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GRETE

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Zum Selberlesen: § 54 StVZO i. V. m. § 72 StVZO.

Abgesehen natürlich von im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch die Zulassungsstellen erteilten Ausnahmgenehmigungen "für mit ohne Blinker", wenn die Nachrüstung von Blinkern gemäß Bestätigung des TÜVs unverhältnismäßig aufwendig oder teuer wäre.

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Danke für diesen Einblick in die StVZo oder so...... Sie hat und brauch keine Blinker ist aber auch ne 125er ! Jedoch ist sie bei weiteren Hubraumerweiterungen mit Eintrag davon auch weiterhin ausgenommen.

Zylinder und Puff sind nicht eingetragen !

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