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Übel verunstaltete Roller-Geschmacksverwirrungen.


RATTENMOPPET

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Lustig ist, dass er in der Auktion auch noch darauf hinweist, dass die Kiste wo anders angeboten wird und er ggf. die Auktion beendet.

 

Wäre doch lustig, die Karre für n paar Euros zu kaufen und anschließend mit nem gelangweilten Anwalt einklagen. ;-)

Das ergibt wenig Sinn, wenn er vorab beendet und du somit die Auktion nicht gewinnen kannst... Er macht ja den Zusatz, um nicht belangt werden zu können. Das ist rechtens.

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Das ergibt wenig Sinn, wenn er vorab beendet und du somit die Auktion nicht gewinnen kannst... Er macht ja den Zusatz, um nicht belangt werden zu können. Das ist rechtens.

weiss ich nicht, wenn ich ein Gebot für sagen wir mal 15 Euro abgebe und dann Höchstbietender bin und er zu diesem Zeitpunkt die Auktion beendet und die Reuse anderswo veräußert (wir reden nicht von Verlust o.ä.), dann habe ich ein rechtlich verbindliches Gebot abgegeben und er hat den Artikel rechtlich verbindlich über eBay für mind. 1 Euro angeboten. Da sehe ich schon einen Case. Schützen kann sich der Verkäufer bei sowas eigentlich nur über die Mindestpreis-Auktion. Okay, bin kein Jurist, aber den würde ich im Fall der Fälle schon mal zu Rate ziehen.
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Das ergibt wenig Sinn, wenn er vorab beendet und du somit die Auktion nicht gewinnen kannst... Er macht ja den Zusatz, um nicht belangt werden zu können. Das ist rechtens.

 

Nö, ist nicht rechtens. Wenn Du als Verkäufer eine Ebay-Auktion vorzeitig beendest, wird der aktuelle Höchstbieter automatisch der Gewinner, sprich Käufer.

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musste auch schon mal eine auktion vorzeitig beenden. das ging nur mit triftigen grund. ich brauchte den allerdings nicht weil es noch keine gebote gab.

sprich sobald jemand ein gebot abgegeben hat wirds eher schwierig das ding einfach zu beenden. aber es gibt bestimmt mittel u wege.

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weiss ich nicht, wenn ich ein Gebot für sagen wir mal 15 Euro abgebe und dann Höchstbietender bin und er zu diesem Zeitpunkt die Auktion beendet und die Reuse anderswo veräußert (wir reden nicht von Verlust o.ä.), dann habe ich ein rechtlich verbindliches Gebot abgegeben und er hat den Artikel rechtlich verbindlich über eBay für mind. 1 Euro angeboten. Da sehe ich schon einen Case. Schützen kann sich der Verkäufer bei sowas eigentlich nur über die Mindestpreis-Auktion. Okay, bin kein Jurist, aber den würde ich im Fall der Fälle schon mal zu Rate ziehen.

 

Nö, ist nicht rechtens. Wenn Du als Verkäufer eine Ebay-Auktion vorzeitig beendest, wird der aktuelle Höchstbieter automatisch der Gewinner, sprich Käufer.

Eben nicht, dagegen sichert er sich ja mit dem gemachten Zusatz ab. Wenn er allerdings NICHT vorzeitig beendet, sondern die Auktion läuft ganz normal zum Ende aus und du bist Höchstbietender, dann sieht es anders aus. Dann hast du ein Recht auf die Ware.

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@Lightfeet: Kann deinen Beitrag nicht zitieren, deshalb nur kurz soviel dazu:

 

Mit dem Einstellen der Auktion gibst ein verbindliches Angebot ab, welches der Höchstbieter annimmt. Zusätze wie "Ich behalte mir vor, die Auktion jederzeit zu beenden, da..." sind nichtig.

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@Lightfeet: Kann deinen Beitrag nicht zitieren, deshalb nur kurz soviel dazu:

 

Mit dem Einstellen der Auktion gibst ein verbindliches Angebot ab, welches der Höchstbieter annimmt. Zusätze wie "Ich behalte mir vor, die Auktion jederzeit zu beenden, da..." sind nichtig.

Falsch, das ist eine in Deutschland rechtsgültige Vorbehaltsklausel. (Unabhänig davon, ob sie ggf. gegen e-bay Richtlinien verstösst. BGB geht vor Richtlinien, da wird dir kein Richter Recht geben.)

 

Man muss es nicht gut heissen, trotzdem ist es rechtens.

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