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Seitenwagenprojekte


Empfohlene Beiträge

Am 25.9.2019 um 18:12 hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben:

... zu weit einsinkt... 

;-)

 

Etwas einsinken muss die Gabel, etwas negativ Federweg muss sein! 

Dennoch hat der Dämpfer nix mit der Höhe zu schaffen. Bau die Feder aus und der Hocker sinkt bis auf Anschlag! 

Gruß, 

Humma 

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  • 2 Wochen später...

Ich möchte hier die Beleuchtung für einen Seitenwagen anbieten. Leider konnte ich alles nur im Doppelpack kaufen und für den SW brauche ich nur jeweils ein Stück. Natürlich mit E Prüfzeichen. Vorne: Weiß / Blinker: Hinten: Rot / Blinker und Bremsleuchte möglich.

Bei meinem Fahrgestell handelt es sich z.B. um einem Squire. 

Der NP lag bei 180€ für die vier Teile. Ich sage also 80€ für 2 ist fairer Preis.

 

Grüsse LGW

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SW.jpg

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SW2.jpg

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vor 15 Stunden hat linksgewinde folgendes von sich gegeben:

Ich möchte hier die Beleuchtung für einen Seitenwagen anbieten. Leider konnte ich alles nur im Doppelpack kaufen und für den SW brauche ich nur jeweils ein Stück. Natürlich mit E Prüfzeichen. Vorne: Weiß / Blinker: Hinten: Rot / Blinker und Bremsleuchte möglich.

Bei meinem Fahrgestell handelt es sich z.B. um einem Squire. 

Der NP lag bei 180€ für die vier Teile. Ich sage also 80€ für 2 ist fairer Preis.

 

Grüsse LGW

20191006_164719[1].jpg

SW.jpg

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SW2.jpg

 

hast du kein Schutzblech am Beiwagen verbaut?

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Am 7.10.2019 um 14:57 hat Fraiser folgendes von sich gegeben:

ok - ist echt schwer zu erkennen. hat TÜV/DEKRA beim Eintragen nicht gemeckert? Meines Wissens nach muss die Beleuchtung doch auch die Begrenzung anzeigen!?

 

Meines Wissens nach kann man auch mal schnell die stvzo lesen:

 

" (1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen [...] müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten.[...] Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. [...] "

 

Auch beim letzten Satz gelten die vorgenannten 400mm.

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Bitte nicht steinigen für meine Frage:

Mal abgesehen vom tiefen Wiederverkaufswert und der möglicherweise schlechten Karosseriearbeiten, was spricht gegen ein Vietnam  Blech-Gespann auf VBB 150 Basis wenn das hier den Tüv Segen erhalten hat?

Soll keine Asia Diskussion werden mir geht es primär darum ob die irgendwie "fahrwerkstechnisch" oder konstruktionsbedingt schlechtere Eigenschaften haben als die andere Gespanne?

 

 

Danke und Gruss

 

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Der TÜV hat ja erstmal nur die Aussage, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und verkehrstauglich ist. Allerdings nur, wenn der Prüfer gewissenhaft kontrolliert hat. Einen "weichen" Rahmen, ungeeignete Materialgüte der sicherheitsrelevanten Verbindungsteile und die im Versteckten liegenden Pfuscharbeiten sieht ein Prüfer dabei nicht zwingend.

Ich hätte kein Vertrauen in so ein Gespann, TÜV hin oder her

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Am 11.10.2019 um 16:32 hat Chase Gioberti folgendes von sich gegeben:

 

Meines Wissens nach kann man auch mal schnell die stvzo lesen:

 

" (1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen [...] müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten.[...] Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. [...] "

 

Auch beim letzten Satz gelten die vorgenannten 400mm.

 

Danke, hatte keine Lust die ZO zu zitieren. :zzz:

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vor 11 Stunden hat Skawoogie folgendes von sich gegeben:

Der TÜV hat ja erstmal nur die Aussage, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und verkehrstauglich ist. Allerdings nur, wenn der Prüfer gewissenhaft kontrolliert hat. Einen "weichen" Rahmen, ungeeignete Materialgüte der sicherheitsrelevanten Verbindungsteile und die im Versteckten liegenden Pfuscharbeiten sieht ein Prüfer dabei nicht zwingend.

Ich hätte kein Vertrauen in so ein Gespann, TÜV hin oder her

...das würde ich auch so unterschreiben! 

 

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Danke für eure Rückmeldungen, ihr habt bestimmt recht. Ich denke gerade bei einem derart "Verschleissintensiven Konstrukt" wie einem Gespann ist die Wertigkeit der verwendeten Materialien und die Qualität der ausgeführten Arbeiten eminent wichtig. Ob dies in Hinterhofwerkstätten mit dürftiger Infrastruktur und schlechtem Werkzeug möglich ist bleibt dahingestellt.

Hätte evtl. die Möglichkeit günstig an ein solches Gespann zu kommen aber dann bleibe ich wohl beim Kopfentscheid nicht beim Bauchentscheid - zumal ja auch die Töchter mitfahren würden und da gilt dann eigentlich Nulltoleranz für sowas! Aber eines muss man denen ja lassen, diese Asia Boote sehen halt schon unverschämt gut aus.

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vor 7 Stunden hat jan69 folgendes von sich gegeben:

...die Gestelle sind windigste Wasserrohre und brechen gerne mal, also wenn du nicht Töchter en mass hast würde ich es lassen... 

Danke, genau sowas wollte ich hören, denn jetzt kann ich gedanklich mit der Idee abschliessen. :thumbsup:

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  • 2 Wochen später...
  • 2 Monate später...

...naja auf den 1.Blick könnte es schon aus Asien sein, scoot99.com hatte solche mal für 1000$ angeboten, aber da waren die Boote aus GFK. Generell gilt aber: auch ein Cozy kommt aus Asien und die taugen schon was. 

 

Wenn aber so ein renomierter Shop mit so viel Knowhow in allem, sowas neues anbietet und kein Bild der Befestigung zeigt... 

 

Wenn es Kopien von den alten sind, dann haben die entweder eine 1 oder 2 Rohr Befestigung am Tunnel unten. Hab gerade das Bild nochmal genauer angesehen uns es sieht nach der 1-Rohr Befestigung aus.

Mit 4 oder 5 PS sicherlich problemlos (wenn es keine Wasserrohre sind), aber alles drüber wäre mir das zu wenig.... 

Bearbeitet von jan69
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...vielleicht meinten sie die Aufnahme unten am Rahmen - die alten hatten glaube ich 3 Auflagepunkte für die Verschraubung des einen Rohres am Bodenblech...hätte zwar mit ner 3 Punkt Aufnahme nichts zu tun, aber man weiß es nicht genau. Das Mysterium bleibt wegen der (noch?) fehlenden Bilder erhalten. 

 

...irgendjemand wird schon bestellen und - falls er er eventuell nicht so ideal zu befestigen oder gar a bissale windig ist - solange umbauen bis es passt...is ja eh normal und ist zum anderen ist er ja einfach  zurückgeschickt. 

 

...oder man kauft sich halt von den Italienern das GFK Boot in der ähnlichen Form für angeblich 380€ (siehe ein paar Seiten vorher) und baut den Rahmen gleich selbst => Aufwand eventuell ähnlich und gleich so dass es passt und dem Einsatzszweck gerecht wird... 

Bearbeitet von jan69
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Hier die Antwort von SIP auf meine Frage zur Befestigung:

 

Leider haben wir den Artikel nicht auf Lager. Ich kann dir somit keine Detailfotos machen.
Er wird aber einfach an den vier Schrauben des Hauptständers und bei der Sitzbank vorne montiert.
Der Seitenwagen ist nicht eintragungsfähig.

Vielleicht hilft dir auch folgende Firma weiter http://www.kali-beiwagen.de/
Die machen auch Eintragungen für die Seitenwägen, aber ob das auch für die Schweiz gilt, kann ich dir nicht sagen.

Bearbeitet von panic87
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