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Vorführmaschine nagel eingefahren.muss ich den reifen bezahlen?


pearse

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Hmm Ringfahndung...... Ich weiss nicht. Würd da eher auf ein kriminalistisches Gutachten ala CSI, KBG, GSG9 oder ähnliches zurück greifen. Speichel-, Sperma- und sonstige Ausflüsse sollten selbstredend auch sichergestellt werden.

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oder der Nagel stammt vom seinem Hof

oder

um wenigstens die Reifen an seinen Vorführmaschinen ersetzt zu bekommen knallt er nen Nagel rein der sich mit der Zeit bemerkbar macht. Ehrlich gesagt würde ich mal überlegen, gegen ihn gerichtlich vorzugehen. Kann doch nicht sein, dass er dich mit ner Maschine rumfahren lässt, die Nägel im Reifen hat!!!!

Bearbeitet von Robe007
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Im aktuellen Motorradheft steht zu dem Thema was und ich meine, dass Du in diesem Fall nicht bezahlen musst. Das Risiko liegt da beim Motorradhändler, der ja seine Produkte verkaufen will und deshalb die Motorräder zur Probefahrt bereitstellt. Ein fahrlässiges Verhalten kann man Dir da auch nicht vorwerfen (außer, dass Du Dich überhaupt für so einen Eimer interessierst :wacko: ). War doch eine Probefahrt mit evtl. Kaufabsicht, oder? Wenn es ein Mietvertrag war, dann müsste dazu was in den AGBs stehen. Ich schau heute Abend mal nach, wie es bei einer Probefahrt ist.

Bearbeitet von efendi
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Zurück bei bmw meinten sie ich müsste einen neuen reifen beorgen.

Ist das wirklich so?

Ich hätte das doch nicht verhindern können?

Ist das nicht sowas wie höhrere gewalt?

Gruss olaf

Weiß nicht ob du einen neuen Reifen besorgen musst, aber falls ja, würde ich vorschlagen dass du anbietest den Reifen flicken zu lassen. Hab ich mal beim PKW Reifen machen lassen, kostete nen Zwani oder so.

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Weiß nicht ob du einen neuen Reifen besorgen musst, aber falls ja, würde ich vorschlagen dass du anbietest den Reifen flicken zu lassen. Hab ich mal beim PKW Reifen machen lassen, kostete nen Zwani oder so.

Geht aus eigener Erfahrung beim Auto aber nur bis zu einer gewissen Höchstgeschwindigkeit, ich meine es waren Ü-200 km/h als Grenzwert, ab dem der Händler es nicht mehr macht.

Gruß Dirk

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Habe jetzt mal nachgelesen, bei Probefahrten beim Händler gehen die Gerichte davon aus, dass es in solchen Fällen einen stillschweigenden Haftungsausschluss gibt, der sogar leichte Fahrlässigkeit mit einschließt, somit besteht kaum Gefahr, dass man für Schäden am Motorrad in Anspruch genommen wird. Bezieht sich in dem Fall aber auf einen Unfallschaden, weil der Kaufinteressent von der Kupplung gerutscht ist. Ist ein Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 13.01.2003, Aktenzeichen 12 U 1360/01.

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Habe jetzt mal nachgelesen, bei Probefahrten beim Händler gehen die Gerichte davon aus, dass es in solchen Fällen einen stillschweigenden Haftungsausschluss gibt, der sogar leichte Fahrlässigkeit mit einschließt, somit besteht kaum Gefahr, dass man für Schäden am Motorrad in Anspruch genommen wird. Bezieht sich in dem Fall aber auf einen Unfallschaden, weil der Kaufinteressent von der Kupplung gerutscht ist. Ist ein Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 13.01.2003, Aktenzeichen 12 U 1360/01.

der sachverhalt in dem von dir genannten urteil ist aber nicht mit dem von pearse vergleichbar. in dem urteil war das beschädigte fahrzeug nicht vollkaskoversichert. pearse hat aber vereinbart, dass er bei dem vollkaskoversicherten fahrzeug schäden bis zu einem betrag von eur 1.500,00 selber zahlt.

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Da hast Du schon Recht, aber ein Kaskoschaden ist der Reifenschaden auch nicht. Bei Mietverträgen sind Reifenschäden meist in den AGBs geregelt. Wie sieht es da im konkreten Fall mit der Probefahrtvereinbarung aus? Was ist da geregelt? Gibt es vielleicht eine Analogie?

Fraglich bleibt aber auch, ob die ihm überhaupt beweisen können, dass er die Schraube eingefahren hat. Könnte ja auch schon vorher drin gewesen sein.

Bearbeitet von efendi
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Hallo

Danke für die qualifizierten antworten,

Habe jetzt mal bei einem adac anwalt nachgefragt

Die meinten mir müsse eine "schuldhafte pflichtverletzung "nachgewiesen werden.

Ein gericht entschied demnach bei einem fall eines steinschlages in der frontscheibe eines mietwagens

Gegen den schadensersatz anspruch des händlers.

Dies sei ja ähnlich eines eingefarhrenden nagels.

Aber ich würde mich gerne noch weiter absichern,ehe ich das risiko eingehe das der gegen mich klagt.

Olaf

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Wie bereits geschrieben: Du hast die Karre jetzt nicht von "Bastel-Bernds kleiner Mopped-Muckelbude" sondern von nem BMW-Vertragshändler. D.h. nem Händler einer deutschen Premium-Marke, deren Motorräder ungefähr so viel kosten wie zwei nagelneue Dacia Sandero.

Eigentlich fällt es bei solchen Läden unter "Service", sowas eher großzügig zu handhaben. Ich kann mir auch absolut nicht vorstellen, dass BMW damit einverstanden wäre, wennn du als Kaufinteressent einen kleinen Schaden, der bei ner Probefahrt entstanden ist, selber bezahlen müsstest. Die wollen Luxus-Motorräder verkaufen, und SO geht das nun wirklich nicht.

Ich würde nochmal mit den Leuten reden, und sie daran erinnern, dass du da warst, weil du dich für ne - vermutlich nicht ganz billige - Moppe interessiert hast und dir GARANTIERT NIE WIEDER ne BMW anschaust, wenn du das jetzt zahlen müsstest.

Wenn das zu nichts führt, dann schreib einen Beschwerdebrief nach München. Wie gesagt, die Konzernzentrale wird sicher ihre Vorstellungen haben, wie man mit Kunden umgeht und wie nicht.

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Eigentlich fällt es bei solchen Läden unter "Service", sowas eher großzügig zu handhaben. Ich kann mir auch absolut nicht vorstellen, dass BMW damit einverstanden wäre, wennn du als Kaufinteressent einen kleinen Schaden, der bei ner Probefahrt entstanden ist, selber bezahlen müsstest. Die wollen Luxus-Motorräder verkaufen, und SO geht das nun wirklich nicht.

Ich würde nochmal mit den Leuten reden, und sie daran erinnern, dass du da warst, weil du dich für ne - vermutlich nicht ganz billige - Moppe interessiert hast und dir GARANTIERT NIE WIEDER ne BMW anschaust, wenn du das jetzt zahlen müsstest.

Wenn das zu nichts führt, dann schreib einen Beschwerdebrief nach München. Wie gesagt, die Konzernzentrale wird sicher ihre Vorstellungen haben, wie man mit Kunden umgeht und wie nicht.

Da hab ich schon ganz andere Geschichten von Händler/Werkstatt der besagten Marke gehört....

Das interessiert die nicht einen feuchten Furz!

Aber versuchen würd ich es trotzdem!

Sonst: siehe Beitrag von Halbertrabi!

Alex.

Bearbeitet von wasserbuschi
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Gibt es bei Zweirädern-zudem noch neu-keine Reifengarantie?

Alle unsere Vorführ-;Kundenersatz-und Mietfahrzeuge sind mit einer solchen ausgestattet,denn sonst wäre der Kostenaufwand für vernagelte reifen immens...

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Mein Händler hat meinen Bus bei mir abgeholt (Hol und Bring Service, ca. 500km einfach) und u.a. die Reifen auftragsgemäss gewechselt. Jetzt war eine Schraube in meinen Winterreifen... muss er die Reparatur zahlen :wacko:

Bearbeitet von Wavler
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  • 1 Monat später...

Mal aus Händlersicht betrachten: ständig macht dir einer was an den Testfahrzeugen kaputt... mal ein kaputter Reifen, mal ein Kratzer hier, mal eine neue Windschutzscheibe (beim Mopped natürlich net), Felgen verkratzt, Schäden am Leder der Sitze usw...... :wacko: und der Händler (egal ob etz 2- oder 4rad, oder premium oder nicht) soll das alles auf seine Kappe nehmen?! Allein die Reinigungen kosten einen riesen Haufen Geld!!

Sagt ja keiner, dass du (der Topic-Eröffner) das absichtlich oder grobfahrlässig gemacht hast, aber wärst DU an dem Tag nicht DA gefahren, gäbe es auch keinen Schaden.

Von wieviel Euro reden wir hier??? Bist so "wirklich kaufabsichtig" und hast dann nicht mal die Kohle für den Reifen von dem Ding auf der Spur??? :wacko: ADAC Anwalt usw.... :wacko:

OT an:

Und dass ein Autohaus das Fahrverbot eines Testfahrers verschleiert halte ich für unglaubwürdig oder aus den 80er Jahren! Die Autohäuser müssen peinlichst nachweisen, wann sie wem welches Fahrzeug zur Verfügung stellen und wer zugriff darauf hat. Wenn die der Polizei nicht sagen, wer den Verstoß mit ihrem Auto begangen hat, kann der Betrieb echt schlimme Sanktionen auferlegt bekommen (Fahrtenbuch für jedes Fahrzeug) und weil sich einer bei der Testfahrt nicht zamreissen kann, will sich sicher keiner der einen seriösen Handelsbetrieb führt, zu ner Falschaussage bewegen lassen!!! <OT aus!

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Siehst du keinen Unterschied zwischen deinem "Kumpel" und BMW? Ich würde meinen, dass kann die Firma über ihre Versicherung abwickeln. Es ist ja nicht so dass du einen Unfall gebaut hast. Das müssen dort schon wirklich komische Leute sein, ich würde nach so einer Aktion dort kein Motorrad kaufen, ihnen das auch so mitteilen. (blabla... tut mir ja leid mit dem Reifen, blabla, wenn da schon die Probleme Anfangen muß ich mir überlegen ob ich hier überhaupt das Motorrad kauen will, bla bla,... was wenn später Probleme auftauchen, die werden dann sicher auch so unkulant gelöst...)

Teppichhändler

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OT an:

Und dass ein Autohaus das Fahrverbot eines Testfahrers verschleiert halte ich für unglaubwürdig oder aus den 80er Jahren! Die Autohäuser müssen peinlichst nachweisen, wann sie wem welches Fahrzeug zur Verfügung stellen und wer zugriff darauf hat. Wenn die der Polizei nicht sagen, wer den Verstoß mit ihrem Auto begangen hat, kann der Betrieb echt schlimme Sanktionen auferlegt bekommen (Fahrtenbuch für jedes Fahrzeug) und weil sich einer bei der Testfahrt nicht zamreissen kann, will sich sicher keiner der einen seriösen Handelsbetrieb führt, zu ner Falschaussage bewegen lassen!!! <OT aus!

Wenn hier der Bezug auf mich gemeint ist: Ja, das war in den 80ern.

Bearbeitet von Beo
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