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YSS PRO-X Federbeine, ABE 74KA0010-00, KBA91113


mayax

Empfohlene Beiträge

die hier haben auch keine ABE, E-Pass oder ähnliches und -oh wunder- es gibt Leute die sowas eingetragen bekommen... klick

Nochmals, setz Dich mit dem Mitglied Rollerlanger in Verbindung, fahr nach Bremen und Du hast Ruhe. Die räumliche Distanz zwischen Bremen und Braunschweig ist ja nun zu verschmerzen.

Ein fähiger und mit den nötigen Kompetenzen ausgestatteter Sachverständiger benötigt kein Gutachten, sondern kann das per Einzelabnahme machen, sofern er von der technischen Veränderung überzeugt ist. In den alten Bundesländern obliegt dieses den Vollsachverständigen des TÜV's (wobei nicht jeder Tüv Prüfer auch ein Vollsachverständiger ist). So hab ich es zumindest mal erklärt bekommen (vom TÜV)

Ich muß hier mal reingrätschen, das stimmt so nicht. Federbeine dürfen (eigentlich) nicht mal eben so per Einzelabnahme eingetragen werden, jedenfalls schon länger nicht mehr. Wird noch ab und an gemacht, das ist dann aber Glück und Unwissenheit des Prüfers.

Gruß aus Kiel

matze

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  • 2 Monate später...
  • 2 Monate später...

Hi,

 

jepp die kannst du nehmen wurde mir ganz offizielle vom Kraftfahrtbundesamt zu gestellt.

 

wenn dann alles so weit paßt sollte es beim TÜV oder wo auch immer keine Probleme geben!

 

Viele Spaß.

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Habe heute auch ein YSS Federbein für hinten im SCK gekauft. Sowohl die Dämpfer- als auch die Federbezeichnung stimmt nicht mit den Daten im Heftchen überein.

Es handelt sich um einen Stoßdämpfer Typ 302.

Der Dämpfer ist mit "OE302-340T" und die Feder mit "38-25-35-220" bezeichnet.

Für eine PX lautet die Freigabe im Heftchen für den Dämpfer "OE302-330" und die Feder "46-25-35-220". 

Zusätzlich zur ABE bekam ich einen Anhang von YSS ausgehändigt. Dieser Anhang bezieht sich nur leider auf ein Federbein vorne Typ 222 und ist damit völlig nutzlos.

 

Sehr ärgerlich das! Kann doch nicht so schwer sein mal die richtigen Daten in die ABE zu drucken. Scheißverein!

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Hi,

Leider geschehen solche dinge wohl immer wieder.

Sie doch mal in die abe von mir nach ob du sie da finden kannst, vielleicht

nutzen sie ja noch die alten heftchen.

Wenn nicht schreibe yss direkt an und frage mal nach, gleichzeit fragst du aber auch

beim kraftfahrtbundes amt an.

Wenn das wirklich so sein sollte wird die behörde dort ebenfalls anfragen und der

Sache auf den grund gehen.

Adressen kann ich dir geben, läuft dann alles über mail und bestimmt auch mit erfolg für dich uns.

Lg

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Hi,

Leider geschehen solche dinge wohl immer wieder.

Sie doch mal in die abe von mir nach ob du sie da finden kannst, vielleicht

nutzen sie ja noch die alten heftchen.

Wenn nicht schreibe yss direkt an und frage mal nach, gleichzeit fragst du aber auch

beim kraftfahrtbundes amt an.

Wenn das wirklich so sein sollte wird die behörde dort ebenfalls anfragen und der

Sache auf den grund gehen.

Adressen kann ich dir geben, läuft dann alles über mail und bestimmt auch mit erfolg für dich uns.

Lg

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Jepp das habe ich auch erkannt.

 

Mit dem Importeur habe ich damals keine gute Erfahrung gemacht, als auch keine Nachricht darüber bekommen.

Von YSS bekam ich dann erst einmal ein schreiben, was den Fehler zugab, aber nicht weiter half.

 

Trotzalldem muss ich ein ganz großes LOB an YSS aussprechen, sie waren sehr Hilfsbereit, Verständig und haben mir geholfen.

Auch ein LOB an das KBA, auch ihr war man sehr hilfsbereit und um Lösung bemüht.

 

Die richtige Adresse ist bei so etwas immer direkt den Hersteller, der kann dir sofort helfen falls es eine neue ABE gibt, als auch das Karftfahrtbundesamt.

 

Diese Behörde ist dafür Verantwortlich wenn es um die ABES geht, somit ist dann das Problem, weil es ja dazu eine ABE gibt, an der Richtigen stelle.

 

Da wird es auch keine großen Schwierigkeiten für dich, den Hersteller, Federbeinverwender, Importeur oder sonst wem geben.

 

Die wenden sich ganz offiziell an YSS und dann wird das Problem intern geregelt, dann halt auch eine neue ABE erstellt!

 

Manche Fehler müssen eben halt nur publik gemacht werden damit sich etwas ändern kann, dich wird es kein Geld oder sonst was kosten, nur etwas Schreibmühe und Geduld.

 

Wenn du Hilfe brauchst dazu schreib mich an!

 

so weiter machen ;-)

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  • 2 Monate später...

Ich muss das mal hoch holen und mich hier einhängen.

 

Habe heute bei der GTÜ kein TÜV bekommen, da dem Prüfer in dem Gutachten, was ich bei SCK heruntergeladen habe die Anlage 3 "Anbauanleitung" fehlte  :wacko: (zum Glück musste ich nichts bezahlen).

Außerdem war er der Meinung, dass die Stoßdämpfer eingetragen werden müssen, ich dachte mitführen der ABE reicht. Was stimmt?

 

TÜV habe ich dann zum Glück doch noch beim TÜV Nord bekommen, dem war gar nicht aufgefallen, dass es keine original Stoßdämpfer waren  :whistling:

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Hi,

 

Die Federbeine für Krafträder, Typ 220, dürfen in den in den beiliegenden Prüfunterlagen

beschriebenen weiteren Ausführungen auch zum Anbau an den dort aufgeführten

Krafträdern unter den angegebenen Bedingungen feilgeboten werden.

Bei Verwendung der Geräte an den in den beiliegenden Prüfunterlagen beschriebenen

Krafträdern, die mit Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nach §21 StVZO in den Verkehr gelangt

sind, ist eine unverzügliche Überprüfung des Ein- oder Anbaus der Fahrzeugteile durch

einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder

durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der

Anlage VIIIb zur StVZO durchzuführen.

Der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau ist gemäß §22 Absatz 1 Satz 5 bei der Überprüfung

mit positivem Ergebnis zu bestätigen. Nach durchgeführter Abnahme ist die ausgestellte

Bestätigung mit dieser ABE und den Fahrzeugpapieren mitzuführen und den zuständigen

Personen auf Verlangen auszuhändigen. Letzteres entfällt nach Berichtigung der

Fahrzeugpapiere.

 

das sollte die rechtliche Antwort auf deine frage sein!

Sollte in jeder ABE nach zu lesen sein.

 

Die hier zum Download hinterlegte ABE ist ganz offiziell vom Kraftfahrbundesamt zu gelassen und komplett, die beim SCK oder sonst wo, sind nur die Zusammenfassungen vom Hersteller, die muss keiner Akzeptieren.

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  • 1 Monat später...

Ein kleiner Hinweis noch für alle, die die Verstellmöglichkeit nutzen wollen:

Der mitgelieferte Schlüssel ist so lang, dass bei allen Fahrzeugen, die noch einen Spritzschutz haben, die Federspannung nicht verstellt werden kann. Es geht aber dann, wenn man den Schlüssel absägt (etwa im Bereich des ersten eingeprägten "S" von "YSS").

 

Ansonsten kann ich nur bestätigen: Die hier hinterlegte ABE ist umfassend und genügt bei allen Fahrzeugen (muss nur mitgeführt werden). Eine Ausnahme bilden jene Fahrzeuge, die über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr kommen, also bspw. ausländische Fahrzeuge, die in Deutschland eine Vollabnahme benötigen (dort Anbaubestätigung). Ich weiß dass das schon oben alles steht, doch wer versteht das schon...

  • Like 2
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  • 1 Jahr später...

Kurze Frage:

Ich habe mir das Federbein für meine 86er PX200 nun auch bestellt und eingebaut.

In dem Gutachten/ABE steht jedoch die Nummer VD222-255T-01, auf meinem Federbein steht aber: VD222-255T-01-X.

Ist das bei euch auch drauf? :wacko:

Außerdem gibt's wieder eine überarbeitete Version, zu finden beim Hersteller auf der Seite...ist aber die selbe Kennzeichnung.

Und noch was, wenn ich bei mir einen Bitubo eingetragen habe, muss ich mir dann trotz der ABE den "Einbau" beim TÜV bescheinigen lassen?

Hat der Roller mit u.a. eingetragenen Bitubo schon eine Einzelbetriebserlaubnis, wie oben beschrieben?

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Mit ABE brauchst den nicht abnehmen lassen. Bei meiner PX stimmen die nummern auf dem Federbein mit der in der ABE überein. War letztes Jahr beim TÜV da hat der Prüfer auch die ABE verlangt war alles okay.

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  • 9 Monate später...
Am 12.3.2013 um 13:07 schrieb mayax:

Veränderte ABE 74KA0010-01 KBA 91113*01 Für YSS Federbein Pro

Veränderte ABE 74KA0010-01 91113-1.pdf

 

Nun habe ich für meine PK 80 S auch die YSS Dämpfer, aber da stimmt noch immer nicht alles.

 

VD222-210T-01-X,    KBA91113   40-25-35-180 steht auf meinem vorderen Federbein, das Gutachten sagt aber was anderes.... Sowohl die Bezeichnung der Feder als auch am Dämpfer ist anders.

Für den hinteren Dämpfer passt alles soweit.

 

Gibts da was neues mitlerweile?

 

LG, Stefan

Bearbeitet von Kotzerider
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  • 1 Jahr später...

Hi Kollegen,

habe mir auch gerade YSS Dämpfer vo + hi zugelegt,

ohne die Papierlage anzuzweifeln...

Klar, erste Fahrt zum Tüv war nen Lacher...

 

ABER: TÜV Station direkt kann helfen, 

da die Kollegen auf die KBA Site gehen können

(also normaler Netz-Nutzer kommst Du da nicht drauf wg. Rechte...!)

und zur KBA - Nummer das neueste GUtachten von MÄRZ 2017 ziehen können.

Da sind die Nummer der Feder und Dämpfer mittlerweile auf 3 Varianten erweitert.

 

 

Sind die bei Euch aufgedruckt, könnt Ihr die gleich eintragen lassen.

 

-> Also vorher hingehen und lieb fragen.

 

 

 

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  • 1 Jahr später...

Auch wenn das Thema alt ist, mal eine kurze Frage. 

Wo ist die Nummer auf der Feder aufgedruckt?

Stoßdämpfer ist an einer PX hinten schon eingebaut und ich finde da keine Nummer. Vielleicht bin ich auch nur zu doof. Ich wollte nur mal kontrollieren, bevor es zum TÜV geht. 

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  • 1 Jahr später...
Am 24.3.2019 um 12:10 hat debarg folgendes von sich gegeben:

Auch wenn das Thema alt ist, mal eine kurze Frage. 

Wo ist die Nummer auf der Feder aufgedruckt?

Stoßdämpfer ist an einer PX hinten schon eingebaut und ich finde da keine Nummer. Vielleicht bin ich auch nur zu doof. Ich wollte nur mal kontrollieren, bevor es zum TÜV geht. 

 

Gelber Aufdruck auf den Federn vo./hi.

Die sehr umfangreiche ABE lässt sich nach einiger Zeit des Studiums und mithilfe eines Textmarkers so bearbeiten, dass die Federnaufdrucke, sowie Dämpfernummern recht exakt zusammenpassen. Das reicht so allemal für die HU und Polizeikontrolle. Es würde mich übermaß wundern, wenn es daraus resultierende Probleme gäbe. 

Dämpferset gekauft beim SCK im Mai 2020, Dämpfer vo./hi. enstellbar, schwarz; Federn ebenso schwarz. Verwendung an 1984er PX 125 Lusso.

 

 

 

 

20200524_181238.jpg

Bearbeitet von M210
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