LowriderPX Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 Habe momentan noch bis Oktober TÜV sprich diesen Monat. Auch mein saisonkennzeichen gilt nur noch diesen Monat. Es gehorchest wieder mit saisonkennzeichen im April nächstes Jahr weiter. Wenn ich jetzt erst im April zum TÜV gehe wie lange bekomm ich dann die Plakette und kostet es eine Strafe? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Champ Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 Die Rückdatierung gibt es aktuell nicht mehr. Man bekommt nun wieder zwei volle Jahre ab der Prüfung, egal wie lange der TÜV abgelaufen war. Allerdings wird eine erhöhte Gebühr erhoben. Ich hatte jetzt einen Roller, da war der TÜV ein Jahr und zwei oder drei Monate abgelaufen, da hat die Prüfung incl. Abgasuntersuchung 61,- € gekostet, war also etwas teurer als normal. Mit Saisonkennzeichen kenne ich mich jetzt nicht aus, aber eigentlich sollte sich das rechnen erst im April, statt im Oktober hin zu gehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eckenflitzer Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 Ab 2,5 Monate drüberweg kostet es 20% mehr. Sonst passiert nichts. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 Du darfst Dich aber nicht bei der Fahrt zur HU mit lange abgelaufener Plakette von den grünen greifen lassen bzw. mußt die Dschunke mit Hänger o.ä. zur Prfstelle kutschieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crank-Hank Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 Fahrt zum TÜV bei vorheriger Anmeldung gilt nicht mehr? Das haben die echt geändert? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 (bearbeitet) der erste monat in dem der zulassungszeitraum wieder gilt, gibt es kein bußgeld.steht irgendwo in der fzv. stvzo anl VIII 2.72.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung beginnt abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs.( ich such ma schnell raus) Bearbeitet 4. Oktober 2012 von zochen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 Joa, ich lag daneben. Fahrzeug gilt während der Saison-Pause als nicht zugelassen. Daher kein Bußgeld. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OFFI Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 Siehe Anlage VIII zu Paragraph 29 der StVZO, dort steht unter der Tabelle der Fälligkeiten zur HU etwas darüber... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 das ist auch kein bußgeld, sondern ein aufschlag für eine vertiefte untersuchung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 das ist auch kein bußgeld.Ich sprach schon von Bußgeld, was aus dem von mir genannten aber nicht relevant ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lenki Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 Ab 2,5 Monate drüberweg kostet es 20% mehr. Sonst passiert nichts.Über 2 Monate, nicht 2,5...Du darfst Dich aber nicht bei der Fahrt zur HU mit lange abgelaufener Plakette von den grünen greifen lassen bzw. mußt die Dschunke mit Hänger o.ä. zur Prfstelle kutschieren.Solange das Kackfass versichert ist darfst du auf dem direkten Weg zur Prüfstelle fahren, sogar wenn die Karre nicht angemeldet ist! Wisch von der Versicherung und Kennzeichen müssen aber dran sein... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brosi Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 (bearbeitet) Bußgeld kostet es aber höchstens, wenn dich die Cops anhalten oder ne Politesse die Karre am Starßenrand sieht.Der TÜV darf keine Bußgelder erheben. Egal wie lang du drüber bist. Bearbeitet 4. Oktober 2012 von Brosi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 rainer da geb ich dir recht, und dem brosi auch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 (bearbeitet) Solange das Kackfass versichert ist darfst du auf dem direkten Weg zur Prüfstelle fahren, sogar wenn die Karre nicht angemeldet ist! Wisch von der Versicherung und Kennzeichen müssen aber dran sein...Ist leider falsch.Gerade wenn die Karre angemeldet und versichert ist (was bei Saisonkennzeichen in der "Pause" nicht zutrifft) gibt's Bußged, wenn der HU-Termin zu lange überzogen wurde.Folgender Fall:Auf der Fahrt zur HU haben zwei POMs im Streifenwagen das abgelaufene HU-Wapperl an der ET3 entdeckt und direkt (ohne mich anzuhalten) ein Bußgeld angeleiert. HU war übrigens erfolgreich. Ca. 2 Wochen danach kommt per Post der Anhörungsbogen. Meine Einlassung, daß die "Entdeckung" auf dem Hinweg zu einem angemeldeten und erfolgreichen HU-Termin stattfand, war völlig irrelevant. Bußgeld EUR 60 war zu löhnen. Pflicht des Halters blablabla HU rechtzeitig wahrzunehmen blablabla... Edith gibt aber auch dem Lenki ein Stück weit Recht:EVB und Kennzeichen (auch ungestempelt) reichen m.W. für eine Zulassungs-relevante Fahrt. Das kann auch die Fahrt zur HU sein. Bearbeitet 4. Oktober 2012 von T5Rainer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 es geht aber kein altes kz, das kz muss bei der zulassungstelle reserviert worden sein. damit und der evb ist jede fahrt die im zusammenhang im zulassungsverfahren steht zulässig.(ansonsten ist hier wohl so langsam alles gesagt was zu sagen war) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lambrookee Geschrieben 4. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2012 (bearbeitet) *quatsch Bearbeitet 4. Oktober 2012 von Lambrookee Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lenki Geschrieben 5. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2012 es geht aber kein altes kz, das kz muss bei der zulassungstelle reserviert worden sein. damit und der evb ist jede fahrt die im zusammenhang im zulassungsverfahren steht zulässig.Jup, so meinte ich das ja auch... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kon Kalle Geschrieben 5. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2012 beim Motorrad War der Tüv ein Jahr überzogen. War dem Prüfer egal. hat auch nicht mehr gekostet. War dieses Jahr im Mai Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
macchia nera Geschrieben 5. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2012 beim Motorrad War der Tüv ein Jahr überzogen. War dem Prüfer egal. hat auch nicht mehr gekostet. War dieses Jahr im MaiMit Wegfall der bisherigen Rückdatierung (zum 01.07.2012) wurde der Gebührenaufschlag eingeführt. Obige Info ist also leider überholt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Champ Geschrieben 5. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2012 Das mit dem Gebührenaufschlag kam erst etwas später. Also erst wurde die Rückdatierung aufgehoben und zunächst wurde nur die normale Gebühr erhoben. Im Juli hatte ich mehrer Roller, bei denen der TÜV länger überzogen war, einer sogar 9 Jahre aber durchgehend angemeldet. Hat das gleiche gekostet und 2 Jahre bekommen. Letzen Monat mußte dann schon der Aufschlag gezahlt werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ElBarto666 Geschrieben 5. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2012 http://www.tuev-nord.de/de/HU-Fristen_fuer_Saisonfahrzeuge_3086.htmsainsonkennzeichen musst du erst im monat nach der wiederinbetriebnahme zum TÜV. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MicSan Geschrieben 5. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2012 http://www.tuev-nord...rzeuge_3086.htmsainsonkennzeichen musst du erst im monat nach der wiederinbetriebnahme zum TÜV.... wenn der Prüftermin außerhalb des Zulassungszeitraums liegt (steht da jedenfalls).Ansonsten gilt mMn: Kein neuer TÜV im Monat der Fälligkeit -> Mehrkosten durch evtl. Bußgeld und erhöhten Prüfungsaufwand (also diese Beutelschneidermasche) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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