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gekaufte Vespa in Italien gestohlen, was tun?


ceice

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Hat wer Erfahrung?

Folgender Sachverhalt:

Vespa in Österreich von Österreicher (privat) gekauft. Jetzt 2 Jahre später stellt sich heraus, dass das KFZ in Italien dem eigentlichen Eigentümer gestohlen wurde und in Imola verkauft wurde.

Eigentümer fordert nun die Herausgabe des guten Stückes...was kann ich tun??

 

 

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Ja ich habe so was auch mitgemacht……..hab bei nem KFZ Händler ne PX 80 gekauft(mit Rechnung)ohne Papiere…..und das Ding

weiter verkauft……der Käufer hat das Ding restauriert und wollte neue Papiere machen lassen….bei der Zulassungsstelle

haben die gleich die Polizei geholt8geklaut)……..ich hätte kotzen können…..

Nach langen hin und her hab ich mich mit dem unsprünglichen Besitzer auf einen völlig utopischen Preis geeinigt und alles hat

sich in Luft aufgelöst….

Faktisch ist es aber so das wenn der Besitzer das Ding zurück will dann geht es zurück und Du wirst nicht mal gefragt.

 

Hab den Betrag nach massiven Drohungen dann vom KFZ Händler wieder geholt…..

 

Nie wieder ohne Papiere…...

Bearbeitet von peter-pan0815
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Oder wenigstens ein kurzer Besuch auf der nächsten Polizei-Wache, um in Sekunden online

checken zu lassen, ob der Rahmen irgendwo im Schengen-Raum (28 europäische Staaten)

gestohlen gemeldet wurde.

 

Das habe ich gemacht!! Hat auch nicht geholfen => scheinbar haben die italienischen Polizisten vergessen den Diebstahl in die Schengen Datenbank einzupflegen, weil die Vespa seit 2 Jahren auf meinen Namen angemeldet ist und erst jetzt im System als gestohlen "aufpoppte"!!!! Das bitte auf der Zunge zergehen lassen!! Da steht plötzlich ein Kripokommissar und erklärt dir, dass dein Fahrzeug, das du seit Jahren betreibst vor vielen Jahren gestohlen wurde....

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Puh, da wirds mir ganz schlecht wenn ich sowas hör...

Wie weist denn der italienische Ex-Besitzer nach, dass ihm das Teil wirklich geklaut wurde und er es nicht verkauft hat? War der Roller in Italien noch angemeldet?

 

sehr clevere Aussage!! dachte auch schon an eine Petite...

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das ist ja tragisch.....wie kann man sich gegen so etwas denn absichern....? 

wenn die kiste nun schon seid 2 jahren deutsche papiere hat.....wenn man die nun 

mit deutschen papieren gekauft haette....was waere dann gewesen ? auch rueckgabe ?

 

wuerde mich wirklich interessieren, da ich auch gerade mal wieder ne gebrauchte suche.....

 

gruesse

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Falls der Roller geklaut wurde ists denke ich herzlich egal wie oft der verkauft wurde, an den Eigentümer geht er immer zurück wenn er darauf besteht.

Bleibt nur der Verkäufer, bzw. in Dem Fall (evtl. unfreiwilliger Hehler) gegen den man vorgehen könnte.

Zumindest stell ich mir das so vor :-)

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Ich finde: zurecht geht der Roller an den ursprünglichen Besitzer zurück.

Stellt euch nur mal vor eurer würde geklaut, was da los wäre.

Wenn man liest was den Dieben im geklaut-Topic an den Hals gewünscht wird, dann muss sich doch jeder wünschen, dass die Ware immer und in jedem Fall an den Eigentümer zurück geht. :thumbsup:

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das ist ja tragisch.....wie kann man sich gegen so etwas denn absichern....? 

wenn die kiste nun schon seid 2 jahren deutsche papiere hat.....wenn man die nun 

mit deutschen papieren gekauft haette....was waere dann gewesen ? auch rueckgabe ?

 

wuerde mich wirklich interessieren, da ich auch gerade mal wieder ne gebrauchte suche.....

 

gruesse

ich habe die mit österreichischen Papieren in Österreich gekauft...

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wenn der Erstersteher die Vespa bei einem befugten Händler in Imola gekauft hat, handelt es sich zumindest nach österreichischem Recht um gutgläubigen Eigentumserwerb. Damit wurde der damalige Käufer Eigentümer und konnte es dir auch rechtswirksam verkaufen. Bin kein Spezialist, aber da du die Sache in Österreich gekauft hast ist auch österreichisches Recht anwendbar (wobei wahrscheinlich die Rechtslage in D ähnlich ist).

 

Ich würde mir einmal den ursprünglichen Kaufvertrag aus Imola beschaffen, um Klarheit zu bekommen.

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Befürchte das wird in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen und oft vorkommen können, wenn man bedenkt das nicht erst seit gestern als selbstverständlich gilt Roller in Italien ohne Papiere zukaufen/verkaufen.

 

Fakt ist, wenn jemand irgendwann die Papiere hochhält und sagt, das ihm diese Rahmennummer geklaut wurde kann das recht unschön werden. Auch nach Jahren. Zwischenverkäufe und spätere Zulassungen sind irrelevant.

 

Klar kann man versuchen bei den Vorbesitzern Ansprüche geltend zu machen nachträglich.... Als Besitzer des gestohlenen Rollers ist man selbst in der Beweispflicht.

 

Gibt ja schon Wege zum rechtssicheren Erwerb ob jetzt die "Targa Radiata" Geschicht oder halt der notariell Beglaubigte Eigentumsübertrag auf Basis der Originaldokumente und zusammen mit dem Vorbesitzer.

 

wenn das möglich war hab ich das immer so gemacht, gerade wenn ich was weiterverkaufen wollte. Alles andere stellt ein durchaus kostenintensives Risiko dar und kommt auch gar nicht so selten vor.

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Ein Schelm wer böses denkt, aber: XY verkauft einen Roller auf einem Teilemarkt ohne Papiere, weil "verloren" gegangen. Nach einigen Jahren meldet die Person den Roller als gestohlen, die Papiere hat die Person ja noch. Geht der Roller wieder zurück? Ich denke auch, dass da in den nächsten Jahren noch öfters aufschreie in die Richtung kommen.

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Ein Schelm wer böses denkt, aber: XY verkauft einen Roller auf einem Teilemarkt ohne Papiere, weil "verloren" gegangen. Nach einigen Jahren meldet die Person den Roller als gestohlen, die Papiere hat die Person ja noch. Geht der Roller wieder zurück? Ich denke auch, dass da in den nächsten Jahren noch öfters aufschreie in die Richtung kommen.

 

Quasi eine "Überraschungsrestaurierung"

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Ja das ist echt übel. :repuke:

 

Mir ist jetzt nicht ganz klar welches Recht in diesem Fall gilt.

Nach deutschen Recht (BGB) gilt, wie bereits schon oben gesagt:

Kein gutgläubiger Eingentumserwerb an gestohlenen Gütern.

Wenn das Teil gestohlen war, was man gekauft hat, wird man nur Beitzer aber nicht Eigentümer.

Daraus folgt, dass jeder der ein solches Teil kauft und verkauft automatisch ein Hehler ist (Straftatbestand nach StGB)

Also muß der Besitzer zurückgeben und den Kaufpreis vom Hehler zurückgefordern.

 

Hier hast Du aber bei einem Ausländer ein in einem Drittland gestohlenes Fahrzeug erworben.

Weiterhin hast du alle Dir zur Verfügung stehenden Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um keine Hehlerware zu erwerben.

 

Egal was weiter oben geschrieben und vermutet wurde, da kann nur ein Anwalt helfen, der sich mit internationalem Recht auskennt

und prüfen kann, welche Regeln welches Landes in Deinem Fall gelten und ob es eventuell Verjährungsregeln geben könnte, die

eine Herausgabe der Vespa vehindern könnten.

 

Ach ja, wurde das Fahrzeug überhaupt gestohlen? Vielleicht behauptet das der italienische Vorbesitzer nur! - Das wäre dann natürlich Betrug seinerseits.

 

Ich wünsche Dir viel Kraft diese Situation zu meistern. Vileleicht gibt es im Juristengestrüpp einen Weg,

daß Du deine Wespe behalten kannst und auch Eigentümer wirst.

Bearbeitet von Vespilot
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Lass dich mal von einem Anwalt beraten. Möglich, dass das in Österreich oder Italien ganz anders läuft, als in Deutschland. Wann wurde die Karre überhaupt als gestohlen gemeldet? Echt schon vor dem Kauf, oder vielleicht doch erst später -> Was ja möglicherweise gegen den Verkäufer als Opfer eines Diebstahls spräche...

Bearbeitet von kuchenfreund
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bis jetzt bist du klar im Vorteil: der (angeblich) Bestohlene muss sein Recht gegenüber dir durchsetzen, nicht umgekehrt. Dass sich das nun über drei Länder erstreckt ist sein Risiko nicht unerheblich und er wird es sich daher dreimal überlegen ob er Klage erhebt.

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Also ist jetzt subjektiv aber ich kenne mehrere Leute die Ärger hatten, Strafen zahlen mussten, Roller wieder nach Italien gingen (bzw. nur der Rahmen, weil man sich rausreden konnte nur den Rahmen gekauft zu haben und so den Rest retten konnte;-) )

Scheint also rechtlich schon Hebel zu geben

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  • 2 Wochen später...
  • 1 Jahr später...

Ein bisschen Erläuterung, warum Du diesen Facebook-Post hier reinkopierst, wär' nicht schlecht. Ansonsten muss man erst das Topic lesen, um sich zusammenzureimen, dass Deine Intention möglicherweise darin besteht, dass der Roller des TE als bereits gestohlenes Fahrzeug in Imola seinem Vorbesitzer verkauft wurde. Was das damit zu tun hat, dass wieder einmal ein Roller aus dem Bus eines Imola-Besuchers gestohlen wurde, erschließt sich mir nicht.

  • Sad 1
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vor 8 Minuten schrieb thisnotes4u:

Ein bisschen Erläuterung, warum Du diesen Facebook-Post hier reinkopierst, wär' nicht schlecht. Ansonsten muss man erst das Topic lesen, um sich zusammenzureimen, dass Deine Intention möglicherweise darin besteht, dass der Roller des TE als bereits gestohlenes Fahrzeug in Imola seinem Vorbesitzer verkauft wurde. Was das damit zu tun hat, dass wieder einmal ein Roller aus dem Bus eines Imola-Besuchers gestohlen wurde, erschließt sich mir nicht.

Hallo

Was willst du hier wissen ?"? ?

gruß 

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  • 1 Monat später...
vor 11 Stunden schrieb Crank-Hank:

Er will überhaupt nichts wissen sondern dich nur dezent darauf hinweisen: dein Beitrag hat nichts (also überhaupt nichts) mit dem Topic zu tun

Kennen wir doch nicht anders vom multibeantworter

gruss

 

Bearbeitet von Howill99
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  • 2 Wochen später...
Am 17.9.2017 um 20:50 schrieb great8ride:

Hallo

Was willst du hier wissen ?"? ?

gruß 

was ein Durcheinander...., bei solch unpassender und von Unkenntnis der Forumsregeln  gekennzeichneter Verwendnung muß man sich über gar nichts mehr wundern.

Crossposting und dann noch offtopic. Echt blöd. :thumbsdown:

Bearbeitet von Vespilot
Rechtschreibung
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