiere erworben hat.

ICH muss glaubhaft machen, dass dieses Fahrzeug ohne Papiere Baujahr 1960 hat (was ich Gott sei Dank anhand von mir im Vorfeld recherchierter und hübsch aufbereiteter Unterlagen konnte) und dann ebenfalls glaubhaft und überzeugend darlegen konnte, dass bei einem Baujahr Juli/1960 eine Erstzulassung VOR dem 01.01.1962 als hinreichend wahrscheinlich (nicht 100%ig aber 99%ig) angenommen werden kann. Der Prüfer bot hier keinen Widerstand und ich war froh darum, denn ich hätte mich nur sehr sehr ungern auf endlose Diskussionen und die Einschaltung von Rechtsbeiständen, nur wegen blöder Blinker hin oder her, eingelassen.

 

Es war schon genug, dass mich die Zulassungsbehörde auch etwas schräg ansah, als ich ohne Papiere das Fahrzeug zulassen wollte, ich die Begriffe "Scheunenfund" und "Papiere sind dem Vorbesitzer wohl verloren gegangen" in den Raum warf und dann eine 3-seitige Erklärung an Eides Statt unterschreiben musste (die Extragebühr dafür reduzierte mein finanzielles Budget erneut), dass bla bla bla und wenn die Originalpapiere doch auftauchen sollten, ich dann unverzüglich bla bla bla...............

Bearbeitet von Dirk Diggler
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vor 18 Stunden schrieb hellsfuffi:

Hab ja schon angeboten meine Papiere zur Verfügung zu stellen. Da stehen ausgetragene Blinker drin und ich habe das Ding in Köln zugelassen bekommen. Also meld dich bei Bedarf. 

IMG_20160309_133838.thumb.jpg.8fa90e7186.Der Kickstarter hängt auch sehr und wackelt.Kommt man da gut an einem Originalen??

IMG_20160309_134324.jpg

IMG_20160309_134053.jpg

IMG_20160309_133804.jpg

Bearbeitet von lindethalrally
....
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vor 3 Stunden schrieb lindethalrally:

 

....und er hat ihr die Blinker ausgetragen...

 

 

 

 

"Er", der Mann vom TÜV trägt nicht aus. Was er macht, ist ein Gutachten erstellen, in dem sinngemäß der Zulassungsstelle

eine Austragung "empfiehlt", da das Fahrzeug nicht original mit Blinkern ausgerüstet ist und die Leistung der originalen 

Zündanlage Lichtmaschine zu schwach bla bla bla. Ob die Zulassungsstelle sich darauf einlässt, ist eine ganz andere Tasse Tee.

Heißt: Selbst wenn man so ein Gutachten hat, kann es sein, dass das Straßenverkehrsamt das ablehnt. Und dann

gehst du ohne Zulassung nach Hause. Wenn der TÜV Onkel findet, dass da Blinker ran müssen, kannst Du §21

auch vergessen. Dann darfst du wieder vorführen. 

 

Bearbeitet von Arthur
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naja wenn du den Roller jetzt in De per §21 zulässt, dann hat der ja EU Papiere und könnte damit dann natürlich auch in Italien angemeldet werden, dann bekommt er halt ein neues EU Nummernschild.
die Papiere die du so hast sind ohnehin erstmal nicht aktiv, also einfach unterschlagen und aufbewaren

 


von dem her halbsowild...

 
 

Bearbeitet von Werner Amort
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vor 27 Minuten schrieb lindethalrally:

Ja Ne Vollabname bekomm ich ,aber halt nicht ideal ohne Austragung...

Und wo ist dann noch Dein Problem? Dann gibt's das Gutachten eben ohne FRAZ-Austragung. Das macht bei der Zulassung des Moppeds weniger Probleme, als ein Gutachten in dem etwas erwähnt wird, was der Büttel akzeptieren kann - aber nicht muß. ;-)

 

Im übrigen ... konkreter würde ich solche Themen hier öffentlch nicht ausführen wollen. Am Ende wird hier noch von maßgeblichen Stellen mitgelesen und es geht bald garnix mehr.  :satisfied:

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aber die Sammler in italien interessiert doch kein Roller mir EU Kennzeichen aus dem Grund das man ihn nicht angemeldet bekommt.

Die wollen doch unbedingt dir original Papiere,oder hat das ein anderen Hintergrund??

Fakt ist ,dass ich nicht wie bei dem Roller jetzt ,keine ital Papiere mehr ausführen kann,oder??

Wie kommt an eigentlich nochmal an Schlüssel??

 

Bearbeitet von lindethalrally
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vor 12 Stunden schrieb T5Rainer:

Und wo ist dann noch Dein Problem? Dann gibt's das Gutachten eben ohne FRAZ-Austragung. Das macht bei der Zulassung des Moppeds weniger Probleme, als ein Gutachten in dem etwas erwähnt wird, was der Büttel akzeptieren kann - aber nicht muß. ;-)

 

Im übrigen ... konkreter würde ich solche Themen hier öffentlch nicht ausführen wollen. Am Ende wird hier noch von maßgeblichen Stellen mitgelesen und es geht bald garnix mehr.  :satisfied:

 

Bearbeitet von lindethalrally
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du konntest die Papiere behalten weil sie momentan tot sind.

wären die aktiv würden die beim exportieren wohl entweder ungültig gestempelt oder eingezogen, das weiß ich jetzt nicht. Auf jedenfall werden sie dann ungültig und wenn die Kiste wieder nach Italien käme bekommt sie natürlich ein Eu Kennzeichen.

 

klar mindert das dann den Wert.

 

das alte Nummernschild, womöglich noch eine Nummer aus der eigenen Provinz ist immer cooler
 

Bearbeitet von Werner Amort
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vor einer Stunde schrieb lindethalrally:

Ja Ne Vollabname bekomm ich ,aber halt nicht ideal ohne Austragung

Mir hat In Düsseldorf das Amt die Empfehlung für ne Abnahme ausgestelllt und er TÜVler in seine Unterlagen geschaut und dann abgelehnt.

Was ich auch nicht wusste Bei dem Roller sind ja Nummernschild Papiere und dieser Besitzschrieb dabei;also man kann ihn gut nach italy verkaufen.Aber wenn ich heute nen Roller in Italien mit Papieren kaufe dann müsssen die ,die auch abmelden und weg ist das Ding also bekommt man nichts mit um es evtl mal teuer zurück ins Rollerland zuverkaufen.Also wir sollten den Italienern ihere Roller lassen sonst haben die bald auch nichts zum fahren.Wir können sie nicht richtig fahren und die auch nicht mehr..Es wird Zeit ,dass bald ein Marokaner das sagen hat, dann kommt vielleicht bald deise Bürokratie zum erliegen.ok keine Politik hier im Forum :whistling:

was schreibst  du eigentlich so viel, zerleg die Karre mach alles sauber poliere den Lack auf mach den Motor wieder flott und das andere Technikgedöns auch und dann melde dich mal für Papiere machen

 

könnst schon längst fertig sein:-D

Bearbeitet von HerbertK
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vor 9 Stunden schrieb HerbertK:

was schreibst  du eigentlich so viel, zerleg die Karre mach alles sauber poliere den Lack auf mach den Motor wieder flott und das andere Technikgedöns auch und dann melde dich mal für Papiere machen

 

könnst schon längst fertig sein:-D

Hier geht es, glaube ich, um etwas anderes :-D

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Am 9.3.2016 um 08:50 schrieb lindethalrally:

 

 Jockey macht doch auch keine mehr

Mein Spezialist zu dem alle gefahren sind ,darf auch nicht mehr

Die Gutachter sind doch nochmal extra angewiesen,keine mehr durchgehen zu lassen..

 

Das wäre uns neu, das wir keine Abnahmen mehr nach §21 machen...

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da hab ich was angestossen

ihr macht  nur keine Blinkeraustragungen mehr,

eine 21 schon

So wie es halt zulässig ist

Man sollte hier keine Namen reinstellen

und ich berichtige mich da

ich hab es auch gelöscht

Aber aus dem Zusammenhang geht auch klar hervor

,dass  ich ne 21 mit Blingerausragung gleichgesetzt hab, da lag mein der Fehler

 

Bearbeitet von lindethalrally
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vor 4 Minuten schrieb M210:

Der der Herr amüsiert sich prächtig. :laugh:

Alles gut.

dann ist gut, Friede sei mit euch

auch mit Jockey;-)

ich stell die DL, oder besser gesagt ich lehne sie ,

nächste Woche auf Strasse zum mitnehmen.

Mal sehen   ob sie jemand die mit der Hupe  mitnimmt..

Dann stell ich auch keine dummen Fragen mehr

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vor 1 Stunde schrieb M210:
vor 1 Stunde schrieb M210:

Wenn da die Blinker nicht ausgetragen sind, steht die da nächstes Jahr noch. ;-)

Wenn da die Blinker nicht ausgetragen sind, steht die da nächstes Jahr noch. ;-)

Ich leg die Italienischen Papiere dazu und schraub das Nummernschild dran,vielleicht hab  ich Glück und ein Italiener kommt vorbei..

 Der muss dann aber schieben und sowas mögen die italiener eher nicht:cool:

Ich denke ich werd sie wohl behalten müssen.,

als Tretroller..

Evtl gibt es HIER auch noch verschenken,da

 werden sich wohl ein paar melden aus dem GSF!

Verwirrte sollten eher ne Flory 3 gang fahren!!

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vor 52 Minuten schrieb Friseur:

Genau! unbekannte Nr. 1 Du hast Recht

Gruß

unbekannte Nr. 2

Geschäfte hier zu erwähnen und ein falsche Ausage zu machen,ist wirklich nicht gut ,auch wenn es sich um ein MIssverständnis handelt.

Die verdienen ja ihr Geld damit.

 

 

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