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30 x Vespa V50 S und einige wenige V90


Empfohlene Beiträge

Nach Absprache mit Mike darf ich hier einen Link setzen zu einer Menge Vespen die

gerade im Scooter Center in 50129 Bergheim-Glessen zum Verkauf stehen. 

 

http://gebrauchte-vespa-lambretta-roller.scooter-center.com/

 

Wir haben einen Container mit ca. 30 Rollern aus Japan reimportiert, ein Großteil der

angebotenen Vespa V50 S und V90 sind in den 70er, 80er und Neunziger Jahren als

„Vespa Vintage Serie“ nach Japan exportiert worden und sind alle 100% „Made in Italy“.

 

Viele der Roller sind noch im Originallack, allerdings sind auch einige restaurationsbedürftige

bzw. Schlachtfahrzeuge darunter.Die Teileträger und Vollrestaurationen starten bei 700€,

ein Großteil der Vespen liegt zwischen 1400€ und 2200€. Hier bestimmt der Zustand den Preis.

 

Das Besondere ist mit Sicherheit die geringe Laufleistung vieler Vespen und das diese

unverbastelt, im Werk in Italien montiert wurden ohne das die Roller danach durch 15

verschiedene Hände gegangen sind.

 

Alle Fahrzeuge kommen mit folgenden Papieren:

  1. Verzollungsbescheinigung des Zollamts Köln.
  2. Auftrag des Strassenverkehrsamts / Landrats des Rhein Erft Kreises für den TÜV, zur Erstellung eines Gutachtens nach §21 STVZO.
  3. Rechnung der Scooter-Center GmbH incl. 19% MwSt.

Alle nach Japan ausgelieferten Vespa V50 S sind 60 km/h Versionen. Es besteht die

Möglichkeit diese mit großem Nummernschild zulassungspflichtig als Kleinkraftrad zuzulassen.

Oder die Fahrzeuge mit Hilfe eines Drosselrings auf 45 km/h zu drosseln und somit zulassungsfrei

mit Versicherungskennzeichen zu fahren. Diesen Drosselring und eine Kopie eines Gutachtens

wo dieser eingetragen ist legen wir jeder Vespa bei.

 

Wir haben für einige besonders schöne Fahrzeuge die TÜV Vorführung schon erledigt, die

Preise für diese Roller, teilweise incl. einer Motorüberholung und professionellen Lackaufbereitung,

liegen zwischen 2600€ und 3200€.

 

Hier haben wir schon einmal über die „japanischen“ Vespen „Made in Italy“ geschrieben:

 

http://blog.scooter-center.com/vespa-v50-s-rundlenker-zu-verkaufen-die-legendaere-vespa-smallframe/

 

Bei  Interesse schreibt Euch die Nummern der Fahrzeuge auf und schaut sie Euch bei uns im Ladenlokal an.

Montags bis Freitags von 10.00-18.30 Uhr und Samstags von 10.00-14.00 Uhr.

 

Da bei der Menge der Fahrzeuge nur ein Bruchteil vorne in der Ausstellung steht ist es wichtig die

Nummern der Fahrzeuge zu notieren damit wir diese dann, vor Ort, zügig im Lager lokalisieren können.

 

Bei  Interesse mailt bitte an [email protected]

 

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Darf man nicht mit den Autoführerschein ganz legal bis 60 km/h fahren, da ja die Simson Schwalbe auch mit 60 Km/h und Autoführerschein zulässig waren? Bei der VErsicherung halt 60 km/h angeben oder freiwillig Anmelden mit großen Schild aber 50 ccm.

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Meinte damit eher,  das  die Japan Modelle mit 60 km/h zugelassen sind und somit Autoführerscheinfrei wären.  Wäre ja optimal, aber scheinbar nur für DDR Fahrzeuge. Werde mal noch bei der örtlichen Polizei nachfragen, dachte gilt für alle offenen 50ger bis 60 km/h.

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Nein, das ist nach der neuen Bezeichnung

ein "Leichtmotorrad".

Vormals "Leichtkraftrad", vormals "Kleinkraftrad".

Autolappen geht nur bis 50km/h.

fast richtig...

vereinfacht gesagt mit autolappen geht alles, was ein versicherungsschild hat....

und da geht's normal nur bis 50 km/h

außer Fahrzeugen die vor Grenzöffnung im Gebiet der ehemaligen DDR zugelassen waren.... die durften da 60km/h ....und dürfen das weiterhin (mit Versicherungsschild)

in der DDR gebaute Fahrzeuge, die aus anderen Ländern importiert werden.....dürfen das nicht

Rita

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Meinte damit eher, das die Japan Modelle mit 60 km/h zugelassen sind und somit Autoführerscheinfrei wären. Wäre ja optimal, aber scheinbar nur für DDR Fahrzeuge. Werde mal noch bei der örtlichen Polizei nachfragen, dachte gilt für alle offenen 50ger bis 60 km/h.

Schau mal hier.

http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990BJNE020002377.html

Nummer 2, Unterziffer 21.

Gruß Dirk

Tante Edith korrigiert den Krankenfahrstuhl.

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Benötige ich wirklich ein großes Kennzeichen?

 

Zitate von der SCK-Seite:

 

"Parallel dazu waren wir grade dabei einige japanische V50S die wir aus Thailand reimportiert haben mit einer deutschen Zulassung zu versehen. Wie gesagt, auch die 60km/h Modelle sind bei uns zulassungsfähig , allerdings nur als Kleinkraftrad mit großem Kennzeichen. Unser Ehrgeiz war es aber die Vespen mit 50 km/h und Versicherungskennzeichen auf die Straße zu bringen. Durch die Sammlung unseres „Japaners“ konnten wir die Kosten dann zum Glück durch einige Fahrzeuge mehr teilen und haben die Zulassung dann in Angriff genommen.

Einige Leistungsmessungen, Geräuschmessungen und Höchstgeschwindigkeitsmessungen beim TÜV weiter haben jetzt alle Fahrzeuge eine deutsche Betriebserlaubnis mit 50 km/h!"

"Da es sich bei allen V50 S um 60km/h Versionen handelt, legen wir einen Drosselring bei, der zwischen Vergaser und Ansaugstutzen montiert wird. durch diesen Drosselring mit der Kennzeichnung SC5 wird die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt."

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Schau mal hier.

http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990BJNE020002377.html

Nummer 2, Unterziffer 22.

 

Gruß Dirk

Krankenfahrstühle :-D

(22)
Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als maschinell angetriebene Krankenfahrstühle nach § 18 Abs. 2 Nr. 5, wenn sie bis 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind
 
 
(21)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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