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125,6 ccm als Leichtkraftrad?


V50Schrauber

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Hallo, ich suche einen Zylinder für eine Smallframe Vespa, mit dem ich das gute Stück noch als Leichtkraftrad eingetragen bekomme ... und der dann doch mehr Leistung bringt als der orig. 125 ccm Zylinder von PKS oder ET3 oder oder oder ... also hab' ich mal geschaut. Da bin ich auf den Quattrini M1 oder M1L gestoßen - der hat 125,6 ccm (lt. SIP). Frage: Krieg' ich den mit "125" eingetragen, so dass das Fahrzeug als Leichtkraftrad durch geht - oder wird es wegen der ,6 zum Motorrad?

 

Thx. Oli

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Offiziell geht Pinasco oder Baby-Falc 8-) (Evtl noch uralt Malossi oder Polini) Wobei man sich da wahrscheinlich anstrengen muß nicht über die Leistungsgrenze zu kommen. Das ist hier aber schon mehrfach diskutiert worden, ein überarbeiteter O-Zylinder hat schon zuviel Wumms für den Kinderführerschein

Bearbeitet von matzmann
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Ich kenn zwar die alte Formel nicht, aber wenn du heute was eintragen willst, gilt das auch nach heutiger Berechnung .

MfG Fox

Mag so sein. Wäre dann das neuere EU-System.

 

Mir allerdings dann unverständlich, wenn bei anderen Baustellen (z.B. Schadstoff/Geräusch) wiederum ältere Regelungen zur Anwendung kommen.

Da spielt die EZ wiederum eine Rolle. :blink:

 

Muss das beim nächsten mal wirklich mit den Kameraden durchkauen.

Die müssten ja etwas Licht ins Dunkel bringen können.

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  • 1 Jahr später...

Ich hole das nochmal hoch, weil der bisherige Verlauf des Themas keine Antwort beinhaltet und ich überlege, einen als LKR zulassungsfähigen SF- Motor aufzubauen, somit also vor demselben Problem stehe.

 

Der Unterschied zwischen den Berechnungsmethoden liegt darin, dass in der alten die Kreiszahl nach unten gerundet wurde.

Alte StVZO- Berechnungsmethode: Pi/4 = 0,78

Neue EU- Berechnungsmethode: Pi/4 = 0,7854

 

Somit hat ein M1 56 mit 51mm Hub nach alter Berechnungsmethode 124,7 ccm, würde also als Leichtkraftrad durchgehen, nach neuer 125,6 ccm und eben nicht.

 

Hat jemand belastbare Erfahrungswerte, oder evtl. einen M1 56 mit 51 Hub und 124 ccm laut Zulassungsbescheinigung eingetragen bekommen?

Welche Berechnungsmethode kommt bei der Ermittlung des Hubraums zum Einsatz und wie wird deren Auswahl begründet?

 

Grüße

Pamcakes

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Mal ganz ehrlich, was ist so schlimm daran den Führerschein zu machen? Da spart man doch am falschen Ende. Zumal die Versicherung dann ja auch günstiger wird. Habt ihr doch in ein paar Jahren reingespart. Und Freude am Fahren gibt's dann auch noch.

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vor 13 Stunden schrieb Pamcakes:

Ich hole das nochmal hoch, weil der bisherige Verlauf des Themas keine Antwort beinhaltet und ich überlege, einen als LKR zulassungsfähigen SF- Motor aufzubauen, somit also vor demselben Problem stehe.

 

Der Unterschied zwischen den Berechnungsmethoden liegt darin, dass in der alten die Kreiszahl nach unten gerundet wurde.

Alte StVZO- Berechnungsmethode: Pi/4 = 0,78

Neue EU- Berechnungsmethode: Pi/4 = 0,7854

 

Somit hat ein M1 56 mit 51mm Hub nach alter Berechnungsmethode 124,7 ccm, würde also als Leichtkraftrad durchgehen, nach neuer 125,6 ccm und eben nicht.

 

Hat jemand belastbare Erfahrungswerte, oder evtl. einen M1 56 mit 51 Hub und 124 ccm laut Zulassungsbescheinigung eingetragen bekommen?

Welche Berechnungsmethode kommt bei der Ermittlung des Hubraums zum Einsatz und wie wird deren Auswahl begründet?

 

Grüße

Pamcakes

Wann welche Berechnungsmethode herangezogen wird, weiß ich leider nicht.

Aber ich könnte mir aber vorstellen, dass im Zuge des stetig an Vorrang gewinnenden EU-Rechts im Vergleich zu nationalem Recht, die EU-Berechnungsmethode mehr und mehr Anwendung findet. Und dies im Speziellen dort, wo neue Zylinder u. a. auch für den (EU-)Markt entwickelt und zugelassen werden.

 

Was die Eintragung eines Quattrini M1/M1L angeht, so wird es so sein, dass Du für diesen (sich relativ neu auf dem Markt befindlichen) Zylinder ggf. ein Datenblatt mit Herstellerangaben sowie sehr wahrscheinlich ein Leistungsgutachten vorlegen musst. Wenn in dem Hersteller-Datenblatt 125,6 ccm ausgewiesen sind, dann wirst Du keinen Erfolg bei der Zulassung als Leichtkraftrad haben, sollte Deine Kiste zusätzlich auch noch mehr als 11 KW hat. Die Regelung als Leichtkraftrad gilt für Fahrzeuge mit bis 125ccm und 11 KW.

 

Ich will jedoch nicht ausschließen, dass es irgendwo in Deutschland doch einen TÜV-Prüfer gibt, der kein Herstellerdatenblatt sehen will und Dir eine abweichende Hubraumangabe von z.B. 124,6ccm, nach der alten Berechnungsmethode, abnimmt und dann ein entsprechendes Prüfdokument für die Zulassungsstelle mit 124,6ccm ausstellt.

 

 

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Gehts dann nicht auch um das Leistungsgewicht pro PS?

So das Du bei so einem Zylinder, mit der Leistung die er abwirft, in jedem Fall den offenen Mopped-Führerschein brauchst?

Oder hat das mit der reinen Zulassung nichts zu tun, in Deinem Fall?

 

PS:meiner ist über 125cm³ eingetragen. Genauer gesagt als 136er, weil ein Malossi & ein Quattrini eingetragen ist :whistling:

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Danke für Eure Antworten.

 

Hier mal noch ein paar Informationen zu meiner Frage.

Ich habe eine 79er V50 Special in der Garage stehen und ein paar heranwachsende Kinder, die eines Tages eventuell Roller fahren möchten. Eventuell finden sie die Kisten sogar ganz cool, die der Alte bewegt. Von dem her also die Anforderung LKR. Ist noch einige Zeit hin, habe von daher keine Eile, aber gründlich über so etwas nachzudenken hat mir noch nie geschadet.

Ich hab selber eine 81er V50, geTÜVt und mit 130er Polini eingetragen. Die Abnahme hab ich letztes Jahr ohne Fachwerkstatt oder dergleichen machen lassen, d.h. bin einigermaßen informiert, was notwendig ist bezüglich Leistungs- und Geräuschmessung und so. Da war der Prüfer mit der Montageanleitung von Polini, die dem Kit beiliegt, zufrieden.

 

@aceFührerschein: sag das mal einem 16jährigen, der fahren möchte.

 

@Dirk Diggler: Ich denke, dass ein Prüfer möglicherweise einen Ermessensspielraum hat. Bei Beamten ist es so, dass sie ihren Ermessensspielraum in gleichartigen Fällen gleich ausnutzen, d.h. nicht nach Nasenfaktor einmal die Toleranz in die eine, und das andere Mal in die andere Richtung ausnutzen dürfen.

Ich habe die Hoffnung, dass es ähnlich wie bei den Abgas- Geschichten, dass bis zu einem gewissen Erstzulassungsdatum gewisse Richtlinien gelten und nach diesem Stichtag andere, sprich dass für das Erstzulassungsdatum des besagten Rollers - wäre im Fall eine Anmeldung als LKR der 1.7.79 -  pi/4 = 0,78 gilt.

 

@Barnosch: Für LKR gilt max. 125 ccm und max. 15 PS (Kurbelwelle).

 @uLuxx - die Idee ist nicht schlecht. Die Kurbelwellen haben wie alles Toleranz, und wenn die ein oder gar zwei Zehntel ins Minus geht, wäre alles ok, denn bis 125,4 ccm wird abgerundet. Von dem her besonders ärgerlich, dass es mit der 56er Bohrung um nur 0,2 ccm übers Limit geht.

Das 11kW- Problem sehe ich auch als lösbar an.

Bearbeitet von Pamcakes
.
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vor 8 Stunden schrieb uLuxx:

Außerdem, wer sagt dass du eine 51er Welle drin hast? Bei 50,75 Hub bist du ja drunter :whistling: Wird wohl auch keiner genau nachmessen. Bleibt das 11kW-Problem, aber ich denke, man könnte :whistling:

 

Soweit ich das gelesen habe, wird auf den vollen mm gerundet. (mathematisch)

Es muß halt dann 50,45mm Hub sein - bei unter 56,5mm Bohrung. Wenn ich richtig liege. Wobei ich das nicht für den Führerschein explizit gelesen habe, sondern für die Hubraumberechnung an sich. Womöglich will der Gesetzgeber für den Lappen ja was anderes...?

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vor 53 Minuten schrieb BerntStein:

 

Soweit ich das gelesen habe, wird auf den vollen mm gerundet. (mathematisch)

Es muß halt dann 50,45mm Hub sein - bei unter 56,5mm Bohrung. Wenn ich richtig liege. Wobei ich das nicht für den Führerschein explizit gelesen habe, sondern für die Hubraumberechnung an sich. Womöglich will der Gesetzgeber für den Lappen ja was anderes...?

 

... wobei eine Cagiva Mito mit 50,6mm Hub und 56mm Bohrung somit dann eigentlich auch über den 125 ccm sein müsste?

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Ich würde mich nach einem Pinasco 121 umschauen. Hast ja noch Zeit zu suchen.

Alles andere wäre mir zu stressig und aufwendig.

 

Aber mein Hauptargument wäre, das ich mein 16 jähriges Kind mit frischem 2-Rad LKR Führerschein nicht guten Gewissens auf einen Quattrini setzen würde, der im schlechtesten Fall schon 20PS liefert.

Meine wird ganz klassisch mit ner Standard V50 anfangen um sich an die alte, sperrige Technik und vor allem, den Verkehr, zu gewöhnen. Wenn Sie denn Bock drauf hat.

 

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Ich würde mich nach einem Pinasco 121 umschauen. Hast ja noch Zeit zu suchen.

Alles andere wäre mir zu stressig und aufwendig.

 

Aber mein Hauptargument wäre, das ich mein 16 jähriges Kind mit frischem 2-Rad LKR Führerschein nicht guten Gewissens auf einen Quattrini setzen würde, der im schlechtesten Fall schon 20PS liefert.

 

Na ja, wenn man sich das M1-ohne-L-was-kann-er - Topic durchschaut, scheint es doch nicht ganz so trivial zu sein, 20 Pferde aus dem Zylinder zu bekommen, auch nicht mit 60er Bohrung [emoji6].

Hab mal eine Anfrage an den TÜV Süd geschickt, nach welcher Formel der Hubraum berechnet wird, ob da für ältere Fahrzeuge die StVZO- Formel und für neuere die EU- Formel gilt u.s.w.

Bin gespannt, ob und was für eine Antwort ich bekomme.

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vor 17 Stunden schrieb Pamcakes:

 

@Dirk Diggler: Ich denke, dass ein Prüfer möglicherweise einen Ermessensspielraum hat. Bei Beamten ist es so, dass sie ihren Ermessensspielraum in gleichartigen Fällen gleich ausnutzen, d.h. nicht nach Nasenfaktor einmal die Toleranz in die eine, und das andere Mal in die andere Richtung ausnutzen dürfen.

Ich habe die Hoffnung, dass es ähnlich wie bei den Abgas- Geschichten, dass bis zu einem gewissen Erstzulassungsdatum gewisse Richtlinien gelten und nach diesem Stichtag andere, sprich dass für das Erstzulassungsdatum des besagten Rollers - wäre im Fall eine Anmeldung als LKR der 1.7.79 -  pi/4 = 0,78 gilt.

 

 

 

1. TÜV-Prüfer sind keine Beamte, da der TÜV eine Aktiengesellschaft ist. Der TÜV erfüllt zwar hoheitliche Aufgaben, aber der Staat hat diese Aufgaben privatwirtschaftlichen Unternehmen wie dem TÜV Süd, dem TÜV Rheinland, der DEKRA u.s.w. übertragen.


2. Ermessensspielräume gibt es bei unterschiedlichen Dingen durchaus. Und selbstverständlich dürfen Ermessensspielräume eigentlich nicht willkürlich ausgelegt werden. Aber das ist gerade das Wesen von Ermessensspielräumen, dass es im ERMESSEN desjenigen liegt, der entscheidet.

(Beispiel: Es liegt im Ermessen eines Polizisten [ein Beamter nebenbei], dich bei einer Verkehrskontrolle, wenn er Verdacht hegt, zu einer Alkoholkontrolle zu bewegen bzw. wenn Du diese verweigerst, eine Blutentnahme anordnen zu lassen. Aber der Polizist kann auch die Atemalkoholkontrolle unterlassen und Dich weiterfahren lassen. Das liegt im Ermessen des Polizisten wie er Dich und dein Verhalten einschätzt. Und sicherlich gibt es Polizisten, die bei einer attraktiven Frau mit übergroßen Titten in der Bluse schon mal beide Augen zugedrückt haben. Damit haben sie ihr Ermessen nach Nasenfaktor bzw. nach Tittenfaktor ausgespielt, ob nun zu Recht oder zu Unrecht, ist leider nicht entscheidend noch wird man es im Zweifelsfall nachweisen können).

 

Ob nun in deinem Fall der TÜV-Prüfer seinen Ermessensspielraum so weit ausnutzt, dass er Zylinderherstellerangaben von 125,6ccm auf 125ccm (und damit auf LKR) herunterkürzt (falls dein Fahrzeug höchstens 11KW Leistung hat), wage ich stark zu bezweifeln. Sehr stark sogar. Aber natürlich ist auch das nicht absolut ausgeschlossen und es mag auch hier Prüfer geben, die so was machen.

 

Auf das Datum der Erstzulassung und die Berechnung nach der alten Hubraumformel pi/4=0,78 kannst Du natürlich hoffen und ich drücke die Daumen.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Führerschein A1: Was darf ich fahren?

Der A1-Motorradführerschein bestimmt folgende Fahrzeugtypen:

  • Krafträder
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von maximal 125 ccm besitzen. Die Motorleistung muss lediglich bis 11 kW (=14,9558PS) vorweisen.

.....

Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht lediglich 0,1 kW/kg sein.

.....

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