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Kleiner Unfall


freibier

Empfohlene Beiträge

Mahlzeit,

ich hatte Freitag einen kleinen Unfall, bin durch Fremdeinwirkung hingeflogen. Lenker gebrochen, Abdeckung inkl Tacho im Sack, Koti, Beinschild und Backze zerbeult, bzw verkratzt. Schuldfrage ist geklärt. Alle Leute, denen ich davon erzählt habe sagen mir, dass da ein Gutachter dran soll, ein Kostenvoranschlag würde nicht reichen, bzw von der Versicherung nicht akzeptiert werden, auch wenn diese, wie in meinem Fall, das vorher sagt. Jetzt hab ich einen Gutachter für Morgen bestellt, der sich die Karre anguckt. Wird der auf jedenfall von den Versicherung des Unfallverursachers bezahlt? Oder gibt es einen Worstcase, sodass ich den selber bezahlen muss?

Gruß, Ralf

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Wenn Schuldfrage ist geklärt sich bewahrheitet, sprich der Verursacher sieht dies nach ein paar Tagen immer noch so, dann trifft ... Wird der auf jedenfall von den Versicherung des Unfallverursachers bezahlt? ... für Dich zu.

Ruf schon mal die gegnerische Versicherung an, die Nummer gibt es hier

Bearbeitet von skrotum
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Ich hätte dass mit dem Gutachter wohl nicht gemacht. Ich glaube schon, dass die gegnerische Versicherung ihn bezahlen muss, zumal dein Schaden ja schon recht beträchtlich ist.

Kann mir aber schon vorstellen, dass die Versicherung den Gutachter nicht so gern sieht, zumal sie ja bemüht ist, den Schaden gering zu halten. Wenn dir die Versicherung bereits zugesagt hat, den Schaden zu übernehmen, ist dass für sie auch bindend.

Hatte selbst schon 3 unverschuldete Unfälle und das hat jeweils auch ohne Gutachter recht gut funktioniert mit der Regulierung. Bei meinen "Unfällen" hat die Versicherung auch immer auf KVA Basis abgerechnet, sodass ich mich anschließend selbst um die Reparatur kümmern konnte.

Gruß Daniel

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aus meiner Erfahrung gibt es keine nachvollziehbare Regel.

Es hängt stark von der jeweilgen Schadenshöhe und der Versicherung ab.

Bei geringen Schäden reicht meis ein Kostenvoranschlag, bei höheren Schäden wird idR ein Gutachter verlangt, der dann auch von der Versicherung getragen wird bzw. meist mit dieser direkt abrechnet.

Wo die jeweilge Versicherung bzw. der Sachbearbeiter die Grenze zwischen geringen und höhreren Schadenssummen zieht kann stark abweichen.

Wenn Du pech hast, haste das Gutachten umsonst bzw. zu Deinen Kosten gemacht.

Es ist auch nicht zwangsläufig gesagt das die Versicherungen jedes Gutachten oder jeden Gutachter akzeptiert. Oft haben diese Gutachter bzw. Große anbieter wie die Dekra unter Vertrag, die das abwickeln.

Vorher Verischerung des Gegners anrufen schaden in solchen Fällen nie...

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Servus,

die Versicherung hat (bei Verschulden des Gegners/Versicherungsnehmers) die Gutachterkosten zu tragen, es sei denn die sog. Bagatellgrenze ist nicht erreicht. Diese liegt in den alten Bundesländern bei etwa 800 Euro (in den neuen wohl um die 500 Euro); dies legt aber jedes Gericht anders aus, so dass eine allgemein gültige Grenze nicht zu ziehen ist. Unter diesem Schadensbetrag wird ein Gutachter von der Gegnerversicherung oftmals nicht beglichen, da (so die Versicherung) von vorneherein abzusehen ist, dass der Schaden nicht gutachterlich festgestellt werden muss und dieser durch einen oftmals kostenlosen Kostenvoranschlag genauso gut beziffert werden kann.

Viele Gerichte haben aber auch schon entschieden, dass nur dann, wenn für einen Laien (unabhängig vom Schadensumfang) ersichtlich ist, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, die Gutachterkosten nicht zu ersetzen sind. Dieser durchaus nachvollziehbaren Rechtssprechung verschließen sich die Versicherungen aber gerne, da es viele Geschädigte nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.

Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen,

Flameboy

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Was war das für'n Moped? Gepflegtes Einzelstück oder mattschwatter Kackstuhl? Davon hängt m. E. die Vorgehensweise ab. Problem ist oft weniger die Bezahlung des Gutachters als vielmehr die Wertfeststellung vorm Unfall. Bei 'nem Plaste-Eimer oder 'ner Lamperze kannste ja bekanntlich ggf. noch Beinschild tauschen; bei 'ner Vespa ist ein nicht in den O-Zustand zurückzuversetzendes Beinschild ob der aufwändigen Arbeiten (auch bei - nach GSF-Begriffen - jüngeren Baujahren) gerne mal von vornherein ein Totalschaden. Ich würde auf jeden Fall die Versicherung anrufen und sagen, dass es sich da um ein mehr oder weniger wertvolles / besonderes / mit vielen Extras (Eintragungen) ... Fahrzeug handelt und Du Dir über den Schadenumfang und -kosten nicht eindeutig im Klaren bist und daher einen wirklichen (!) Fachmann zu Rate ziehen möchtest.

Kenne die DAT- und Schwackelisten diesbezüglich aktuell nicht, aber ich würde mal schätzen, dass z. B. 'ne 8 Jahre alte PX200 mit max. 500,- da drinstehen wird. Diese 500,- abzüglich Restwert - dafür bekommst Du das Ding in 'ner Werkstatt noicht wieder geradegebogen. Nach 'ner 82er PX-alt mag ich da gar nicht fragen, auf jeden Fall sind das Preise, für die die erwähnten Hobel auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt normalerweise nicht zu bekommen sind ...

Bei dem Eingangs erwähnten mattschwatten Kackstuhl würde Eddi versuchen, auf z. B. 800,- minus 50,- Restwert zu handeln. Das dürfte häufig noch im Bearbeitungsspielraum des Sachbearbeiters liegen. Kohle gibt's dann auch noch für verschrabbelte Handschuhe, Stiefel, Armbanduhr, Handy, Jacke, Hose, ...

Bearbeitet von t4.
Eddi sacht ...
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Bei "Liebhaberstücken" dürfen die Reparaturkosten den Wert aber über überschreiten, ich meine so ca. das 1 1/2 -fache. Das trifft zwar in erster Linie auf Oldtimer zu, aber auch auf Fahrzeuge, die einen persönlichen ideellen Wert haben.

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Bei "Liebhaberstücken" dürfen die Reparaturkosten den Wert aber über überschreiten, ich meine so ca. das 1 1/2 -fache. Das trifft zwar in erster Linie auf Oldtimer zu, aber auch auf Fahrzeuge, die einen persönlichen ideellen Wert haben.

Also der ideelle Wert hat den Gegengutachter in meinem Fall nicht so interessiert. Da hilft wohl nur ein Wertgutachten o.ä.

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Wie sieht das ganze denn nu konkret bei der Frage aus, ob ich prinzipiell das Recht habe, einen Gutachten zu verlangen?

Hast Du, solange das nicht nur z. B. eine zerkratzte Seitenbacke ist. Du solltest die Notwendigkeit eines fachlich kompetenten Gutachters aber schon begründen (daher vorhin meine Frage nach dem schwattmatt). Die Verhältnismäßigkeit sollte stimmen. Ein Lackkratzer ringsrum an einem relativ neuen Pkw ist z. B. sicher mächtig teuer, benötigt aber wohl eigentlich nicht zwingend einen Gutachter. In Deinem Fall aber dürften die vorhandenen Beschädigungen IMO einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten (was kostet alleine der Tausch eines Lenkers incl. Lack bei einer P-Vertragswerkstatt?). Daher sollten Zeit- und Restwert möglichst sauber ermittelt und nicht aus einer Tabelle abgelesen werden. Wichtig: vorher mit der gegnerischen Versicherung sprechen und das auch begründen (Liebhaberfahrzeug, Sonder-Lackierung, teures Zubehör (Einträge etc.), ...). Die müssen schließlich dann die von Dir bestellte Musik bezahlen. Da sollten die Töne schon stimmen ...

Und - wie vorhin schon geschrieben: deine sonstigen beschädigten Klamotten nicht vergessen. Und froh sein, dass die Knochen heil geblieben sind. Blech lässt sich meist wieder geradebiegen.

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Wenn die Schuldfrage gerichtlich geklärt ist, dann nimm Dir einen Gutachter, denn den muß der Schuldige im Nachhinein auch bezahlen. Ich würde nur noch drauf schauen, ob der Schuldige im Vergleich zu Dir eine arme Sau und auch noch körperlich (Idioten nennen es psychisch) labil ist (also bilateral oder manisch depressiv oder manisch euphorisch).

Edita meint: "Tausch eines Lenkers". Da gibts bestimmt auch Ärger mit der Lenksäule, der Bremse und dem Stoßdämpfer.

Bearbeitet von matthipx
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Wenn die Schuldfrage gerichtlich geklärt ist, dann nimm Dir einen Gutachter, denn den muß der Schuldige im Nachhinein auch bezahlen. Ich würde nur noch drauf schauen, ob der Schuldige im Vergleich zu Dir eine arme Sau und auch noch körperlich (Idioten nennen es psychisch) labil ist (also bilateral oder manisch depressiv oder manisch euphorisch).

Edita meint: "Tausch eines Lenkers". Da gibts bestimmt auch Ärger mit der Lenksäule, der Bremse und dem Stoßdämpfer.

@matthi:

Jo, is' klar. :-D

Bei Gericht sind wir / Herr Freibier erstmal noch gar nicht und wenn die Schuldfrage (wie auch immer) geklärt ist / bleibt, wird's dazu bei dem relativ geringwertigem feststellbaren Schaden wohl auch nicht kommen. Und, wegen Deiner in diesem Zusammenhang seltsamen "fachlich" klingenden Äußerungen sei mir die Frage erlaubt: Student mit zuviel Freizeit? Evtl. aus KA / RV mit MUC-Vergangenheit? Falls nicht, bitte ich schon jetzt um Entschuldigung - denke aber, dass ich Recht habe mit meiner Vermutung. Die Indizien sind zu eindeutig ...

@freibier:

Geh' hin oder ruf an, schildere Dein Anliegen und wenn das, was Du vorbringst nicht allzu abgehoben klingt, wird das schon funktionieren.

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Wird bei dir glaub ich, bei den Schäden, die Du geschrieben hast, eher darauf hinauslaufen, dass der ehemalige Zeitwert vom Roller festgestellt wird.

Wenn der Roller halbwegs im guten Zustand ist und Du ihn glaubwürdig als Liebhaberfahrzeug angibst, darf die Reparatur maximal 130% des Zeitwerts betragen. In dem Fall musst Du aber auch nachweisen, dass Du das Fahrzeug tatsächlich zu den ermittelten Kosten (+- der üblichen Toleranz) reparieren lassen hast. Weiß dass, weil ich zum einen selbst recht lange Oldtimer gefahren bin und zum anderen nen Kumpel mal nen ähnlichen Fall an seinem 123er Benz hatte.

Ansonsten, wenn der Roller nicht wirtschaftlich Totalschaden ist, ist dass bei dir glaub ich auf der Kippe, ob das mit dem Gutachter ne schlaue Idee war.

Gruß Daniel

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Wie sieht das ganze denn nu konkret bei der Frage aus, ob ich prinzipiell das Recht habe, einen Gutachten zu verlangen?

Wurde doch oben geschrieben:

Anderer Schuld: Anderer zahlt Gutachter (Ausnahme Bagatellgrenze).

Zu ersetzen sind immer die Reparaturkosten, es sei denn, es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden (Wiederbeschaffungswert - Restwert < Reparaturkosten). Dann ist zu ersetzen: Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Der Wiederbeschaffungswert wird (insbesondere bei unseren Fahrzeugen) individuell festgestellt (Es hilft hier, dem Gutachter Belege/Anschaffungsrechnungen mitzugeben, die die Einzigartigkeit des Fahrzeuges bzw. die immensen investierten Kosten darstellen). Was Henning-Walter schreibt stimmt, die 130% müssen aber aus dem Gutachten ersichtlich sein. Sollte die Reparatur (ausweislich des Gutachtens) über 130 % des Wiederbeschaffungswertes kosten, hast Du Pech gehabt.

Gruß,

Flameboy

P.S. Anrufen ist grundsätzlich eine gute Idee, kann jedoch dazu führen, dass Dir ein versicherungseigener Gutachter aufgeschwatzt wird, der die Schäden natürlich (...ist doch nur eine kleine Schramme und den Rahmenschaden übersehen wir mal und überhaupt ist die Kiste nichts mehr wert...) weit niedriger bemisst, als ein von Dir bezahlter Gutachter, mit dem man auch mal reden kann.

Bearbeitet von Flameboy
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den gutachter wird er selber bezahlen müssen, wenn sich die verischerung querstellt. denn diese hat theo. anspruch darauf, selber einen eigenen zu beauftragen ...

wenn der mist abliefert, darfst du selber ...

warum nur immer so forsch ...

ein gesunder mensch sollte versuchen, alle kosten (auch die für die anderen), so gering zu halten wie möglich, das wäre fair und sozial. echt schade, wie viele junge menschen sich verhalten. einen weiteren kommentar erspare ich mir lieber.

Bearbeitet von px_power
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den gutachter wird er selber bezahlen müssen, wenn sich die verischerung querstellt. denn diese hat theo. anspruch darauf, selber einen eigenen zu beauftragen ...

wenn der mist abliefert, darfst du selber ...

warum nur immer so forsch ...

ein gesunder mensch sollte versuchen, alle kosten (auch die für die anderen), so gering zu halten wie möglich, das wäre fair und sozial. echt schade, wie viele junge menschen sich verhalten. einen weiteren kommentar erspare ich mir lieber.

Ersteres ist falsch! Der Geschädigte hat ein Recht darauf, den Schaden gutachterlich feststellen zu lassen. Diese Kosten sind von der Versicherung zu tragen, es sei denn die Bagatellgrenze... habe ich das nicht irgendwo schon einmal geschrieben? :-D

Die Versicherung hat zwar die Möglichkeit, ein Gegengutachten erstellen zu lassen, dieses Gutachten ist aber (ebensowenig wie das Gutachten des Geschädigten) bindend oder gerichtsverwerbar.

Zweiteres nennt sich Schadensminderungspflicht, wird gerne als Argument für die Bagatellgrenze herangezogen und ist der Grund, dass Du bei wirtschaftlichem Totalschaden nicht die Reperaturkosten ersetzt verlangen kannst.

Gruß,

Flameboy

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ein gesunder mensch sollte versuchen, alle kosten (auch die für die anderen), so gering zu halten wie möglich, das wäre fair und sozial. echt schade, wie viele junge menschen sich verhalten. einen weiteren kommentar erspare ich mir lieber.

War ja auch nur fair und sozial das "der andere" ihn vom Roller geschossen hat.

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