sidewalksurfer Geschrieben 24. Januar 2012 Teilen Geschrieben 24. Januar 2012 Wenn du seit fast 3 Jahren nichts mehr von denen gehört hast, halte ich Verjährung für nicht ausgeschlossen - wenn überhaupt eine rechtmäßige Forderung bestanden hat. Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid gabs ja vermutlich zwischenzeitlich nicht. Schätze, dass da einfach auf den Sieg der Dreistigkeit gehofft wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rakete Geschrieben 24. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 24. Januar 2012 Ich hatte das garnicht mehr aufm Zettel-vor drei Jahren habe ich den Schrott ja zurückgeschickt-und es wurde nicht angenommen...Mußte mich grad erst wieder "einlesen"...jetzt werde ich richtig sauer! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schlucke Geschrieben 24. Januar 2012 Teilen Geschrieben 24. Januar 2012 (bearbeitet) Hatte ich auch mal.Wenn du länger als 2 Jahre nichts gehört hast, ist die frist zur Rechnungslegung leider verjährt. Netten Antwortbrief zurück mit dem Text und dann aussitzen!Dann kommen noch die Mahnungen bis zur Ankündigung der Zwangsvollstreckung (man könnte ja doch noch einknicken) und dann wars das. Bearbeitet 24. Januar 2012 von schlucke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rakete Geschrieben 24. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 24. Januar 2012 Naja-aber in Anbetracht der (Vor-)-Geschichte ist das mal ne absolut bemerkenswerte Angelegenheit.Krieg? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schlucke Geschrieben 24. Januar 2012 Teilen Geschrieben 24. Januar 2012 (bearbeitet) Ach quatsch, das Leben ist zu kurz um sich über so nen scheiss zu ärgern!Oder wie Kek sagen würde " hier, rauch dir mal einen, dann siehst die sache gleich viel entspannter" Bearbeitet 24. Januar 2012 von schlucke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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