Hölle Geschrieben 22. Februar 2012 Teilen Geschrieben 22. Februar 2012 (bearbeitet) Hallo,Hab vor 3 Jahren ein Audi S3 für ne Freundin verhökert.War ein S3 aus erster Hand mit etwas über 100 000km.Sie sagte mir das ein "Blechschaden" war, als Sie zwischen 2 Autos eingeklemmt wurde.Hab das dem Käufer mitgeteilt das ein Blechschaden vorlag, der meinte ja, ok.Ich Idiot hab aber unfallfrei auf dem Kaufvertrag draufstehen gehabt (Meinte das Blechschäden nicht darunter fallen würden) Das war im Januar 2009Am Donnerstag Post bekommen von einem/seinem Anwalt welcher eine Forderung über 2000€ stellt.In einer Rückholaktion wurde während des Austausches der Zündspule im Sept. 2004 in der Werkstatt die Historie des Fahrzeuges überprüft. (2004 wegen eines schweren Front und Heckschadens)Bin ja selber schuld, anderseits wurde mir von der Beisitzerin + Freundin gesagt das es nur ein Blechschaden war.Viel Chancen da rauszukommen hab ich wohl nicht....Lässt sich am Preis noch was drücken?Hat da jemand ne Ahnung.Hab mal gelesen das die Fristen nur 2 Jahren andauern....Können die nach 3 Jahren noch damit kommen?Vielen Dank!L.G. Bearbeitet 22. Februar 2012 von Hölle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heliobaktus Geschrieben 22. Februar 2012 Teilen Geschrieben 22. Februar 2012 Rechtberatung darf dir hier natürlich keiner geben, aber zu den Fristen hab ich was gefunden: AnfechtungsfristDie Anfechtung aufgrund einer arglistigen Täuschung oder einer Drohung muss innerhalb eines Jahres, nachdem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt hat bzw. die Drohung beendet war, erklärt werden.In jedem Fall ausgeschlossen ist die Anfechtung, wenn seit dem Abschluss des Vertrages (=Abgabe der Willenserklärung) zehn Jahre vergangen sind.Quelle:http://www.automobilkanzlei.de/weitere-einzelheiten-/gebrauchtwagen/188-arglistige-taeuschung-und-anfechtung-beim-gebrauchtwagenkauf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lucki Geschrieben 22. Februar 2012 Teilen Geschrieben 22. Februar 2012 Hast du Zeugen das du das dem Käufer gesagt hast oder warst du allein? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ANDY81 Geschrieben 22. Februar 2012 Teilen Geschrieben 22. Februar 2012 (bearbeitet) Hi Hölle,das größte Problem dürfte das "Unfallfrei" im Kaufvertrag werden.Zu den Fristen hat Heliobaktus schon geschrieben war schneller.Hast Du/Ihr eine Rechtschutzversicherung ? Dann wäre das sinnvollste sich vom Anwalt beraten zu lassen.Ich kann nur mal kurz berichten was mir vor einigen Jahren passiert ist und wie es ausging.Ich habe einen Passat gekauft ,auch als Unfallfrei, als ich dann das erste mal bei VW war (ca.1 Jahr später) um den Kundendienst machen zu lassen, wurde ich gefragt ob ich weiß das das Auto bereits zwei erhebliche Unfälle hinten und vorne hatte.Ich bin aus allen Wolken gefallen, VW/Audi speichert alle reparierten Unfälle in einem Histroyprogramm.Ich bin dann auch zum Anwalt und einem Gutachter. Der Anwalt meine erst, dass es kein Problem sei den Minderwert laut Gutachten einzufordern (2500€)Der Verkäufer war natürlich nicht bereit zu zahlen, dann ging das ganze vor Gericht und letztendlich habe ich 2 Jahr später ganze 750€ bekommen. Bearbeitet 22. Februar 2012 von ANDY81 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lucki Geschrieben 22. Februar 2012 Teilen Geschrieben 22. Februar 2012 Die speichern nicht nur alle Unfälle, sondern jeden kleinscheiss der bei Audi oder VW repariert wurde...... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ANDY81 Geschrieben 22. Februar 2012 Teilen Geschrieben 22. Februar 2012 ja das ist eh klar Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hölle Geschrieben 22. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 22. Februar 2012 (bearbeitet) Danke für die Hilfe!Sein Sohn+Frau war dabei. Aber das der/die nicht mir recht geben werden ist zu vermuten...Rechtschutz hab ich eine... (Edith)Würds am liebsten vor Gericht drauf ankommen lassen, um ihm auch ins Gesicht zu sagen, was der scheiss soll...Shit, da bin ich selber Schuld...Danke Jungs,L.G. Bearbeitet 22. Februar 2012 von Hölle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tboyrex Geschrieben 22. Februar 2012 Teilen Geschrieben 22. Februar 2012 (bearbeitet) Ich kann leider nix dazu sagen aber ich bin momentan auf der Meisterschule und da haben wir als Dozenten nen Anwalt, den könnt ich morgen mal anhauen was er meint.Ansonsten wennst ne Rechtschutzversicherung hast, dann würd ichs drauf ankommen lassen. Vielleicht erstmal die telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen.edith ups überlesen mit der RSV Bearbeitet 22. Februar 2012 von tboyrex Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Pien Geschrieben 22. Februar 2012 Teilen Geschrieben 22. Februar 2012 Die speichern nicht nur alle Unfälle, sondern jeden kleinscheiss der bei Audi oder VW repariert wurde...... nicht nur bei audi und vw und ich finde das ist ne klasse sache. als ich meinen smart gekauft habe, war mir das bereits bekannt und ich bin zum smarthändler gefahren, hab mal kurz in den pc schauen lassen - abgesehen von einer ausgetauschten heckscheibe unfallfrei.was sagt denn deine freundin zu dem vorfall ? habt ihr einen damals auch einen kaufvertrag geschlossen ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hölle Geschrieben 22. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 22. Februar 2012 Die würde die 2000€ übernhemen...Aber ich hab ja damals auch damit was verdient.Edith:Ich hab eine Rechtschutz.Ja, werde es drauf ankommen lassen.Wenn ichs ihm verheimlicht hätte, würd ich ihn ja verstehen....Vielen Dank Jungs,MFG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
amazombi Geschrieben 22. Februar 2012 Teilen Geschrieben 22. Februar 2012 Naja, iss klar, dass dir das auf den Sack geht, aber wenn du von 'nem "Blechschaden" redest, der Eimer aber halt mal vorne und hinten 'nen Treffer kassiert hat, der im Zweifelsfall auch repariert wurde und deine Freundin, wenn sie nicht Schuld war, von der gegnerischen Versicherung sogar 'ne Wertminderung erstattet gekriegt hat, kann ich jetzt schon nachvollziehen, dass der Herr das nicht voll cool findet. Ich würd' vielleicht mal bei dem Anwalt anrufen und ihm einfach mitteilen, dass du den Käufer damals von dem Schaden mündlich in Kenntnis gesetzt hast, da aber selbst von einer weniger gravierenden Geschichte ausgegangen bist. Und dass dir die Reaktion des Käufers grundsätzlich nachvollziehbar ist und dass du bereit wärst, außergerichtlich über einen Kompromiss zu reden. Wahrscheinlich nervt das, und du hast da auch keinen Bock drauf, bei der Sachlage halte ich aber persönlich das "drauf ankommen lassen" nicht unbedingt für zielführend. Am Ende wirst du vermutlich zumindest einen Teil der Kohle übernehmen müssen, und du verbringst Lebenszeit bei 'ner Scheiße, auf die außer den Anwälten eigentlich keiner Bock hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
butze Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Moin,Bietet einen Vergleich von 1000€ an, spart nerven und Zeit, und Geld für Anwälte. Vorher nochmal abklären. Ist nicht ok vom Käufer, aber von deiner Bekannten auch nicht. Daher teilen. So wird es auch ein Gericht sehen. Ob verjährt, kann einem der Anwalt ja auch stecken. Dann machste nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zimbo Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 springt deine rechtsschutz da ein? frag nur, da so was als vorsatztat gelten kann, und da springt keine versicherung ein! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tboyrex Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Dafür gibts ja auch die telefonische Erstberatung bei jeder RSV, die sagen dir schon im vorab wie die Rechtslage aussieht. (null) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rokka Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 zuerst zum rechtsanwalt gehen, mitteilen, dass du eine rsv hast. den rest macht dein anwalt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schlucke Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 (bearbeitet) Wenn ich das richtig verstehe, hast du ein fremdes Fahrzeug das du nachweislich nicht selbst gefahren bist, ausschliesslich zur Gewinnbringung veräussert!?Da zahlt deine Privatrechtsschutz gar nichts!Edith: Wenn du öfter mal was "schwarz" verkaufst, solltest du lieber kleine Brötchen backen.Wenn die dich anscheissen, hast du ruckzuck ne Abmahnung von der KFZ Innung und Post von der Steuerbehörde . Bearbeitet 23. Februar 2012 von schlucke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lilla Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Würds am liebsten vor Gericht drauf ankommen lassen, um ihm auch ins Gesicht zu sagen, was der scheiss soll...Immer sehr beliebt, besonders bei Anwälten und Richtern... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tc Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Ich glaube nicht, dass die Abwehr von Schadensersatzansprüchen von deiner RSV übernommen wird, aber da hilft ein Anruf bei dieser.Ansonsten, wäre ich in deiner situation, würde ich mich auf die Zahlung einstellen. Die Höhe wäre zu bestimmen, aber die Richtung 1000€ kommt schon mal hin.Vielleicht fürs nächste mal: Das Argument, dass Du etwas anderes unter "unfallfrei" verstehst hätte dann gezogen, wenn du das einfach mit in den Kaufvertrag mit aufgenommen hättest. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pumackl Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 Ein Kumpel von mir hat genau das andere Problem, dass er einen vertuschten Unfaller von einer PRIVATPERSON gekauft hat und sich jetzt rausstellte das er einen Rahmenschaden hatte. Ist auch als Unfallfrei verkauft worden und hat vor Gericht sogar gewonnen, weil der Verkäufer auch nichts (angeblich) davon gewusst hat. Ein Händler hätte ihn zurücknehmen müssen, aber als Privater ist er aus dem Schneider. Ist ja trotzdem gekauft wie gesehen. Und auch wenn man keine Ahnung von Autos hat sieht man, wenn's schon mal gekracht hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ömchen Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 Arglistig verschwiegene Mängel (auch wenn Du das nicht wusstest) sind 3 Jahre nach Entdeckung!!!! noch zu gewähren. Sorry, aber aus der Geschichte kommst Du kaum raus. Habe beruflich öfter mal mit sowas zu tun. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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