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Du kannst doch hier jetzt nicht von Heizung reden!


zoomjay

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vor 17 Stunden schrieb Smallframeschüttelhippe:

Ich würd ja zu gern mal wissen, was und in welchem Umfang bei dir eigentlich so derbe schiefgelaufen ist.

Meine Fresse.

 

 

:-D;-)

 

 

 

...schlimmer, als bei den Jungs im Video sollte es aber wohl hoffentlich nicht sein.

Sagt der mit de CowbOistiefeletten:whistling:. Die Dosennudel ist halt schüchtern, bei dem spielt sich das Zungenpritschlern nur im Kopf ab. Wenn du ihm aber tief in die augen guckst, kannst du Melodie erahnen:-D.

@Biff haben wir Euch Samstag einfach nur verpasst? Ich musste auf einmal schlagartig die Örtlichkeit verlassen. Piff Paff Licht aus...u.a. Dank des orangenen Zeugs was der Hippe mir angedreht hat? Vergewaltigungsdroge?

Bearbeitet von lokalpatriot
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Als K.-o.-Tropfen (auch: K.-o.-Mittel, Knockout-Tropfen, Date-Rape-Drogen, Vergewaltigungsdrogen) werden narkotisierend wirkende Stoffe bezeichnet, die im Rahmen von Straftaten wie Sexual- oder Eigentumsdelikten genutzt werden, um die Opfer zu betäuben und damit wehrlos zu machen.

Sie werden Opfern unbemerkt oder in heimlich überhöhter Dosis in Nahrung oder orangefarbene Getränke gemischt, nach Erwachen können sich die Opfer häufig aufgrund von Gedächtnislücken für die Wirkungszeit nicht mehr an die Tat oder den Tathergang erinnern. Das macht den strafrechtlichen Nachweis der Tat für die Opfer oft schwierig.

Das tatsächliche Ausmaß der Verwendung von entsprechenden Mitteln - insbesondere im Verhältnis zu Alkohol - wird kritisch hinterfragt.

Der Begriff K.-o.-Tropfen ist ein umgangssprachlicher und unspezifischer Begriff, der entgegen der weit verbreiteten Wahrnehmung nicht nur mit einer, sondern mit einer Vielzahl an Substanzen in Verbindung gebracht wird, die je nach Anwendungszusammenhang auch vollkommen andere und erwünschte Wirkungen haben. Viele dieser Substanzen werden normalerweise therapeutisch als Schlaf- oder Beruhigungsmittel oder als Partydroge benutzt, sie werden also erst durch die Heimlichkeit und zudem oft erst durch Überdosierung zu K.-o.-Tropfen.

Beispiele sind Benzodiazepine wie Flunitrazepam und Temazepam, Antihistaminika, Neuroleptika, γ-Hydroxybuttersäure (GHB, Liquid Ecstasy) und deren intramolekularer Ester γ-Butyrolacton (GBL), Ketamin, Anticholinergika wie Scopolamin (Hyoscin) und Atropin, 1,4-Butandiol oder Haloperidol, welches beispielsweise in den 1980er Jahren im bekannten Fall um die Münchner Gaststätte Donisl eingesetzt wurde. Früher wurden auch Chloralhydrat, Barbiturate und Methyprylon genannt. Insgesamt sind weit über 100 Wirkstoffe missbräuchlich als „K.-o.-Mittel“ einsetzbar.

Hinsichtlich der Sicherheit sind vor allem Barbiturate sowie GBL und GHB bei Überdosierung lebensgefährlich, da die Gefahr eines Atemstillstands besteht. Potenzielle Täter stehen somit vor der „Herausforderung“, einen Angriff exakt und unter Berücksichtigung der Verfassung des Opfers zu dosieren, da insbesondere bei GBL und GHB in niedrigerer Dosierung die von freiwilligen Konsumenten gewünschten Effekte wie Bewegungsdrang und Euphorie überwiegen, bei Überdosierung jedoch Atemstillstand und Tod drohen, insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol.

Insbesondere Ketamin und GBL werden oft in genau dem Umfeld, in dem sie mutmaßlich als Vergewaltigungsdroge missbraucht werden, nämlich in Clubs und Diskos, als Partydroge auch freiwillig konsumiert, da sie in geringerer Dosis eine eher entspannende oder euphorisierende als einschläfernde Wirkung haben. Die Einordnung einer Substanz als K.-o.Tropfen ist daher nur angebracht, wenn diese Mittel heimlich bzw. in heimlich höherer Dosis verabreicht werden. So kommentierte die taz, das Problem sei „die Heimlichkeit, der Übergriff und der Vergewaltiger – und nicht der Stoff“.

Im erweiterten Sinne gelten auch Alkohol bzw. alkoholische Getränke als K.-o.-Tropfen, da das absichtliche Betrunkenmachen anderer Personen mit dem Ziel sexueller Annäherung eine weitverbreitete Praxis ist, beispielsweise durch das Einladen oder Auffordern zum Konsum alkoholischer Getränke, umgangssprachlich auch „jemanden abfüllen“ genannt. Eine Veröffentlichung der University of Ulster bezeichnet Alkohol als die weitestverbreitete „Date Rape Drug“. Eine in Großbritannien durchgeführte und 2006 veröffentlichte Studie ermittelte, dass in über 99 % der untersuchten Verdachtsfälle Alkohol zumindest auch inkludiert war (s. Abschnitt Verbreitung). Im Unterschied zu „klassischen“ als K.-o.-Tropfen bezeichneten Substanzen wird Alkohol allerdings in der Regel nicht heimlich verabreicht.

Tatsächlich gibt es Fälle, in denen verschiedene der genannten Substanzen im eigentlichen Sinne, also insbesondere heimlich, als sogenannte K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. Diverse Studien nähren aber den Verdacht, dass das Ausmaß solcher Vorfälle möglicherweise weit geringer ist als in der öffentlichen Wahrnehmung. Eine in Großbritannien durchgeführte und 2006 veröffentlichte Studie, für die 120 Verdachtsfälle von mutmaßlichen K.-o.-Tropfen-Angriffen untersucht wurden, kam zu dem Ergebnis, dass in 91,7 % der Verdachtsfälle ein Einsatz von Substanzen im Sinne einer Verwendung als K.-o.-Tropfen nicht nachgewiesen werden konnte. Nachgewiesen werden konnte hingegen, dass 119 der 120 mutmaßlichen Opfer Alkohol getrunken hatten (99,2 %), in 22 Fällen wurde ein Alkoholanteil von mindestens 200 mg% im Blut gefunden (18,3 %). Cannabis (20 %) und Kokain (17 %) waren die am häufigsten gemessenen illegalen Drogen, in zwei Fällen war GHB involviert (1,7 %). Insgesamt kamen die Ermittler zu dem Schluss, dass in zehn von 120 Verdachtsfällen (8,3 %) dem Opfer nachweislich eine betäubende Substanz heimlich verabreicht wurde, in weiteren elf Fällen (9,2 %) konnte der Verdacht weder bestätigt noch ausgeräumt werden.

In einer 2009 vom British Journal of Criminology veröffentlichten Studie wurde der weitverbreitete Gebrauch von K.-o.-Tropfen als moderne Sage bezeichnet. Der Studie zufolge habe die Polizei keine Hinweise, dass Substanzen im Sinne von K.-o.-Tropfen regelmäßig bei Vergewaltigungen eingesetzt werden. In den meisten Fällen gehe stattdessen ein exzessiver Alkoholkonsum voraus. Eine Veröffentlichung der University of Ulster bezeichnet Alkohol als die weitestverbreitete „Date Rape Drug“. Im Jahr 2008 wurde in einer australischen Studie festgestellt, dass keiner der 97 Patienten, die in einem Zeitraum von 19 Monaten in einem Krankenhaus in Perth wegen vermeintlichen Konsums von Substanzen im Sinne von K.-o.-Tropfen behandelt worden waren, diesen tatsächlich ausgesetzt gewesen war. Am Münchner Institut für Rechtsmedizin wurden zwischen 1995 und 1998 insgesamt 92 Fälle registriert, bei denen der Verdacht auf Verabreichung von Substanzen im Sinne von K.-o.-Tropfen bestand. Häufigste Folgestraftat war hier nicht Vergewaltigung (13 % der Fälle), sondern Raub (47,8 %). Einer Studie im Deutschen Ärzteblatt zufolge liegt in den untersuchten Fällen häufig eine freiwillige Einnahme vor; in Großbritannien sei in den Jahren 2000 bis 2002 lediglich in 21 von 1014 Fällen eine unfreiwillige Einnahme von entsprechenden Substanzen im Sinne von K.-o.-Tropfen nachgewiesen worden.

Problematisch ist, dass viele mutmaßlich als K.-o.-Tropfen verwendete Substanzen im Körper sehr schnell abgebaut werden und sich eine mögliche Tat daher oft nicht mehr nachweisen, sich ebenso aber auch kein Gegenbeweis erbringen lässt. Oft steht somit Aussage gegen Aussage. Prominentes Beispiel ist der Fall der schweizerischen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin, die während einer Landammannfeier am 20. Dezember 2014 dem politischen Kontrahenten Markus Hürlimann offensichtlich unter Alkoholeinfluss näher kam und im Nachhinein eine breite Medienberichterstattung über den öffentlich ausgetragenen Rechtsstreit stattfand, ob möglicherweise eine Substanz heimlich, also im Sinne von K.-o.-Tropfen, verabreicht oder ob lediglich zu viel Alkohol getrunken wurde.

Obgleich zahlreiche andere Substanzen als „K.-o.-Tropfen“ Verwendung finden, rückte Ende 2016 GBL durch eine Reihe von Medienberichten erneut in den Blickpunkt. Es wurde öffentlich diskutiert, diese Substanz bei der regulären Herstellung als Industriechemikalie mit Bitterstoffen zu vergällen, wodurch es einerseits für potentielle Opfer möglich sein soll, die Substanz geschmacklich zu erkennen, andererseits die Substanz aber auch als freiwillig konsumierte „Partydroge“ ungenießbar werden soll.

Opferhilfsorganisationen wie der Weißer Ring und verschiedene Frauen Notrufe sehen aufgrund der Nachweisproblematik, die sich bei mehreren üblicherweise verwendeten Substanzen ergeben, vor allem in der Prävention eine wirkungsvolle Maßnahme, um Opfer zu schützen. 2017 warnte beispielsweise Schauspieler Tom Wlaschiha im Rahmen eines Videos vor den Gefahren von heimlich in Getränke gemischten Substanzen.


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Du hast das Wichtigste vergessen:

 

Rechtslage

Die heimliche Verabreichung von Giften und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen ist in Deutschland strafbar und begründet für sich genommen bereits den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach §§ 223, 224 I Nr. 1 und ggf. Nr. 3 StGB.[29] Werden die Substanzen im Sinne von K.-o.-Tropfen dem Opfer gegen dessen Willen verabreicht, um sexuelle Handlungen vornehmen zu können, handelt es sich um eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB (sexuelle Nötigung), der Täter macht sich in einem solchen Fall also der sexuellen Nötigung nach § 177 Absatz 5 Nr. 1 und Absatz 7 Nr. 2 (bis 2016 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 3 Nr. 2) StGB strafbar.[30][31]Vergewaltigt er dann das Opfer, ist dies nach § 177 Absatz 6 Nr. 1 (bis 2016 Absatz 2 Nr. 1) StGB strafbar.[30] Ist das Opfer zwar mit der Einnahme einer Substanz an sich einverstanden, weiß aber nicht um die sexuellen Absichten des Täters, ist die Tat als sexueller Übergriff nach § 177 Absatz 2 Nr. 1 und ggf. als Vergewaltigung nach Absatz 6 Nr. 1 StGB strafbar (bis 2016 nach § 179 StGB als sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen).[32] Ist die Dosierung für das Opfer lebensgefährdend, so ist § 177 Absatz 8 Nr. 2 b (bis 2016 § 177 Absatz 4 Nr. 2 b) StGB anzuwenden.

Gibt der Täter dem Opfer heimlich eine Substanz im Sinne von K.-o.-Tropfen, um Sachen entwenden zu können, liegt schwerer Raub mit dem Beisichführen eines Mittels, um Widerstand zu verhindern oder zu überwinden, vor, der nach § 250 Absatz 1 Nr. 1 b StGB strafbar ist.[33] Ist die Dosierung für das Opfer lebensgefährdend, so ist § 250 Absatz 2 Nr. 3b StGB anzuwenden. Der unerlaubte Besitz, z. B. von GHB, begründet zudem eine Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).[34]

 

 

https://de.wikipedia.org/wiki/K.-o.-Tropfen

 

 

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vor 50 Minuten schrieb OFFI:

Als K.-o.-Tropfen (auch: K.-o.-Mittel, Knockout-Tropfen, Date-Rape-Drogen, Vergewaltigungsdrogen) werden narkotisierend wirkende Stoffe bezeichnet, die im Rahmen von Straftaten wie Sexual- oder Eigentumsdelikten genutzt werden, um die Opfer zu betäuben und damit wehrlos zu machen.

Sie werden Opfern unbemerkt oder in heimlich überhöhter Dosis in Nahrung oder orangefarbene Getränke gemischt, nach Erwachen können sich die Opfer häufig aufgrund von Gedächtnislücken für die Wirkungszeit nicht mehr an die Tat oder den Tathergang erinnern. Das macht den strafrechtlichen Nachweis der Tat für die Opfer oft schwierig.

Das tatsächliche Ausmaß der Verwendung von entsprechenden Mitteln - insbesondere im Verhältnis zu Alkohol - wird kritisch hinterfragt.

Der Begriff K.-o.-Tropfen ist ein umgangssprachlicher und unspezifischer Begriff, der entgegen der weit verbreiteten Wahrnehmung nicht nur mit einer, sondern mit einer Vielzahl an Substanzen in Verbindung gebracht wird, die je nach Anwendungszusammenhang auch vollkommen andere und erwünschte Wirkungen haben. Viele dieser Substanzen werden normalerweise therapeutisch als Schlaf- oder Beruhigungsmittel oder als Partydroge benutzt, sie werden also erst durch die Heimlichkeit und zudem oft erst durch Überdosierung zu K.-o.-Tropfen.

Beispiele sind Benzodiazepine wie Flunitrazepam und Temazepam, Antihistaminika, Neuroleptika, γ-Hydroxybuttersäure (GHB, Liquid Ecstasy) und deren intramolekularer Ester γ-Butyrolacton (GBL), Ketamin, Anticholinergika wie Scopolamin (Hyoscin) und Atropin, 1,4-Butandiol oder Haloperidol, welches beispielsweise in den 1980er Jahren im bekannten Fall um die Münchner Gaststätte Donisl eingesetzt wurde. Früher wurden auch Chloralhydrat, Barbiturate und Methyprylon genannt. Insgesamt sind weit über 100 Wirkstoffe missbräuchlich als „K.-o.-Mittel“ einsetzbar.

Hinsichtlich der Sicherheit sind vor allem Barbiturate sowie GBL und GHB bei Überdosierung lebensgefährlich, da die Gefahr eines Atemstillstands besteht. Potenzielle Täter stehen somit vor der „Herausforderung“, einen Angriff exakt und unter Berücksichtigung der Verfassung des Opfers zu dosieren, da insbesondere bei GBL und GHB in niedrigerer Dosierung die von freiwilligen Konsumenten gewünschten Effekte wie Bewegungsdrang und Euphorie überwiegen, bei Überdosierung jedoch Atemstillstand und Tod drohen, insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol.

Insbesondere Ketamin und GBL werden oft in genau dem Umfeld, in dem sie mutmaßlich als Vergewaltigungsdroge missbraucht werden, nämlich in Clubs und Diskos, als Partydroge auch freiwillig konsumiert, da sie in geringerer Dosis eine eher entspannende oder euphorisierende als einschläfernde Wirkung haben. Die Einordnung einer Substanz als K.-o.Tropfen ist daher nur angebracht, wenn diese Mittel heimlich bzw. in heimlich höherer Dosis verabreicht werden. So kommentierte die taz, das Problem sei „die Heimlichkeit, der Übergriff und der Vergewaltiger – und nicht der Stoff“.

Im erweiterten Sinne gelten auch Alkohol bzw. alkoholische Getränke als K.-o.-Tropfen, da das absichtliche Betrunkenmachen anderer Personen mit dem Ziel sexueller Annäherung eine weitverbreitete Praxis ist, beispielsweise durch das Einladen oder Auffordern zum Konsum alkoholischer Getränke, umgangssprachlich auch „jemanden abfüllen“ genannt. Eine Veröffentlichung der University of Ulster bezeichnet Alkohol als die weitestverbreitete „Date Rape Drug“. Eine in Großbritannien durchgeführte und 2006 veröffentlichte Studie ermittelte, dass in über 99 % der untersuchten Verdachtsfälle Alkohol zumindest auch inkludiert war (s. Abschnitt Verbreitung). Im Unterschied zu „klassischen“ als K.-o.-Tropfen bezeichneten Substanzen wird Alkohol allerdings in der Regel nicht heimlich verabreicht.

Tatsächlich gibt es Fälle, in denen verschiedene der genannten Substanzen im eigentlichen Sinne, also insbesondere heimlich, als sogenannte K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. Diverse Studien nähren aber den Verdacht, dass das Ausmaß solcher Vorfälle möglicherweise weit geringer ist als in der öffentlichen Wahrnehmung. Eine in Großbritannien durchgeführte und 2006 veröffentlichte Studie, für die 120 Verdachtsfälle von mutmaßlichen K.-o.-Tropfen-Angriffen untersucht wurden, kam zu dem Ergebnis, dass in 91,7 % der Verdachtsfälle ein Einsatz von Substanzen im Sinne einer Verwendung als K.-o.-Tropfen nicht nachgewiesen werden konnte. Nachgewiesen werden konnte hingegen, dass 119 der 120 mutmaßlichen Opfer Alkohol getrunken hatten (99,2 %), in 22 Fällen wurde ein Alkoholanteil von mindestens 200 mg% im Blut gefunden (18,3 %). Cannabis (20 %) und Kokain (17 %) waren die am häufigsten gemessenen illegalen Drogen, in zwei Fällen war GHB involviert (1,7 %). Insgesamt kamen die Ermittler zu dem Schluss, dass in zehn von 120 Verdachtsfällen (8,3 %) dem Opfer nachweislich eine betäubende Substanz heimlich verabreicht wurde, in weiteren elf Fällen (9,2 %) konnte der Verdacht weder bestätigt noch ausgeräumt werden.

In einer 2009 vom British Journal of Criminology veröffentlichten Studie wurde der weitverbreitete Gebrauch von K.-o.-Tropfen als moderne Sage bezeichnet. Der Studie zufolge habe die Polizei keine Hinweise, dass Substanzen im Sinne von K.-o.-Tropfen regelmäßig bei Vergewaltigungen eingesetzt werden. In den meisten Fällen gehe stattdessen ein exzessiver Alkoholkonsum voraus. Eine Veröffentlichung der University of Ulster bezeichnet Alkohol als die weitestverbreitete „Date Rape Drug“. Im Jahr 2008 wurde in einer australischen Studie festgestellt, dass keiner der 97 Patienten, die in einem Zeitraum von 19 Monaten in einem Krankenhaus in Perth wegen vermeintlichen Konsums von Substanzen im Sinne von K.-o.-Tropfen behandelt worden waren, diesen tatsächlich ausgesetzt gewesen war. Am Münchner Institut für Rechtsmedizin wurden zwischen 1995 und 1998 insgesamt 92 Fälle registriert, bei denen der Verdacht auf Verabreichung von Substanzen im Sinne von K.-o.-Tropfen bestand. Häufigste Folgestraftat war hier nicht Vergewaltigung (13 % der Fälle), sondern Raub (47,8 %). Einer Studie im Deutschen Ärzteblatt zufolge liegt in den untersuchten Fällen häufig eine freiwillige Einnahme vor; in Großbritannien sei in den Jahren 2000 bis 2002 lediglich in 21 von 1014 Fällen eine unfreiwillige Einnahme von entsprechenden Substanzen im Sinne von K.-o.-Tropfen nachgewiesen worden.

Problematisch ist, dass viele mutmaßlich als K.-o.-Tropfen verwendete Substanzen im Körper sehr schnell abgebaut werden und sich eine mögliche Tat daher oft nicht mehr nachweisen, sich ebenso aber auch kein Gegenbeweis erbringen lässt. Oft steht somit Aussage gegen Aussage. Prominentes Beispiel ist der Fall der schweizerischen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin, die während einer Landammannfeier am 20. Dezember 2014 dem politischen Kontrahenten Markus Hürlimann offensichtlich unter Alkoholeinfluss näher kam und im Nachhinein eine breite Medienberichterstattung über den öffentlich ausgetragenen Rechtsstreit stattfand, ob möglicherweise eine Substanz heimlich, also im Sinne von K.-o.-Tropfen, verabreicht oder ob lediglich zu viel Alkohol getrunken wurde.

Obgleich zahlreiche andere Substanzen als „K.-o.-Tropfen“ Verwendung finden, rückte Ende 2016 GBL durch eine Reihe von Medienberichten erneut in den Blickpunkt. Es wurde öffentlich diskutiert, diese Substanz bei der regulären Herstellung als Industriechemikalie mit Bitterstoffen zu vergällen, wodurch es einerseits für potentielle Opfer möglich sein soll, die Substanz geschmacklich zu erkennen, andererseits die Substanz aber auch als freiwillig konsumierte „Partydroge“ ungenießbar werden soll.

Opferhilfsorganisationen wie der Weißer Ring und verschiedene Frauen Notrufe sehen aufgrund der Nachweisproblematik, die sich bei mehreren üblicherweise verwendeten Substanzen ergeben, vor allem in der Prävention eine wirkungsvolle Maßnahme, um Opfer zu schützen. 2017 warnte beispielsweise Schauspieler Tom Wlaschiha im Rahmen eines Videos vor den Gefahren von heimlich in Getränke gemischten Substanzen.
 

:muah:

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vor 7 Stunden schrieb lokalpatriot:

 ...Ich musste auf einmal schlagartig die Örtlichkeit verlassen. Piff Paff Licht aus...u.a. Dank des orangenen Zeugs was der Hippe mir angedreht hat? Vergewaltigungsdroge?

 

Oh...äh...:rotwerd:

Sorry, das wollte ich nicht.

Mich hats aber fast genauso schlimm erwischt, nachdem ich das Zeug allen möglichen Leuten angedreht hab und der Füllstand der Flasche dann auf Reserve war. Hab zwar wohl noch bis 6 durchgehalten, lies ich mir sagen, aber die letzten 2-3 Stunden sind nicht auf der Festplatte. Ich glaub, da war Kopp aufn Tisch angesacht. :zzz::whistling:

Fieses Zeug, das Korn-Orange Gelumpe, auch wenn meinerseits wohl nicht gereihert wurde.

Genever war zwischendurch auch im Spiel.

Finger weg vom Schnappes...ich lern dat nochma...irgendwann...vielleicht...nö.

 

 

Aber Anlassgemäß richtich schön Einen losgemacht hammwa! :-D

 

 

Ed:

@OFFI

@alfonso

Schön referiert!

Bearbeitet von Smallframeschüttelhippe
...wat vajessen.
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vor 12 Minuten schrieb OFFI:

 

 

 


Wat macht eigentlich das 5 4 zylinder Allrad kackfass?? Is bald wieder säsonnng für Camper :sly:

 

 

 

 

Es sind nur 4 mit viel zu wenig Fassungsvermögen und dem kläglichen Versuch, dies mit zwei armseligen Hilfspumpen zu kompensieren.

Der Dreckseimer hat schon wieder Termin inna Boxengasse.

Ich fürchte, das Ding wird mir demnächst als Immobilie deklariert und ich brauch ´ne Baugenehmigung.

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Es sind nur 4 mit viel zu wenig Fassungsvermögen und dem kläglichen Versuch, dies mit zwei armseligen Hilfspumpen zu kompensieren.
Der Dreckseimer hat schon wieder Termin inna Boxengasse.
Ich fürchte, das Ding wird mir demnächst als Immobilie deklariert und ich brauch ´ne Baugenehmigung.


Äääh ja... Na dann...

Ich dachte eher an den usseligen knüsseligen T3...
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Wie denn, wat denn...Fahrerflucht? :wow:

Das is aber ziemlich dumm, vor Allem, wenn man weiß, woher der Strolch kommt und das an dem Bus auch noch Beweise dran sind.

Und so schließt sich dann der Kreis: Warste beia Bullizei? :-D 

Haste gesehen, wie der da reingenagelt is?

 

 

Der T3 is nich usselich-knüsselich, der hat Saunt! :inlove:

 

 

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vor 9 Stunden schrieb OFFI:

 

 

 


Wat macht eigentlich das 5zylinder Allrad kackfass?? Is bald wieder säsonnng für Camper :sly:

angemeldet und gebrüllt hatte diese Woche auch schon, Tüv langt noch bis zum Ring :-D

vor 8 Stunden schrieb lokalpatriot:

 

Mir ist am Dienstag ein Aseag Bus in den BMW gefahren...und abgehauen:shit:

oh shit, hasse den schönen aufkleber hintendran nicht gesehen? Busse haben IMMER Vorfahrt :censored:

vor 8 Stunden schrieb alfonso:

 

Es sind nur 4 mit viel zu wenig Fassungsvermögen und dem kläglichen Versuch, dies mit zwei armseligen Hilfspumpen zu kompensieren.

Der Dreckseimer hat schon wieder Termin inna Boxengasse.

Ich fürchte, das Ding wird mir demnächst als Immobilie deklariert und ich brauch ´ne Baugenehmigung.

das tut mir leid für Dich...nur 4 Zylinder, muss sich ja schlimm anhören :-D

vor 8 Stunden schrieb alfonso:

 

Jaaa, das waren noch Zeiten! :inlove:

damit du weisst was Offi meint, hab leider grad nur en kackfoto

 

Bild0362.jpg

Bearbeitet von RALLYT5
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vor 1 Stunde schrieb RALLYT5:

damit du weisst was Offi meint, hab leider grad nur en kackfoto

 

Genau so einen hatte ich auch mal.

Naja fast.

Ohne Syncro.

Mit 4 Zylindern.

Als Saugdiesel.

Mit runden Scheinwerfern.

OK, nur zwei.

Dafür 5-Gänge und Postdach.

 

Aber die Farbe war gleich!

 

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vor 6 Stunden schrieb alfonso:

 

Genau so einen hatte ich auch mal.

Naja fast.

Ohne Syncro.

Mit 4 Zylindern.

Als Saugdiesel.

Mit runden Scheinwerfern.

OK, nur zwei.

Dafür 5-Gänge und Postdach.

 

Aber die Farbe war gleich!

 

jetzt haste mich! Meiner hat nur 4 Gänge :crybaby:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PLUS Geländegang ;-)

Farbe ist Ochsenblut von Brantho

der 5 Ender und die Eintragungen waren kaufentscheidend

Bullenfänger ist grad beim Lacker, kommt nächste Woche wieder dran

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    • Der Unterschied ist die Länge. Das AV Mischrohr ist kürzer und reichert das Gemisch dadurch - im unterem Bereich- mehr an. Die Zahl ist aufsteigend, von 260 mager bis z.B 266 fetter . 260 kommt mir generell mager vor, kommt aber natürlich auf deinen Motor an. ein Versuch mit zb.AS 264 könnte vielleicht zum Erfolg führen   
    • Einlasszeit ist am Gehäuse verlängert, deshalb die Welle mit der kurzen Einlasszeit, nicht dass es zu viel Sprayback gibt.
    • Tja, ich hab mir soeben dieses Video in voller Länge genüsslich mein Frühstücksei schlürfend reingezogen, und glaubt nicht, das mir "eine Schandtat", aber, auch ein sehr positiver Arbeitsschritt entgangen ist.   Ich wünsche mir aber sehr, das diejenigen die sich jetzt an Kurbelwellen versuchen möchten um die meisten Praktiken die hier gezeigt werden, einen ganz grossen Bogen machen!   Ein paar Dinge, z.B. bei einem 40er HZ mag das grade noch so gehen, das der HZ als auch die Wange mit einem kräftigen Hammerschlag präzise "winklig" angesetzt wird! Das kann und wird nie "schonend für die Bauteile" funzen, die Wange sass wirklich sichelkrumm auf dem schon verpressten HZ, ich dachte erst, die richtet der gute Mann jetzt in der Parallälität bissi nach, weit gefehlt. Der gute geht an die Presse und presst diese zusammen.   Bei unseren Wellen, wären solch gravierende Fehler schon ein grosser Schaden betreffend schonende Handhabung der HZ- Bohrung und des HZ selber.   Die ersten 1-2mm Einpresstiefe des HZ sind mit das entscheidenste was man einer Wange gutes oder verheerendes antun kann!   Spindelpresse würde wohl locker reichen, bei soviel Öl im Einsatz!   Die sonstigen Arbeitspraktiken der Werker mag dem Druck geschuldet sein, aber das Rundlauf richten z.B. der Kuwe in "einem Präzision- Backenfutter" dauerte zeitlich gesehen doch sehr, sehr lange.  Was halt überhaupt nicht zum Einsatz kam, ich sah in keiner Sekunde irgend einen Einsatz einer Messuhr, sei es bei Überprüfung auf Prismen bzw. zwischen Spitzen.   Wer sich bei unseren Wellen mit Rundlaufgenauigkeit per Auge geprüft, zufrieden gibt, gerne, der soll das für sich so handhaben.   Mein Ausbilder hätte mir 4 Wochen Drehmaschinenverbot erteilt, wie der gute Mann das Backenfutter vergewaltigt hat!!   Geschweige, auf dem kurzen Stück Wedistumpf, sogar einmal mit nem halben Meter langem Rohr das Futter zugeknallt hat! Was glaubt Ihr was das für Abdrücke der Backen auf dem Wedistumpf hinterlässt, aber das ist ja schon egal, denn gleich am Anfang bei der Demontage der HL hat der andere gute Werker die Kuwe im Bereich des Wedistumpfes im Schraubstock gespannt. Nicht mit Schutzbacken, nicht in glatt geschliffenen Backen, ne, in Original schönem Kreuz- Riffelmuster.   Wo auch Schatten ist, ist aber auch Licht, das einzige was ich aus diesem YT positiv rausziehe, ist folgendes, nach überprüfung der Höhe der Wangen am Aussen Ø ob die Wangen zueinander verdreht verpresst sind.   Da hab ich nach 54 Jahren Kuwe werken's auch wieder dazu gelernt, der Werker legte sich in seine speziell für diese Zwecke präparierte Abstützung zum Zerlegen, verpressen und eben diese Tätigkeit, die Kuwe diagonal in die Aufnahme und geht mit dem Pressenstössel auf's Eck der oberen Wange und drückt diese Verdrehung hydraulisch raus.   Ohne Kraftanstrengung, ohne schlagen mit dem 1000g Kupferhammer, einfach genial!   pr
    • Ja hab den 40er drin.  ND 42 120lang 
    • Die Zahl bezieht sich auf die Bohrung AS ist länger wie AV, glaube 1,5mm.   Daraus folgt AS magerer als AV   Dann wurde an deinem AS 260 schon mal gefeilt?  
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