Zum Inhalt springen

Eintragung LML Lenksäule inkl. Scheibenbremse PX 200 VSX1T


Ralle008

Empfohlene Beiträge

Moin Moin Zusammen,

 

erstmal kurz zur Vorgeschichte, ich habe vor gut 2 Jahren meine PX200 GS Elestart (Bj. 94; VSX1T) komplett neu Aufgebaut. Sie ist mein Alltagsroller und Motortechnisch original.

Im Rahmen des Umbaus habe ich eine neue LML Lenksäule mit entsprechender Scheibenbremse eingebaut. Vor 2 Jahren beim TÜV abgestellt Plakette drauf und losfahren...

 

Ich hatte immer vor die Bremse mal eintragen zu lassen, dieses mal beim TÜV bzw. GTÜ habe ich Anfangs mal geschwiegen, soweit alles in Ordnung, dann hat der Gutachter sich die ABE zur Bremsleitung angeschaut und gemeint er müsste die Eintragen. Da hab ich dann meine Chance gewittert und ihn gefragt, ob er dann vielleicht die Scheibenbremse auch mit eintragen könne ;)

 

Ein wenig hin und her, ich hab ne Einezabnahme für ne PX80-PX200 E für ne Grimeca-Anlage vorgelegt sowie ein paar Briefkopien. Er war auch soweit zufrieden und hätte das so eingetragen, aber da er nicht dem TÜV angehört durfte er es nicht.

 

Ich dann guter Laune die Reuse bei meinem Motorrad-Händler mit den entsprechenden Papieren abgestellt, mit der Bitte sich um alles zu kümmern. Jetzt sagt der TÜV Prüfer er könne das so nicht eintragen, da die Einzelabnahme nicht für die PX 200E GS Elestart gilt (meine PX wäre 3 Monate zu jung), es wäre einfacher sie auf Trommel zurück zurüsten ...

 

 

Kann ja nicht angehen, technisch alles einwandfrei aber die Papierlage scheint dem Herren nicht zu gefallen.

 

 

Ich habe jetzt alles durchforstet aber kein Gutachten o.ä für die VSX1T gefunden. Hat da jemand was an der Hand?

 

Oder einen TÜV Prüfer in Köln, der mir das Einträgt?

 

 

Ich bin für jede Hilfe, Annregung dankbar.

 

Grüße Ralf

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Grunde genommen muss der TÜV Prüfer TÜV-Sachverständige das Bauteil LML Scheibenbremse + Gabel begutachten, um dann zu dem Entschluss zu kommen, dass Deine PX mit diesen Bauteilen problemlos fahren kann. Diese Begutachtung kann er Dir dann als schriftliches Dokument mitgeben. Damit kannst Du dann beim Straßenverkehrsamt die Scheibenbremse in Deine Papiere eintragen lassen.

 

Vielleicht kennt sich der TÜV Mann nicht so mit Schaltrollern aus.

Bearbeitet von Radulf
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, erstmal darf das schonmal nur der TÜV Sachverständige und nicht der normale TÜV Prüfer, weil es sich hierbei um eine Änderungsabnahme nach §19.2 StVZO handelt. Damit sind die Dekra / GTÜ / FSP / KÜS usw. ausm Rennen (zumindest in NRW). Die DEKRA Leute dürfen sowas nur im Osten...

 

Dann ist es nicht ganz so einfach, wie Radulf sich das vorstellt, denn die Zeiten, als die TÜV Leute irgendwelche Eintragungen ohne vernünftige technische Grundlagen und Prüfberichte, nur mit "...sieht gut aus und funktioniert..." gemacht haben, sind schon lange vorbei (auch wenn das in einschlägigen Shops manchmal funktioniert...). Es ist also optimalerweise z.B. eine Bestätigung vom Fz.-Hersteller vorzulegen, in der bestätigt wird, dass diese Änderung technisch unbedenklich ist. Das wird Dir aber Piaggio Deutschland warscheinlich nicht ausstellen, da es sich nicht um original Piaggio Teile handelt. Aber die Bremsanlage ist ja auf einem (baugleichen) Fahrzeug geteste worden - nämlich auf der LML 200.

 

@Ralle008Mein Tip: Fahr z.B. zur TÜV Prüfstelle, verlange dort den Prüfstellenleiter oder einen Sachverständigen, erklär ihm dass Du Dir eine komplette LML Gabel eingebaut hast und sag ihm folgendes:

 

"Bitte schauen Sie in der Typgenehmigung der LML-200-4S , EG-BE Nr. e11*2002/24*1206 , Seite 56 bis 66 sowie technische Zeichnungen zur Scheibenbremse auf Seite 120"

Dort wird er alle Angaben finden, die er für die Eintragung braucht.

 

Dann sollte die Eintragung eigentlich keine Probleme mehr bereiten.

 

Gruss OFFI

 

 

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hey,

 

schonmal vielen Dank für eure Tipps!

 

Gerade der Verweis auf die Typgenehmigung der LML ist sehr hilfreich. Ich habe das jetzt erstmal schriftlich an den Händler meines Vertrauens weitergeleitet und ihn gebeten, dass dem TÜV-Sachverständigen "zu verkaufen".

Wenn das nichts hilft habe ich inzwischen zwei Adressen wo ich ansonsten mit den Infos mal hinfahren werde und das ganze bespreche ...

 

Sobald ich Neuigkeiten habe werde ich das hier kund geben ;)

 

Vielen Dank nochmal!

 

Grüße Ralf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab mir mal in der Mittagspause den §19.2 StVZO durchgelesen

 

" ...

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

.... "

 

Also das schaut so aus als würde der TÜV-Sachverständige dann eine Prüfung auf grund von §19.2.2 StVZO eine Begutachtung der Baugruppe durchführen.

Bearbeitet von Radulf
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ist sie doch grundsätzlich Erloschen aber die Zulassung bleibt bestehen ... Ganz schön undurchsichtig. Dann hoffe ich mal, dass es einfach da klappt wo sie gerade steht, dann brauche ich mir gar keinen Kopf machen ...

 

Aber ansonsten bin ich ja aufm direkten Weg zum TÜV um die Abnahme machen zu lassen, bzw. man sieht ihr den Umbau ja nicht an und ich kann ja einfach so aufm Weg zum TÜV sein. Ich werde sie im Alltag eh erst dann wieder bewegen wenn das Thema abgeschlossen ist...

 

Danke für den Input ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 17. Februar 2016 um 13:59 schrieb Radulf:

Hab mir mal in der Mittagspause den §19.2 StVZO durchgelesen

 

" ...

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

.... "

 

Also das schaut so aus als würde der TÜV-Sachverständige dann eine Prüfung auf grund von §19.2.2 StVZO eine Begutachtung der Baugruppe durchführen.

 

munkel munkel 

 

ein gesetz  in der mittagspause zu lesen und nach seinem persönlichem rechtsempfinden zu deuten, werten usw. ist eine sache - wie es letztendlich wirklich juristisch  aussieht ist ne andere sache, kannst  du mir glauben,  ich habe zwar nicht jura erfolgreich studiert, aber ein sehr rechtslastiges studium und deshalb ich werde hier ganz sicherlich nicht meinen §-senf dazugeben, weil ich mit diesem rechtsgebitet rein gar nichts dienstmäßig zu tun habe.

 

 ich rate davon  ab, hier irgendwelche mutmaßungen oder eigene auslegungen und deutungen , auszuführen usw. - da ist jemand, der prüfer ist oder sich mit der materie auskennt besser geeignet, als jemand der irgendwelche §§ überfliegt. es gibt zu allem desweiteren durchführungsbestimmung usw. - klar, eigene erfahrung, wenn man selbst z.b. eine lml scheibenbremse eingetragen hat kann man natürlich kund tun. hab ich gemacht - von daher siehe bildanhang, kann aber bei einem anderen prüfer ganz anders aussehen - ist komisch, ist aber so  bei ermessensentscheidungen. bei den lml-geschichten hatte ich allerdings bisher nie probleme, sei es nur die scheibenbremse oder auch komplett mit gabel. kommt natürlcih auch ein bisschen daruaf an, wie man die sache angeht und wie man vorgeht.

 

 

Am 16. Februar 2016 um 22:01 schrieb Radulf:

Im Grunde genommen muss der TÜV Prüfer TÜV-Sachverständige das Bauteil LML Scheibenbremse + Gabel begutachten, um dann zu dem Entschluss zu kommen, dass Deine PX mit diesen Bauteilen problemlos fahren kann. Diese Begutachtung kann er Dir dann als schriftliches Dokument mitgeben. Damit kannst Du dann beim Straßenverkehrsamt die Scheibenbremse in Deine Papiere eintragen lassen.

 

Vielleicht kennt sich der TÜV Mann nicht so mit Schaltrollern aus.

 

 

der tüv-prüfer muss ganz sicherlich: einen scheissdreck, wenn keine abe oder gutachten vorliegt - er kann - und im osten ist es auch nicht der tüv-onkel

 

Am 17. Februar 2016 um 14:17 schrieb Radulf:

Hmmm .... Schnellfund:

 

http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20Download/Zulassung%20Download/Erl%C3%B6schen%20BE%20PPT.pdf

 

Seite 20-22

 

Also theoretisch könnte die BE entzogen werden. Praktisch eher Unwahrscheinlich denke ich.

 

 

siehe oben

 

 

 

 

bildanhang: eintragung lml scheibenbremse - hilft aber nicht weiter, nur weil es bei mir geklappt hat

Bildschirmfoto 2016-02-18 um 23.05.35.png

Bearbeitet von T5Pien
  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 18.2.2016 um 23:19 schrieb T5Pien:

 

munkel munkel 

 

ein gesetz  in der mittagspause zu lesen und nach seinem persönlichem rechtsempfinden zu deuten, werten usw. ist eine sache - wie es letztendlich wirklich juristisch  aussieht ist ne andere sache, kannst  du mir glauben,  ich habe zwar nicht jura erfolgreich studiert, aber ein sehr rechtslastiges studium und deshalb ich werde hier ganz sicherlich nicht meinen §-senf dazugeben, weil ich mit diesem rechtsgebitet rein gar nichts dienstmäßig zu tun habe.

 

 ich rate davon  ab, hier irgendwelche mutmaßungen oder eigene auslegungen und deutungen , auszuführen usw. - da ist jemand, der prüfer ist oder sich mit der materie auskennt besser geeignet, als jemand der irgendwelche §§ überfliegt. es gibt zu allem desweiteren durchführungsbestimmung usw. - klar, eigene erfahrung, wenn man selbst z.b. eine lml scheibenbremse eingetragen hat kann man natürlich kund tun. hab ich gemacht - von daher siehe bildanhang, kann aber bei einem anderen prüfer ganz anders aussehen - ist komisch, ist aber so  bei ermessensentscheidungen. bei den lml-geschichten hatte ich allerdings bisher nie probleme, sei es nur die scheibenbremse oder auch komplett mit gabel. kommt natürlcih auch ein bisschen daruaf an, wie man die sache angeht und wie man vorgeht.

 

 

 

 

der tüv-prüfer muss ganz sicherlich: einen scheissdreck, wenn keine abe oder gutachten vorliegt - er kann - und im osten ist es auch nicht der tüv-onkel

 

 

siehe oben

 

 

 

 

bildanhang: eintragung lml scheibenbremse - hilft aber nicht weiter, nur weil es bei mir geklappt hat

Bildschirmfoto 2016-02-18 um 23.05.35.png

 

Da stimme ich Dir zu. Auf der einen Seite gibt es den Gesetzestext und auf der anderen Seite den TÜV-Sachverständigen. Dass Du nun keinen Senf dazu geben möchtest, sehe ich auch ein. Eine Mutmaßung nach meiner Meinung ist sicherlich nichts schlimmes, wenn man diese Mutmaßung so formuliert, dass etwas sein kann aber nicht sein muss in einer Angelegenheit. Das ist meistens in einem Forum recht schwierig und wird oftmals auch verschiedenartig von anderen Forumsmitgliedern aufgefasst.

 

Es ist absolut richtig, dass der TÜV-Sachverständige da ohne entsprechende Papiere so gut wie gar nichts machen kann.

(Es sei denn, man gießt und dreht und tüddelt sich eine Scheibenbremse selbst zusammen. Da muss der Sachverständige auch ohne Papiere ran.)

 

Deswegen war der Einwurf von Offi ja auch Richtungsweisend in der Vorgehensweise mit der Eintragung der LML Scheibenbremse.

 

Meine persönliche Erfahrung mit einer Grimeca Scheibenbremse war sehr gut. Hatte das Gutachten vom TÜV Bayern mit dabei und mir wurde die Bremsscheibe nach einer Überprüfung eingetragen. Ich denke, das wird mit den Infos von Offi und der LML Scheibenbremse ähnlich problemlos ablaufen. Ich habe bisher auch noch keinen mürrischen abweisenden TÜV-Sachverständigen erlebt. Wenn man nett und freundlich ist und mit einem sauber zusammen gebauten Roller da hin kommt, dann sind die auch aus meiner Erfahrung sehr freundlich und machen ihre Arbeit.

Bearbeitet von Radulf
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Hey,
gibt es zufällig schon Neuigkeiten, ob die Eintragung geklappt hat? Ich stehe gerade vor dem Gleichen Problem und hab schon bei einigen Shops und Werkstätten angerufen. Vom SC kam der Tipp einen original LML Prospekt zu besorgen, in dem die Bremse abgebildet ist und anhand dessen zu versuchen den Sachverständigen zu überzeugen...

 

Beste Grüße!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 44 Minuten schrieb Mo-AC:

Hey,
gibt es zufällig schon Neuigkeiten, ob die Eintragung geklappt hat? Ich stehe gerade vor dem Gleichen Problem und hab schon bei einigen Shops und Werkstätten angerufen. Vom SC kam der Tipp einen original LML Prospekt zu besorgen, in dem die Bremse abgebildet ist und anhand dessen zu versuchen den Sachverständigen zu überzeugen...

 

Beste Grüße!

 

Mit irgendwelchen Bildern und Fotos wirst Du nicht weiterkommen, glaub mir. Das ist genauso wenig wert wie Briefkopien oder Aussagen wie "...mein Kumpel fährt das auch und hat das auch schon lange einetragen..." oder "...hab ich im Forum gelesen, das Sie mir das eintragen müssen!..." Also besser fachlich korrekt und sachlich an die Sache rangehen.

 

Für Dich der gleiche Tip:

 

1. - Fahr zum TÜV

2. - Frage nach dem Prüfstellenleiter oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen (so eine Art der Eintragung darf nicht jeder Prüfer machen)

3. - Sag ihm dass Du die komplette Gabel incl. Bremse, Lenkkopf, Bremspumpe usw. der baugleichen LML Vespa verbaut hast

4. - dann sagst Du wörtlich "Bitte schauen Sie in der Typgenehmigung der LML-200-4S , EG-BE Nr. e11*2002/24*1206 , Seite 56 bis 66 sowie technische Zeichnungen zur Scheibenbremse auf Seite 120 nach" 

 

Dann sollte das normalerweise klappen!

 

(falls eine Stahlflex-Bremsleitung, ein SIP-Bremssattel, eine andere Bremsscheibe oder sonstige nicht-originale Teile verbaut wurden, dann ist es hilfreich, die mit den Teilen mitgelieferten Unterlagen / ABE / Teilegutachten mitzubringen !!)

Bearbeitet von OFFI
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sodele ich komme gerade frisch vom TÜV,

Hatte das Fahrzeug am Montag vorgestellt und den Verweis auf die Typgenehmigung der LML erwähnt.

Dann habe ich noch die ABE zur Bremsleitung sowie die Rechnung für die ganzen Teile mitgenommen. Hat alles ohne Probleme geklappt!

Vielen Dank für die Hilfe ich hoffe, dass noch mehr von dem Topic profitieren und ihre Bremse eintragen lassen, mit nem Prüfer mit dem man sich vernünftig unterhält ist das mit den Infos kein Hexenwerk.

7de4ccd5366f9ec3970ef841e2b9ab4a.jpg

  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

So,  ich hab mir die Gabel letzte Woche nochmal genauer angeguckt und bemerkt, dass der Vorbesitzer gar nicht die LML-Gabel, sondern ab der Ankerplatte alles von der PX Millennium verbaut hat.Daraufhin habe ich nochmal bei einer anderen TÜV-Prüfstelle angerufen, die auch direkt Bescheid wussten. Also bin ich heute hingefahren und der Prüfer hat mir die Bremse ohne irgend etwas nachzufragen eingetragen. Dazu gab es dann noch eine frische HU damit es nächste Woche ab auf die Bahn gehen kann.

Vielen Dank nochmal für die Hilfe! 

 

 

Edith: Das war übrigens der TÜV in Krefeld Gartenstadt. Der Prüfer schien schon Ahnung von Vespen zu haben!

Bearbeitet von Mo-AC
  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da ich die Gabel/Bremse nicht selber verbaut habe kann ich es nicht zu 100% sagen, so wie es für mich aussieht ist ab der Ankerplatte abwärts alles von der MY verbaut (Gabel, Schwinge, Bremszange, Scheibe etc.). Lenkerunterteil, Bremsleitung und Bremshebel + Pumpe müssten auch von der MY stammen. 
Der Grund dafür, dass ich zuerst dachte, dass die LML Gabel verbaut ist war der Stoßdämpfer, der, wie bei der LML Gabel, von ESCORTS stammt. Bin mir aber unsicher, ob der Vorbesitzer den ausgetauscht hat, oder der auch bei der MY verbaut wurde. Weiß das jemand?

Evtl. helfen die Bilder weiter...

Hab sie leider noch nicht bei mir stehen, falls also noch weitere Bilder hilfreich sind, kann ich die nächste Woche machen.

Bin selber noch Novize auf dem Gebiet und bin dabei mir etwas Wissen anzueignen. Verbessert mich also, wenn ich falsch liege. 

IMG_6170-2.JPG

IMG_6126.JPG

IMG_6125.JPG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information