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Vespa aus Italien in D anmelden?


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Hallo zusammen,

 

Ich würde gerne das Thema auch nochmal aufgreifen und auch noch einmal etwas anders gelagert.

 

DANKE DAFÜR

 

Auch ich beabsichtige in Italien einen Roller zu kaufen, aber mit dem Unterschied, dass dieser noch angemeldet ist.

 

Der Roller soll zurück transportiert und nicht gefahren werden.

 

Der Verkäufer scheint selber keine 100%ige Ahnung zu haben. Er meinte, dass ich den Roller beim ACI abmelden und noch ca. 180 Euro Fee zahlen müsse.

 

Wer weiss wie das richtig läuft?

 

Welchen Kaufvertrag sollte man nehmen, einen deutschen oder einen vom ACI auf Italienisch?

 

Wo muss der Roller in Italien abgemeldet werden und durch wen? 

 

Beim ACI oder beim Amt für transporti etc.... ?

 

Vom Besitzer oder vom Käufer?

 

In Italien scheinen die Uhren etwas anders zu ticken. 

 

Mir ist wichtig, dass ich bei der Abholung nicht noch wertvolle Zeit verschwende und da unten von Amt zum Automobil Club Italia rennen muss.

 

Nach einer Nacht im Hotel sollte es nach der Beladung am nächsten Tag direkt und non stop zurückgehen.

 

Gruß 

 

Markus

 

 

Bearbeitet von foreveryoung
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Das Thema Roller aus Italien importieren kotz mich richtig an!!!!!!

 

Normalerweise wolle ich dieses Wochenende in Rom sein um eine GS 160 abzuholen.

 

Am Montag Morgen sollte es zusammen mit dem Eigentümer zum ACI Büro gehen und die Umschreibung der Papiere beantragt werden. Abends sollte ich dann nach Geldübergabe im ACI Büro Rom vor den Beamten des ACI die Papiere für den Roller  bekommen.

 

Freitag Morgen, nachdem ich bereits ein nicht stornierbares Hotelzimmer gebucht und mir von privat einen Citroen Berlingo ausgeliehen hatte, kam vom Verkäufer ein entsetzter Anruf.

 

Er hatte im ACI Office nochmal nachgefragt welche Papiere man für die Ausfuhr benötige. Die Beamten hätten ihm mitgeteilt, dass man das als privater angeblich gar nicht mehr können, man braucht angeblich ein CMR / DNR/ DNS? Dokument, welche aber nur gewerbiliche TRansportunternehmen bekommen würden?

 

Stimmt das? Diese Regelung soll es nun seid etwas 2 Jahren geben.

 

Habt Ihr auch Erfahrungen damit gemacht?

 

Bearbeitet von foreveryoung
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Nie von gehört und ich kenne Leute, die alle Nase lang Roller aus Italien holen.

Welche Dokumente sind im Moment vom Roller vorhanden? Mache Kopien

davon, Kopien sind ggf. besser als nichts. Was hat der ACI mit der Ausfuhr

von Fahrzeugen zu tun? Und warum sollst du mit dahin rennen? Sorge dafür,

dass du einen Kaufvertrag (in einer Sprache, die deine Zulassungsstelle lesen kann)

hast, indem vermerkt ist, dass die Originalpapiere in Italien bei Abmeldung  eingezogen

wurden. Ruf bei deiner Zulassungsstelle an und bespreche den Sachverhalt vorab mit denen.

Das hättest du schon längst tun sollen. Die kennen sich mit diesen Themen aus und

sagen dir, was sie sehen wollen. 

Bearbeitet von Arthur
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Von dem Roller sind alle Papiere vorhanden und das ist auch nicht das Problem.

 

Der Roller ist noch angemeldet. Der ACI ist da unten der Dreh- und Angelpunkt was die Fahrzeuge angeht. Der Verkäufer erklärte mir, wenn der ACI nicht informiert werden würde, dann wäre er weiterhin Eigentümer, obwohl ich mit Ihm einen Kaufvertrag abgeschlossen und das Geld den Besitzer gewechselt hätte. Er sagte ich müsse unbedingt als neuer EIgentümer eingetragen werden.

 

ich werde am Montag trotzdem bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen, was Sie über Italien wissen.

Wer weiß was der Verkäufer für einen Scheiß da unten gemacht hat. Das ganze fing so an, dass er das Kennzeichen nicht von seinem Roller machen wollte, weil der das Risiko nicht eingehen wollte, das Kennzeichen vor meinem Eintreffen vom Roller zu machen und den abzumelden, da der Roller mit dem schönen alten römischen Kennzeichen 2000 Euro mehr wert sei. Auch wenn das meinerseits Haraki gewesen wäre, ich hatte dem sogar angeboten 500 Euro im Vorfeld zu überweisen,m. Nein der Signore Hattie Angst. Dann ging er zum ACI, und die sagten Ihm, das ich diese Exportbescheinigung bräuchte, egal ob der Roller aktiv oder passiv aus Italien rausgefahren wird. Nach meinem Kenntnisstand erhalten die Bescheinigung aber nur Gewerbetreibende.

 

Von meiner Seite aus war alles vorbereitet und am Dienstag wäre der Roller frisch von der Autobahn bei Schwabenroller in Göppingen abgeladen und TÜV -fertig gemacht worden. Nach Absprache mit den Fachleuten ist das Blinkerthema bei uns keine Problem.

 

Bearbeitet von foreveryoung
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vor 6 Stunden schrieb Arthur:

....die alle Nase lang Roller aus Italien holen....

 

frag die mal ... der zweite Anbieter, diesmal in Venezien, hat mir nun die gleiche Geschichte erzählt... bisheriger Kenntnisstand ... EU ist nicht gleich EU

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vor 13 Stunden schrieb foreveryoung:

Von dem Roller sind alle Papiere vorhanden und das ist auch nicht das Problem.

 

Der Roller ist noch angemeldet. Der ACI ist da unten der Dreh- und Angelpunkt was die Fahrzeuge angeht. Der Verkäufer erklärte mir, wenn der ACI nicht informiert werden würde, dann wäre er weiterhin Eigentümer, obwohl ich mit Ihm einen Kaufvertrag abgeschlossen und das Geld den Besitzer gewechselt hätte. Er sagte ich müsse unbedingt als neuer EIgentümer eingetragen werden.

 

ich werde am Montag trotzdem bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen, was Sie über Italien wissen.

Wer weiß was der Verkäufer für einen Scheiß da unten gemacht hat. Das ganze fing so an, dass er das Kennzeichen nicht von seinem Roller machen wollte, weil der das Risiko nicht eingehen wollte, das Kennzeichen vor meinem Eintreffen vom Roller zu machen und den abzumelden, da der Roller mit dem schönen alten römischen Kennzeichen 2000 Euro mehr wert sei. Auch wenn das meinerseits Haraki gewesen wäre, ich hatte dem sogar angeboten 500 Euro im Vorfeld zu überweisen,m. Nein der Signore Hattie Angst. Dann ging er zum ACI, und die sagten Ihm, das ich diese Exportbescheinigung bräuchte, egal ob der Roller aktiv oder passiv aus Italien rausgefahren wird. Nach meinem Kenntnisstand erhalten die Bescheinigung aber nur Gewerbetreibende.

 

Von meiner Seite aus war alles vorbereitet und am Dienstag wäre der Roller frisch von der Autobahn bei Schwabenroller in Göppingen abgeladen und TÜV -fertig gemacht worden. Nach Absprache mit den Fachleuten ist das Blinkerthema bei uns keine Problem.

 

 

 

Mit dem "weiterhin Eigentümer" hat der Besitzer fast recht. "Weiterhin Fahrzeughalter" wäre wohl der in (D) anzuwendende Begriff. Ebenso hat er vermutlich recht, wenn er den Wert seines Rollers mit altem (I)-Kennzeichen höher bewertet. Die zulassungstechnische Wiederinbetriebnahme eines einmal entgültig abgemeldeten Fahrzeuges ist in (I) wesentlich komplizierter als in (D).

 

Zu Abmeldung ind Export bediene dich doch einmal der seitens der italienischem Behörden zur Verfügung gestellten Informationen. Zum Glück sprechen die Jungs in Norditalien ja deutsch ... ;-) [KLICK]

 

Blinker: ist für eine 125er korrekt. Ist ein Leichtkraftroller und benötigt keine Blinker (solange nicht der Hubraum erhöht wird).

 

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  • die Bestätigung der erfolgten Hauptuntersuchung oder Einzeluntersuchung der ausländischen Zulassungsstelle
  • das Transportdokument (D.d.t. oder CMR) oder die Rechnung, mit einer Empfangsbestätigung des ausländischen Empfängers über der erfolgten Lieferung des Fahrzeugs.
  • die Rechnung mit Mehrwertssteuerfreibetrag ex art. 41 D.L. 331/93  (cessione intracomunitaria)
  • die Rechnung (z.B. regime del margine ex art.36 D.L.41/95) des Käufers aus der EU, wenn gleichzeitig das Transportdokument mit dem Hinweis auf den ausländischen Käufer beigelegt ist.
  • der nachträglich im Ausland erstelle Verkaufsakt zwischen dem ausländischen Erstkäufer und dem neuen Käufer.
  • das zeitweilige Zulassungsdokument innerhalb der EU (z.B. entsprechendes Dokument bezüglich der Kurzzeitkennzeichen in Deutschland)
  • die Fahrerlaubnis oder eine entsprechende Bestätigung ausgestellt vom italienischen Motorisierungsamt ex Art.99 C.d.S.
  • die Erklärung oder die Bestätigung der öffentlichen ausländischen Behörde, aus der der Import des Fahrzeuges in ein anderes Land der EU hervorgeht.
  • den Zollschein oder die Rechnung mit der Beglaubigung vom Zoll. Als Ersatz ist auch der ausländische Zollschein oder die eigens eingetragene Beglaubigung des ausländischen Zolls auf dem italienischen Fahrzeugschein oder dem italienischen Besitzschein geeignet.
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vor 3 Stunden schrieb foreveryoung:

Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen :)

 

Samstag fliege ich nach Rom, dass ist billiger als fahren, viele viel Billiger.

 

Schritt eins. Probefahrt, und Fotos, Kaufvertrag

Schritt zwei: gemeinsam mit dem Eigentümer am Sonntag zum ACI

 

Wenn ich noch Zeit haben sollte schau ich mir noch eine schicke GT 125 an.

 

... na wenn dieser Roller keine HIntergrundgeschichte haben sollte ... :)

 

Klingt kompliziert....ist es wohl auch! -;) Viel Erfolg! :thumbsup:

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Oder am besten so machen: 

Eine transportfirma suchen, die dir  ein cmr ausfüllt und somit bestätigt dass die vespa von denen nach d transportiert wird. Das genügt normalerweise dem aci büro zur regulären abmeldung ( so gesehen in mailand letztes jahr mit einem alten  fiat 500 L ) .

Notfalls halt das fahrzeug direkt von der spedition nach D bringen lassen, dann klappts zu 100%...

Der aci will einfach ne definitive bestätigung, dass das fahrzeug  das land verlässt.

 

Wurde in italien (leider) so geregelt, da viele ihre pkw früher als export abgemeldet haben (um ggf sogar die luxussteuer für fahrzeuge über 180kw  zu umgehen..) und diese fahrzeuge aber trotzdem in I verblieben sind. 

 

Italien is einfach weltmeister für bescheuerte gesetze, aber meistens gibts einen ausweg auf umwegen... ;-) 

 

Bearbeitet von v50_racin`
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Am 8.8.2017 um 22:19 schrieb v50_racin`:

 

Du warst zwar voraussichtlich schon in rom, aber am sonntag wird auch dort das aci büro zu haben...

 

Wir waren am Montag beim ACI und sind uns einig geworden. Das einzige Problem was nun bleibt ist der Versand. Ich habe noch keine Spedition gefunden die den Roller in Italien abholt. Abholung ab Montag den 04 September möglich

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  • 2 Monate später...

Ich habe gerade eine Sprint zugelassen ohne Papiere. Und es könnte sein, sie kam aus Italien. Ich habe keine Angaben dazu gemacht und es wurde nicht gefragt. 

Die Zulassungsstelle wollte haben:

1. TÜV nach 21

2. eidesstattliche Erklärung meinerseits, dass es mein Fz ist und ich keine Papiere habe. Keine weitere Erklärung, warum nicht und wieso und überhaupt.

3. Personalausweis 

4. Geld

 

fertig

Bearbeitet von Lübecker Marzipanschwein
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  • 5 Monate später...
On ‎31‎.‎07‎.‎2017 at 3:46 PM, foreveryoung said:
  • die Bestätigung der erfolgten Hauptuntersuchung oder Einzeluntersuchung der ausländischen Zulassungsstelle
  • das Transportdokument (D.d.t. oder CMR) oder die Rechnung, mit einer Empfangsbestätigung des ausländischen Empfängers über der erfolgten Lieferung des Fahrzeugs.
  • die Rechnung mit Mehrwertssteuerfreibetrag ex art. 41 D.L. 331/93  (cessione intracomunitaria)
  • die Rechnung (z.B. regime del margine ex art.36 D.L.41/95) des Käufers aus der EU, wenn gleichzeitig das Transportdokument mit dem Hinweis auf den ausländischen Käufer beigelegt ist.
  • der nachträglich im Ausland erstelle Verkaufsakt zwischen dem ausländischen Erstkäufer und dem neuen Käufer.
  • das zeitweilige Zulassungsdokument innerhalb der EU (z.B. entsprechendes Dokument bezüglich der Kurzzeitkennzeichen in Deutschland)
  • die Fahrerlaubnis oder eine entsprechende Bestätigung ausgestellt vom italienischen Motorisierungsamt ex Art.99 C.d.S.
  • die Erklärung oder die Bestätigung der öffentlichen ausländischen Behörde, aus der der Import des Fahrzeuges in ein anderes Land der EU hervorgeht.
  • den Zollschein oder die Rechnung mit der Beglaubigung vom Zoll. Als Ersatz ist auch der ausländische Zollschein oder die eigens eingetragene Beglaubigung des ausländischen Zolls auf dem italienischen Fahrzeugschein oder dem italienischen Besitzschein geeignet.

 

Scheint nicht mehr aktuell, aber so einen Quatsch habe ich noch nie gehört.

Wofür gibt es denn das innereuropäische Handelsabkommen? Ein CMR ist ein Transportdokument, dass ein LKW Unternehmen ausstellt.

Laut EU Recht muss jedes Fahrzeug, dass in der EU zugelassen war auch in einem beliebigen EU Land zugelassen werden. Vorausgesetzt ist immer die Abnahme durch eine technische Prüfstelle... Es hätte hier also die Fahrzeugdokumentation der ACI etc. und ein gültiger TÜV bericht (oder Dekra) zwecks Vorlage bei der Zulassungsstelle ausgereicht.

Das habe ich über ein dutzend mal praktiziert!

 

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  Scheint nicht mehr aktuell, aber so einen Quatsch habe ich noch nie gehört. Wofür gibt es denn das innereuropäische Handelsabkommen? Ein CMR ist ein Transportdokument, dass ein LKW Unternehmen ausstellt.

Laut EU Recht muss jedes Fahrzeug, dass in der EU zugelassen war auch in einem beliebigen EU Land zugelassen werden. Vorausgesetzt ist immer die Abnahme durch eine technische Prüfstelle... Es hätte hier also die Fahrzeugdokumentation der ACI etc. und ein gültiger TÜV bericht (oder Dekra) zwecks Vorlage bei der Zulassungsstelle ausgereicht.

Das habe ich über ein dutzend mal praktiziert!

 

 

 

 Das stimmt so aber auch nicht ganz. Jedes Fahrzeug das alle Rechtsakte der EU für ein Fahrzeug erfüllt muß überall zugelassen werden. Unsere alten Fahrzeuge habe mit EU aber noch nichts am Hut. Bei einem rein national zugelassen Fahrzeug muß! kein anderes Land den zulassen, sondern kann.

 

Prüfungen nach EU müssen anerkannt werden, dazu reicht aber nicht Fahrzeugschein als Nachweis.

 

Beispiel Geräusch

 

Alte Vespa geprüft nach Cuna Norm, nix gut in Deutschland.

Etwas neuere Vespa geprüft nach EG, gut wenn Piaggio das bestätigt, nur der Italienische Schein reicht nicht.

 

Anderes Beispiel:

Dodge Challenger SRT Hellcat wird in Finnland zugelassen weil die Finnen sagen alles was in Ami-Land geht ist für uns OK ohne selber zu prüfen. Für alle anderen Länder ist er zu laut und nicht zulassungsfähig.

 

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

 

 

  • Like 1
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Hat jetzt wenig mit der Sache zu tun, aber scheinbar gelten in anderen (Noch-)EU-Ländern -speziell GB- andere Vorschriften als in Deutschland. Wenn jetzt ein Umbau, der in GB problemlos MOT geschafft hat, damit also in GB aktuell legal zugelassen unterwegs ist, sind die nationalen deutschen Vorschriften dann für eine Zulassung in Deutschland dann trotzdem bindend?

Die Frage stellt sich halt, weil z. B. in Österreich anscheinend normalerweise keine "Typisierungen" von Umbauten möglich sind, wenn man aber den Umweg über Eintragungen und Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland gemacht hat, dann schon... 

Und in GB werden Umbauten ja bekanntermaßen wesentlich lockerer gehandhabt, m. W. auch ohne Eintragung. Oder scheitert die Anerkennung eines in GB legalen Fahrzeugs in D dann eben genau daran, dass die Umbauten nicht explizit in den Papieren genannt sind? 

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Hat jetzt wenig mit der Sache zu tun, aber scheinbar gelten in anderen (Noch-)EU-Ländern -speziell GB- andere Vorschriften als in Deutschland. Wenn jetzt ein Umbau, der in GB problemlos MOT geschafft hat, damit also in GB aktuell legal zugelassen unterwegs ist, sind die nationalen deutschen Vorschriften dann für eine Zulassung in Deutschland dann trotzdem bindend? Die Frage stellt sich halt, weil z. B. in Österreich anscheinend normalerweise keine "Typisierungen" von Umbauten möglich sind, wenn man aber den Umweg über Eintragungen und Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland gemacht hat, dann schon...  Und in GB werden Umbauten ja bekanntermaßen wesentlich lockerer gehandhabt, m. W. auch ohne Eintragung. Oder scheitert die Anerkennung eines in GB legalen Fahrzeugs in D dann eben genau daran, dass die Umbauten nicht explizit in den Papieren genannt sind?    

 

 

 Selbst wenn es in den Papieren steht gelten die nicht. Alle deutschen bzw. alternativen EU Vorschriften zum Datum der Erstzulassung müssen erfüllt sein. Das einzige was anerkannt werden muß sind Prüfungen auf diese Vorschriften im Ausland.Wenn der deutsche Sachverständige bestätigt, das die PX die EU Lautstärkevorschriften einhält muß (müsste) die Österreichische Zulassungsstelle das akzeptieren. Diese Bestätigung ist aber nicht der Fahrzeugschein.

 

Problem: Kaum eine Zulassung kennt sich wirklich aus.

 

Beispiel: UAZ Busse werden scheinbar in Tschechien per Einzelbetriebserlaubnis mit EURO 4 in den Verkehr gebracht und so beworben das sie damit eine EU Zulassung haben. Dem ist nicht so, trotzdem fahren wohl auch welche in Deutschland rum.

 

Anderes Beispiel die Last Edition VW Bus T2c die in GB zugelassen wurden trotzdem nicht die deutschen Vorschriften erfüllen.

 

Geht aber auch andersrum, bestimmte Anhänger aus Deutschland sind in Frankreich nicht zulässig.

 

Abschließend glaube ich (ohne das englische Gesetz genau zu kennen, obwohl ich eine Zeitlang drüben gelebt habe) persönlich auch nicht das die umgebauten Fahrzeuge in GB legal sind, es interessiert nur niemanden.

 

https://www.gov.uk/vehicle-registration/radically-altered-vehicles

 

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

 

 

 

 

 

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  • 5 Monate später...
  • 3 Wochen später...

Toll, dass ich das hier (jetzt nochmal genau) lese. Meine Zulassungstelle hat sich vergangenes Jahr schlichtweg geweigert, meine 125 TS (original Motor/Zylinder/Vergaser) zuzulassen. Begründung: Fehlende Fahrzeugpapiere. Ich hatte nur §21 und deutschen Kaufvertrag sowie noch zusätzlich die Bestätigung der italienischen Polizei, dass der Roller nicht als gestohlen gemeldet ist.

 

Da es ein Leichtkraftrad bis 125 ccm und unter 15 PS ist, hätten die sich gar nicht weigern dürfen??!!

 

Wenn ich das richtig verstehe, gilt §21 quasi als ABE. Und da ich nur den Schein (Teil I) brauche, ist der Eigentumsnachweis für Brief (Teil II) absolut nicht notwendig??!! Ich kann mir "Umwege", ACI-Wisch und Aufbietungsverfahren einfach sparen...

 

Na die bekommen was zu hören. Hab schon die nächste 125 für die Zulassung parat...

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  • 2 Wochen später...

Noe,

 

da hat die Zulassungstelle durchaus das Recht die Zulassung zu verweigern.

 

Die Einzelbetriebslaubnis gem Par 21 erteilt die zuständige Verwaltungsbehörde (meist SVA). Du hast nur das technische Gutachten auf deren Basis die das machen, also im Prinzip nur die eine Hälfte.

 

Ob Leichtkraftrad oder Motorrad ist in dem Fall egal.

Bearbeitet von matzmann
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  • 1 Monat später...

Ohja, hat es. Auf der Zulassungsstelle wurde ich gebeten, kurz zu warten, da ja bissel komplizierter das ohne Papiere. Ja klar mach ich doch gerne.

 

10 Min. später haben mich dann zwei Herren in blau mit auf die Wache genommen. Der Roller ist in Italy als gestohlen gemeldet, Vernehmung, Sicherstellung des Fahrzeugs samt Foto-Doku (in der Garage stehen noch mehr Roller von anderen Leuten, die Beamten wollten erst nen hübschen Plaste-Bomber dingfest machen, die konnten nicht glauben, dass es um das schäbige Ding weiter hinten geht), Herausgabe aller vorhandenen Dokumente und Schlüssel.

 

Das Verfahren läuft noch.

 

Aktueller Stand: Der Besitzer will das Teil wieder haben (ach ne), auch wenn er es auf eigene Kosten holen muss. Oder dann vielleicht doch nicht... und dem Ganzen muss ja auch erst noch die Staatsanwaltschaft in D zustimmen, nachdem sie sich vergewissert hat, das die Ansprüche aus dem Nachbarland absolut zu 100 % gerechtfertig und wasserdicht sind...

 

Zumindest steht die Lady sicher und wettergeschützt auf dem mit Stacheldraht und Mauer umfriedeten Polizeiparkplatz :-)

 

We will see

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10 Minuten ist super gut....man erkennt sofort die Schwere des Vergehens.

Meiner Meinung nach hätte man dich direkt in der Zulassungsstelle mit der Schusswaffe oder der chemischen Koile ausser Gefecht setzen sollen.

 

Trotzdem wäre es nett wenn du den weiteren Verlauf hier schildern würdest.

 

 

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