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TÜV überziehen bei saisonkennzeichen


LowriderPX

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Habe momentan noch bis Oktober TÜV sprich diesen Monat. Auch mein saisonkennzeichen gilt nur noch diesen Monat. Es gehorchest wieder mit saisonkennzeichen im April nächstes Jahr weiter. Wenn ich jetzt erst im April zum TÜV gehe wie lange bekomm ich dann die Plakette und kostet es eine Strafe?

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Die Rückdatierung gibt es aktuell nicht mehr. Man bekommt nun wieder zwei volle Jahre ab der Prüfung, egal wie lange der TÜV abgelaufen war. Allerdings wird eine erhöhte Gebühr erhoben. Ich hatte jetzt einen Roller, da war der TÜV ein Jahr und zwei oder drei Monate abgelaufen, da hat die Prüfung incl. Abgasuntersuchung 61,- € gekostet, war also etwas teurer als normal. Mit Saisonkennzeichen kenne ich mich jetzt nicht aus, aber eigentlich sollte sich das rechnen erst im April, statt im Oktober hin zu gehen.

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der erste monat in dem der zulassungszeitraum wieder gilt, gibt es kein bußgeld.

steht irgendwo in der fzv. stvzo anl VIII 2.7

2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung beginnt abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs.

( ich such ma schnell raus)

Bearbeitet von zochen
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Ab 2,5 Monate drüberweg kostet es 20% mehr. Sonst passiert nichts.

Über 2 Monate, nicht 2,5...

Du darfst Dich aber nicht bei der Fahrt zur HU mit lange abgelaufener Plakette von den grünen greifen lassen bzw. mußt die Dschunke mit Hänger o.ä. zur Prfstelle kutschieren.

Solange das Kackfass versichert ist darfst du auf dem direkten Weg zur Prüfstelle fahren, sogar wenn die Karre nicht angemeldet ist! Wisch von der Versicherung und Kennzeichen müssen aber dran sein...

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Bußgeld kostet es aber höchstens, wenn dich die Cops anhalten oder ne Politesse die Karre am Starßenrand sieht.

Der TÜV darf keine Bußgelder erheben. Egal wie lang du drüber bist.

Bearbeitet von Brosi
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Solange das Kackfass versichert ist darfst du auf dem direkten Weg zur Prüfstelle fahren, sogar wenn die Karre nicht angemeldet ist! Wisch von der Versicherung und Kennzeichen müssen aber dran sein...

Ist leider falsch.

Gerade wenn die Karre angemeldet und versichert ist (was bei Saisonkennzeichen in der "Pause" nicht zutrifft) gibt's Bußged, wenn der HU-Termin zu lange überzogen wurde.

Folgender Fall:

Auf der Fahrt zur HU haben zwei POMs im Streifenwagen das abgelaufene HU-Wapperl an der ET3 entdeckt und direkt (ohne mich anzuhalten) ein Bußgeld angeleiert. HU war übrigens erfolgreich. Ca. 2 Wochen danach kommt per Post der Anhörungsbogen. Meine Einlassung, daß die "Entdeckung" auf dem Hinweg zu einem angemeldeten und erfolgreichen HU-Termin stattfand, war völlig irrelevant. Bußgeld EUR 60 war zu löhnen. Pflicht des Halters blablabla HU rechtzeitig wahrzunehmen blablabla... :satisfied:

Edith gibt aber auch dem Lenki ein Stück weit Recht:

EVB und Kennzeichen (auch ungestempelt) reichen m.W. für eine Zulassungs-relevante Fahrt. Das kann auch die Fahrt zur HU sein.

Bearbeitet von T5Rainer
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es geht aber kein altes kz, das kz muss bei der zulassungstelle reserviert worden sein. damit und der evb ist jede fahrt die im zusammenhang im zulassungsverfahren steht zulässig.

(ansonsten ist hier wohl so langsam alles gesagt was zu sagen war)

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es geht aber kein altes kz, das kz muss bei der zulassungstelle reserviert worden sein. damit und der evb ist jede fahrt die im zusammenhang im zulassungsverfahren steht zulässig.

Jup, so meinte ich das ja auch...

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Das mit dem Gebührenaufschlag kam erst etwas später. Also erst wurde die Rückdatierung aufgehoben und zunächst wurde nur die normale Gebühr erhoben. Im Juli hatte ich mehrer Roller, bei denen der TÜV länger überzogen war, einer sogar 9 Jahre aber durchgehend angemeldet. Hat das gleiche gekostet und 2 Jahre bekommen. Letzen Monat mußte dann schon der Aufschlag gezahlt werden.

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http://www.tuev-nord...rzeuge_3086.htm

sainsonkennzeichen musst du erst im monat nach der wiederinbetriebnahme zum TÜV.

... wenn der Prüftermin außerhalb des Zulassungszeitraums liegt (steht da jedenfalls).

Ansonsten gilt mMn: Kein neuer TÜV im Monat der Fälligkeit -> Mehrkosten durch evtl. Bußgeld und erhöhten Prüfungsaufwand (also diese Beutelschneidermasche)

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    • Das wurde doch schon X mal beschrieben und wird auch so gefahren (von mir auch): Beispiel: Original PX 255mm PK 210mm  Differenz 45mm Schwinge flacher stellen 15mm (2 geht auch noch)   = 30mm Gabel kürzen   Du musst also gucken wienlang der neue Dämpfer ist und danach rechnen, wieviel die Gabel kürzer muss.  Und die Schwinge muss (!) flacher. Denn wenn Du um das volle Maß kürzt, dann wird Dein Nachlauf sogar geringer im Vergleich zum Original. Denn durch das Kürzen steht die Gabel steiler.
    • Habe das ganze Geraffel gerade eingebaut. Guss sah ok aus. Kanäle und Kreuzschliff auch. Entgratet war das ganze allerdings wirklich mit Hammer und Meißel.   Da der Roller jetzt über mehrere Jahre stand und der Pflegezustand bescheiden war, musste nun auch einiges anderes neue (Kabelbaum, Zündung etc.). Ich bin jetzt aber auf der Zielgraden und berichte dann gerne über das Ergebnis.
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    • Bin auf diese topic aufmerksam gemacht worden. Ziel ist mit dem 196 B eine PK50 S Lusso oder PX 80E auf 125ccm umzurüsten. Hab jetzt etwas quer gelesen und die SF ist wohl raus aus der Idee. Zu leicht und damit nur 8-9KW möglich (ist aber auch ausreichend).   Dazu ist mir der SIP Kit zu umfangreich und zu teuer. Habe noch so einiges an SF Material und benötige die Hälfte nicht. Eigentlich nur den Zylinder.... Oder wie früher mit Orginalteilen und Leistungsmessung den Umbau eintragen?   Oder wie ist das eigentlich mit Übermaßkolben für einen Serienmotor. Ich habe eine Nuova , die mal ordentlich abgeklemmt hat und es kam ein max. Übermaßkolben in den Zylinder. Soweit ich weis , waren das knapp 130ccm rechnerisch. Sieht und hört man nicht,aber was geht  noch als 125ccm durch? Bis zu welchem Übermaßkolben ist erlaubt? Dieser Motor ist schon in einer V50.Wäre das zu legalisieren mit dem kürzeren Radstand?   Bei der PX gibt es ja auch nur den Zylinder zu kaufen, oder mit 24Si Vergaser. Da wären auch gut 10KW möglich...aber anderes topic.   Gruß Tom            
    • Minze, Zitronenmelisse, Oregano, Salbei, Tymian, Rosmarin gehen bei uns gut in "Freilandhaltung", die meiste Zeit sogar ohne gießen.   Petersilie, Schnittlauch und Basilikum (verschiedene) haben wir in Töpfen, sind halt nur einjährig. Bei Basilikum nehmen wir sogar teils die in Töpfen aus dem Supermarkt. Wenn man die in etwas größeres umtopft, wachsen die so regelmäßig und ordentlich, dass man das ganze Jahr ernten kann, ohne nachzukaufen.
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