Champ Geschrieben 26. Juli 2013 Teilen Geschrieben 26. Juli 2013 Folgender Sachverhalt: es geht um den Parkplatz eines Einkaufszentrums, die Fläche ist Privatgrundstück des Eigentümers. An der Zufahrtstr. steht ein Schild mit der Aufschrift "Öffentliche Str. endet", es gibt aber keine Schranken oder sonstige Zufahrtsbeschränkungen. Auf dem Parkplatz stehen Schilder, daß man die Parkscheibe stellen muß. Politessen der Stadt kontrollieren dort und verteilen Strafmandate, wenn keine Parkscheibe gestellt ist, bzw. wenn die Parkzeit überschritten ist. Ist das legitim? Meinem persönlichem Rechtsempfinden nach eigentlich nicht, da es ja kein öffentlicher Parkplatz ist, sondern Privatbesitz. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1976sky Geschrieben 26. Juli 2013 Teilen Geschrieben 26. Juli 2013 Meines Wissens nach dürfte der Besitzer Dich abschleppen lassen. Aber Knöllchen von Hütchenträgerin auf Privatgelände? Da bin ich eher bei Dir! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rassmo Geschrieben 26. Juli 2013 Teilen Geschrieben 26. Juli 2013 Die Frage ist m.E.n. ob der Besitzer die Kontrollbefugnis an die Stadt abgetreten hat. Gibt es z.B. auch bei manchen Firmenparkplätzen bei denen ein Abschleppunternehmer die Kontrollbefugnis hat und widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abschleppen darf ohne speziell beauftragt zu sein.Der Parkplatzbesitzer kann dir sicher Auskunft erteilen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rokka Geschrieben 26. Juli 2013 Teilen Geschrieben 26. Juli 2013 ist unter bestimmten voraussetzungen legitim.die stvo gilt auch für privatparplätze, wenn das privatgelände für das abstellen von fahrzeugen beliebiger gäste oder besucher bestimmt ist. allerdings muss der öffentliche charakter erkennbar sein. das könnte hier aufgrund des schildes fraglich sein. dem steht aber gegenüber, dass eindeutig öffentlicher verkehr auf dem parkplatz stattfindet. und dann gilt die stvo. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rokka Geschrieben 26. Juli 2013 Teilen Geschrieben 26. Juli 2013 Die Frage ist m.E.n. ob der Besitzer die Kontrollbefugnis an die Stadt abgetreten hat. der parkplatzeigentümer kann den verstoß bei der behörde anzeigen und die erlassen dann einen bußgeldbescheid oder sprechen eine verwarnung aus. voruasgesetzt es liegt der fall aus post #4 vor. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schlu Geschrieben 26. Juli 2013 Teilen Geschrieben 26. Juli 2013 aussage meines fahrlehres vor gut 10 jahren, jeder weg den man ohne hinderniss (zaun mit geschlossenes tor oder geschlossener schlagbaum) betreten kann ist öffentlicher strassenverkehr egal was dort für schilder stehen. ging damal um das thema handy am ohr. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tigerradde Geschrieben 29. Juli 2013 Teilen Geschrieben 29. Juli 2013 Die Scheiss Schreib- Typen/Weiber...Wenn ich nur an die Denke versaut es mir schon den ganzen Tag.Sollen sie alle an Kretze, Tripper und sonstwas leiden.ECHT mal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Deep4 Geschrieben 29. Juli 2013 Teilen Geschrieben 29. Juli 2013 Die Scheiss Schreib- Typen/Weiber...Wenn ich nur an die Denke versaut es mir schon den ganzen Tag.Sollen sie alle an Kretze, Tripper und sonstwas leiden.ECHT mal. Park doch einfach wo Du es darfst, dann hast Du auch keinen Stress mit denen. Wo liegt Dein Problem ? Ich z.B. bin ganz froh das sie hier in Köln letztens mal ordentlich ein paar Wochen lang auf der Venloer Strasse durchgewischt haben, da herrscht nämlich pure Anarchie was Parken angeht. Im Moment geht´s, da war wohl Gewohnheitsrecht angesagt.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tigerradde Geschrieben 29. Juli 2013 Teilen Geschrieben 29. Juli 2013 Park doch einfach wo Du es darfst, dann hast Du auch keinen Stress mit denen. Wo liegt Dein Problem ? Ich z.B. bin ganz froh das sie hier in Köln letztens mal ordentlich ein paar Wochen lang auf der Venloer Strasse durchgewischt haben, da herrscht nämlich pure Anarchie was Parken angeht. Im Moment geht´s, da war wohl Gewohnheitsrecht angesagt.... Frage da mal Lübecker zu.... Grundsätzlich hast Du recht, wenn es nach gesundem Menschenverstand geht.nicht aber in lübeck....Da darfst Du nämlich so gut wie NIRGENDS parken, DAMIT Knöllchen verteilt werden können.In vielen Gegenden nichtmal mit Anwohnerausweis. (sondern 300m weiter).Ich rede von der Altstadtinsel wo wir jahrelang gewohnt haben.eine von denen hat sich vor einem Kumpel auf die Straße gestellt (wohnten in ner Verkehrberuhigten Zone) und ihn nicht reingelassen, obwohl er Anlieger war. ich bin dann mit Angelgepäck die ganze Straße runter wo mir die Kuh schon entgegen kam. Als ich anfing sie anzupflaumen warum ich denn nicht abgeholt werden dürfe,w urde sie immer leiser, setzte die Sonnenbrille auf und war weg.ich höre lieber auf, platze hier schon wieder fast.... bekam schon keinen Besuch mehr weil nirgends Parkmöglichkeiten waren.Ich bleib dabei, nix gutes Wünsche ich denen.GARNIX.Gespräche habe ich mit denen schon garnicht mehr geführt.Solche Hohlbratzen (Naja, wenn se was drauf hätten, würden sie nicht so nen scheiss-job machen) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 29. Juli 2013 Teilen Geschrieben 29. Juli 2013 die knöllchentante kann da ja auch nichts dafür, diese macht ja nur ihren job... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CDI Geschrieben 29. Juli 2013 Teilen Geschrieben 29. Juli 2013 (bearbeitet) . Bearbeitet 27. April 2021 von CDI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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