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Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis


daviddavid

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Moin, habe heute die Papiere zu meiner 200er PX-Alt bekommen und im Schein steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

Kann man das austragen lassen oder isses bei der Alt eh Wurscht?

Sowas hatte ich noch in keinen anderen Vespa-Papieren stehen...

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Keine Ahnung, ich hab noch nie ne BE für ne P200E gesehen. Im alten Brief steht dieser Passus allerdings auch nicht drin. Vielleicht ein Fehler der Zulassung?

Edit: Im Brief selbst ist nix vermerkt, welcher Reifen.

Bearbeitet von daviddavid
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Im Brief selbst ist nix vermerkt, welcher Reifen.

eben ...

Der "Kfz-Brief" (heute Zulassungsbescheinigung Teil II ) ist sozusagen die Betriebserlaubnis. Ich würde mir keinen Kopf darum oder gar eine kostenpflichtige (?) Umtragung der unsinnigen Eintragung im "Kfz-Schein" (heute Zulassungsbescheinigung Teil I) machen.

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Thema wurde im GSF schon öfter erörtert, steht bei mir auch im Schein, drauf ge- :shit: , interessiert kein Schwein.

Wenn ich zufällig mal wieder was zum eintragen hab, oder ummelden muss, werd ich ich die Zulassungstante mal drauf ansprechen und sehen, ob es kostenlos geändert wird, zahlen werd ich dafür nüscht.

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  • 4 Jahre später...

Leider hat der TÜV heute bei der HU in Bezug auf diesen Passus eine Reifenfreigabe durch den Hersteller verlangt. Auf meiner P80X sind die die SIP Performer montiert. Aber wer bei Vespa gibt mir dafür eine Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung???

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Der Prüfer kann das nur verlangen wenn das vom Fahrzeughersteller so gefordert wird. Ich würde dem Herrn vorschlagen, er soll sich mal vor seinen Computer setzen und in die ABE der P80X schauen, wenn dort kein Reifenfabrikat vorgegeben ist, hat der Passus in den Fahrzeugpapieren, wie auch immer er da rein gekommen sein mag, keinerlei bindenden Charakter.

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Quelle: IVM e.V.

"Darf ich jeden Motorradreifen fahren? (Freigaben bei Motorradreifen)

Bei den meisten Motorrädern ist neben der Reifengröße auch ein Fabrikat in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Oftmals gibt es aber Alternativen anderer Hersteller oder neue Reifenmodelle, die den Wünschen und Bedürfnissen der Fahrer eher entsprechen als die eingetragene Serienbereifung.
Die Fabrikatsbindung hat in Deutschland nach wie vor seine Gültigkeit und ist zulässig. Ist in den Fahrzeugpapieren ein Reifenfabrikat eingetragen, so ist dieses Fabrikat zunächst bindend.
Motorrad- und Reifenhersteller testen jedes Jahr Hunderte von Reifen. Hierbei werden Motorräder mit allen erdenklichen Reifenkombinationen in Fahrsituationen und Grenzbereiche gebracht, in die normale Motorradfahrer kaum vorstoßen. Erst wenn das Testprogramm zur vollsten Zufriedenheit absolviert ist, erteilen die Fahrzeug- und Reifenhersteller die Freigabe in Form von Hersteller- oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ein für ein bestimmtes Motorrad freigegebenes Fabrikat kann bedenkenlos gefahren werden, wenn die Größenbezeichnungen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhält der Motorradfahrer bei den Fahrzeug- oder Reifenherstellern.
Die nunmehr freigegebenen Reifen müssen nicht eingetragen werden! Neue Reifen unterliegen für Ihre Produktion seit dem 01.01.1998 einer Bauartengenehmigungspflicht. Beim Vorliegen einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung sind sie deswegen von einer Anbauabnahme und einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere befreit.
Aus der Hersteller- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung geht hervor, dass bei der ordnungsgemäßen Verwendung der Reifen keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. D.h. das Motorrad befindet sich hinsichtlich der Reifenumrüstung im vorschriftsmäßigen Zustand und die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen. Es darf also zu keiner Beanstandung bei einer Verkehrskontrolle kommen. Sie sollten jedoch die Bescheinigung stets bei sich führen."

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Das trifft in dem Fall zu wo tatsächlich ein Reifenfabrikat in den Papieren steht

 

 

"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

 

Meine Antwort bezog sich auf diesen generischen Satz. Hammse mir auch in den neuen Kfz-Schein vonner GS 150 reingetragen. Falls der feine Herr TüV-Prüfer meint, es gäbe für die olle Kiste ne Fabrikatsbindung, dann darf er sich gerne die Mühe machen und die Betriebserlaubnis raussuchen und nachschauen. Natürlich wird er da keine Fabrikatsbindung finden, aber das rauszukriegen ist sein Job und nicht meiner.

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  • 2 Jahre später...
Am 31.5.2017 um 00:05 hat Klingelkasper folgendes von sich gegeben:

Das trifft in dem Fall zu wo tatsächlich ein Reifenfabrikat in den Papieren steht

 

 

"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

 

Meine Antwort bezog sich auf diesen generischen Satz. Hammse mir auch in den neuen Kfz-Schein vonner GS 150 reingetragen. Falls der feine Herr TüV-Prüfer meint, es gäbe für die olle Kiste ne Fabrikatsbindung, dann darf er sich gerne die Mühe machen und die Betriebserlaubnis raussuchen und nachschauen. Natürlich wird er da keine Fabrikatsbindung finden, aber das rauszukriegen ist sein Job und nicht meiner.

Bin ich mal gespannt ob die Polizei sich auch so einfach damit abfindet :wacko:

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"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"  steht in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1. In Teil 2 steht nix. Und eine Betriebserlaubnis als extra Formular habe ich nicht. Mir auch egal

Bearbeitet von Leadz
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  • 10 Monate später...

Schon intressant, im Schein meiner P200E steht dieser Satz zur Reifenfabrikatsbindung drin im alten Brief bzw Zulasungsbescheinigung II steht da kein Wort darüber :wow:

 

Da ich heute zum Tüv/Dekra zur HU fahren werde, hatte ich mit den Schein nochmal angeschaut und dieses Satz bemerkt. Bin ich mal gespannt .....

 

Nachtrag: Bei der Dekra hat das nicht intressiert, auf Nachfrage (nachdem die Plakette dran war) sagte der Ingenieur ...

 

'' Wenn in der Betriebserlaubnis keine Reifen-Fabrikate stehen, wäre dieser Satz mit der Fabrikatsbindung nicht relevant ''

Er hätte auch grade nachgesehen es würden keine Reifen in der Betriebserlaubnis stehen...

 

FK...

Bearbeitet von FritzKarl
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