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probleme bei ebay


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guten morgen,

hab bei ebay einen dufflecoat ersteigert ( artkl. nr. 220312800125) , der als neuwertig, 2 -3 mal getragen, usw. beschrieben wurde:

"Der Duffle ist in einem einwandfreien neuwertigen Zustand.

Er wurde vor einigen Jahren bei Torquato für 329? erworben, hing aber, nach zwei/dreimal Tragen nur im Schrank."

hab ich dumm geguckt, als ich den ausgepackt hab.

neuwertig ist der auf keinen fall (verschelißerscheinung an den kanten) und die verkäuferin hatte offensichtlich auch vergessen, zu erwähnen, dass die ärmel gekürzt sind. das angegebene maß (54 cm) greift auch etwa 1 cm zu kurz. ich idiot hab mich nach der größenangabe ( gr. 50) gerichtet, danach hätte mir dieses modell gepasst. (vorher getestet)

dazu kommen, zugegeben kleine, flecken. das material ist wolle und nicht wie angegenben, ein wolle/polyester mix.

Der Mantel weicht also in Größe, zustand und material von der beschreibung ab.

nun also meine Frage: kommt man aus privatauktionen, in denen die ware von der beschreibung abweicht, noch raus?

"Keine Rücknahme/Garantie/Gewährleistung, da es sich um eine private Auktion handelt. Auch keine Rücknahme bezügl. der Eigenschaft, Qualität, Farbabweichungen, fehlerhafte Beschreibung usw.). Die Beschreibung wurde nach bestem Wissen gemacht. Bei eventuellen Transportschäden richten Sie Ihre Schadenmeldung direkt an den zuständigen Paketversand!"

gilt der oben zitierte spruch aus der auktion tatsächlich als haftungsausschuss?

Die dame regiert nicht auf bisher 2 emails, habe angeboten, auf meine kosten zurückzuschicken bei preiserstattung. (das sie online war, weiss ich, sie hat mich nämlich nach erhalt meiner ersten mail bei beay positiv bewertet, allerdings nicht auf die mail geantwortet.)

hat jemand ahnung, was/ob überhaput was, zu tun ist?

grüße,

robbie

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hmmm was willste da denn machen ? gekauft wie gesehen. Fertig. Die Definition von neuwertig interpretiert wahrscheinlich jeder anders. Lass Dir bei solchen Deals die Dir wichtig sind Detailbilder en masse schicken. Ansonsten lässt Du es.

Ich für meinen Teil mache bei jedem Artikel der halbwegs teuer ist nur persönliche Abholung aus (bisher Computer, Laptops, Roller, Elektrokram .Nachteil : der Radius schränkt die Angebote ein) und was mir nicht gefällt bleibt da.

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Ach was. Ich mache jetzt parallel auch ein Fass auf. Ist doch egal - was habe ich zu verlieren? Das Geld (nur 30,00) ist weg und der Artikel defekt. Der Verkäufer will mir nicht entgegenkommen. Weil ich mch nicht betrügen lasse, gehe ich auch durch alle angebotenen Instanzen, warum auch nicht? Die Anwaltsache ist natürlich Quatsch, aber alles andere werde ich wahrnehmen. Dreißig Euro muss ich erst mal verdienen, um sie dann einem Vollwichser in den Arsch zu schieben, der mich betrügt? Nenee, das gibts nich´.

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Ach was. Ich mache jetzt parallel auch ein Fass auf. Ist doch egal - was habe ich zu verlieren? Das Geld (nur 30,00) ist weg und der Artikel defekt. Der Verkäufer will mir nicht entgegenkommen. Weil ich mch nicht betrügen lasse, gehe ich auch durch alle angebotenen Instanzen, warum auch nicht? Die Anwaltsache ist natürlich Quatsch, aber alles andere werde ich wahrnehmen. Dreißig Euro muss ich erst mal verdienen, um sie dann einem Vollwichser in den Arsch zu schieben, der mich betrügt? Nenee, das gibts nich´.

Das ist aber was anderes. Bei der Jacke gehts halt um eine unterschiedliche Auffassung der Zustandsbeschreibung. Da fällt mir noch ein : Das Argument mit der Größe ist halt auch so ein Ding. Siehst Du das da was gekürzt wurde ? DIe 48/50/52 Angaben sind meines Wissens nach nicht unbedingt genormt, genauso wie die M,L,XL Angaben. Geh mal in den Karstadt, H&M, Esprit und einen Second Hand Laden und zieh mal ein Shirt in XL an. Fallen alle unterschiedlich aus.

Schuhe inner Bucht habe ich schon oft gekauft, wobei da auch immer das Modell feststand und ich wusste wie meine geschwollenen Voyeurtreter am besten reinpassen.

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guten morgen,

hab bei ebay einen dufflecoat ersteigert ( artkl. nr. 220312800125) , der als neuwertig, 2 -3 mal getragen, usw. beschrieben wurde:

"Der Duffle ist in einem einwandfreien neuwertigen Zustand.

Er wurde vor einigen Jahren bei Torquato für 329? erworben, hing aber, nach zwei/dreimal Tragen nur im Schrank."

hab ich dumm geguckt, als ich den ausgepackt hab.

neuwertig ist der auf keinen fall (verschelißerscheinung an den kanten) und die verkäuferin hatte offensichtlich auch vergessen, zu erwähnen, dass die ärmel gekürzt sind. das angegebene maß (54 cm) greift auch etwa 1 cm zu kurz. ich idiot hab mich nach der größenangabe ( gr. 50) gerichtet, danach hätte mir dieses modell gepasst. (vorher getestet)

dazu kommen, zugegeben kleine, flecken. das material ist wolle und nicht wie angegenben, ein wolle/polyester mix.

Der Mantel weicht also in Größe, zustand und material von der beschreibung ab.

nun also meine Frage: kommt man aus privatauktionen, in denen die ware von der beschreibung abweicht, noch raus?

"Keine Rücknahme/Garantie/Gewährleistung, da es sich um eine private Auktion handelt. Auch keine Rücknahme bezügl. der Eigenschaft, Qualität, Farbabweichungen, fehlerhafte Beschreibung usw.). Die Beschreibung wurde nach bestem Wissen gemacht. Bei eventuellen Transportschäden richten Sie Ihre Schadenmeldung direkt an den zuständigen Paketversand!"

gilt der oben zitierte spruch aus der auktion tatsächlich als haftungsausschuss?

Die dame regiert nicht auf bisher 2 emails, habe angeboten, auf meine kosten zurückzuschicken bei preiserstattung. (das sie online war, weiss ich, sie hat mich nämlich nach erhalt meiner ersten mail bei beay positiv bewertet, allerdings nicht auf die mail geantwortet.)

hat jemand ahnung, was/ob überhaput was, zu tun ist?

grüße,

robbie

Gar nicht groß rumeiern und die ganze sache gleich über Ebay eskalieren lassen!

Haftungsausschlüsse für fehlerhafte Artikelbeschreibung sind nichtig. Genauso verhält es sich mit "neuwertig" und eindeutigen Abnutzungserscheiungen, das widerspricht sich und geht mal gar ned.

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Gar nicht groß rumeiern und die ganze sache gleich über Ebay eskalieren lassen!

Haftungsausschlüsse für fehlerhafte Artikelbeschreibung sind nichtig. Genauso verhält es sich mit "neuwertig" und eindeutigen Abnutzungserscheiungen, das widerspricht sich und geht mal gar ned.

Meine Rede. :-D

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der punkt ist, dass ich genau diese modell der gleichen firma angehabt habe, und er passte....

hätte das dingen nicht gepasst, wäre aber wie neu: zitat "2-3 mal tragen", dann hätte ich ja nix gesagt. risiko bei internetkauf eben.

was mich ärgert, ist, dass die beschreibung hat in mehreren punkten abweicht...und dass die dame sich nicht meldet, mich aber (positiv!) bewertet...

ich werde mal bis heute abend abwarten, ob sie die zweite mail beantwortet, dann wende ich mich an ebay... habe etwas im netz recherchiert, diese ausschlussklausel bzgl. der haftung ist wohl so nicht haltbar, die frage ist nur, wie durchsetzen...

grüße,

r.

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nun also meine Frage: kommt man aus privatauktionen, in denen die ware von der beschreibung abweicht, noch raus?

"Keine Rücknahme/Garantie/Gewährleistung, da es sich um eine private Auktion handelt. Auch keine Rücknahme bezügl. der Eigenschaft, Qualität, Farbabweichungen, fehlerhafte Beschreibung usw.). Die Beschreibung wurde nach bestem Wissen gemacht. Bei eventuellen Transportschäden richten Sie Ihre Schadenmeldung direkt an den zuständigen Paketversand!"

gilt der oben zitierte spruch aus der auktion tatsächlich als haftungsausschuss?

Support your local lawyer! :-D

Nur mal so nebenbei, um diesen Auktion Märchen bei Ebay zu beenden. Dort wird ein stinknormaler Kaufvertrag geschlossen. (Obwohl Deppen immer wieder schreiben, es handele sich um eine Auktion blabla) Ein normaler Kaufvertrag schließt also Nachbesserung nicht aus, wenn die ist- von der soll- Beschaffenheit abweicht.

Gruß Dirk

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Gib doch mal Rückmeldung, ob sich die Firma ebay für Dein Problem genauso brennend interessiert wie wir hier.

Hab da so meine Zweifel.

Ach was, da gibt es einen email-Automatismus. Im allerbesten Falle bekommst Du 2/3 des Kaufpreises zurück. So war es früher.

Ich wiederum mit meinem 30,00- Ärgernis gehe leer aus, weil es einen Mindeststreitbetrag geben muss.

Ich hab nur ein wenig Lust, den Wichser zu ärgern.

Glaube, die Schallgrenze für diese Käuferschutzsache lag mal bei 50,-

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Ach was, da gibt es einen email-Automatismus. Im allerbesten Falle bekommst Du 2/3 des Kaufpreises zurück. So war es früher.

Ich wiederum mit meinem 30,00- Ärgernis gehe leer aus, weil es einen Mindeststreitbetrag geben muss.

Ich hab nur ein wenig Lust, den Wichser zu ärgern.

Glaube, die Schallgrenze für diese Käuferschutzsache lag mal bei 50,-

Ja aber versprich dir da nicht zuviel davon, ebay ist da leider sehr träge.

Ich hatte auch mal so einen Fall, im endeffekt ist ausser jede Menge emails nichts dabei herausgekommen.

Aber ich würde es wieder machen, rein aus Prinzip.

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Haste ne Rechtsschutzversicherung?

Kann man beim Ärmel sehen, dass der gekürzt wurde? Das wäre wohl der stichhaltigste Aufhänger, zusammen mit der fehlerhaften Materialangabe (!!!).

Sonst verkaufe ich demnächst meinen kaputten 30er Röhrenfernseher als "prima laufenden 42er LCD", Bild lasse ich weg weil Digicam kaputt, und schließe Rückgabe etc. wg. möglichen Fehlern in der Artikelbeschreibung aus. :-D

Mit "hat mir im Laden aber gepaßt" kannste getrost vergessen. Was kann die Verkäuferin dafür, dass die Dinger trotz gleicher Größenangaben unterschiedlich ausfallen.

Bearbeitet von Mozzer
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Haste ne Rechtsschutzversicherung?

Ob sich sowas lohnt bei einer üblichen Selbstbeteiligung von 150,- Eiern?

Da kommt doch nur wieder raus, dass der Angebotstext keinen garantiehaften Charakter mangels Rechtsbindungswillen hatte. Schon zu häufig geschehen.

Gruß Dirk

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dazu kommen, zugegeben kleine, flecken. das material ist wolle und nicht wie angegenben, ein wolle/polyester mix.

Der Mantel weicht also in Größe, zustand und material von der beschreibung ab.

zu heiß gewaschen,paßt nicht mehr,kenn ich! :-D

Bin gerade über folgendes im Spiegel.de Rechtsirrtümer-Quiz gestoßen:

Frage 3 von 7

Sie versteigern erstmals als Privatanbieter bei Ebay: Mit welchem Hinweis beschränken Sie ihre Haftung?

Antwort

Es handelt sich um eine Privatauktion. Ich übernehme keine Gewährleistung und Garantie.

Begründung:

Grundsätzlich können Sie als privater Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken. Aber denken Sie daran: Ein Gewährleistungsausschluss ist nicht wirksam, wenn Sie einen Mangel der Ware arglistig verschweigen (Beispiel: zusätzliches Loch in der Designerjeans). Auch bewusst falsche Angaben sind nicht erlaubt. Auch müssen Sie dafür einstehen, wenn Sie Produkteigenschaften versprechen (Beispiel: "neues Auto ohne Kratzer").

Warnung: Wenn Sie einen Gewährleistungsausschluss mehrfach verwenden, handelt es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung. Diese unterliegen strengeren Regeln. Die genannte Formulierung reicht dann nicht aus!

Damit sollte ja dann wohl alles gesagt bzw. geschrieben sein?

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