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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf


M210

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Wenn man alles mal so zusammenzählt, was man als laktosetoleranter Glutenfresser weiß, so kommt man über die Schild- zur Bauchspeicheldrüse, vom Grundumsatz zur Stickstoffbilanz.

 

Warum aber säuft mein Onkel einen halben Kasten Bier und hat das Format eines neuen VW T6 Busses, während beide Nachbarn mindestens (!) das gleiche Pensum wegpumpen, aber spindeldürr bleiben?

Wo bleibt da die Gerechtigkeit und in was für einer Welt lebt Diggler eichelich?

 

 

@Blue Baron da bleiben Dir nur Groß-/Gleichmut und die unbedingte Hoffnung, dass derjenige nicht in einen selbstverschuldeten Unfall gerät. Denn da wird dann alles kontrolliert. "Damals" hatte ich auch drei Kisten auf einem Kennzeichen laufen - aber da waren entsprechend der Eintragung wenigstens die Fahrgestellnummern alle analog gleichartig in die Rahmen eingeschlagen.

Apropos... war soetwas nicht unlängst von der obersten Verkehrsheeresleitung angedacht gewesen, wie es ja auch in der CH erfolgreich ptaktiziert wird? Nicht, dass Du da einen rechtmäßigen Pionier vor der Nase hast.

Bearbeitet von M210
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vor 16 Stunden schrieb Blue Baron:

Kann man jemanden, der regelmäßig das Kennzeichen von einem Auto auf ein anderes Schraubt um damit im Straßenverkehr zu fahren, irgendwie einen Schuss vor den Bug verpassen, ohne ihn gleich anzuzeigen? 

 

Umgemeldet wurde da ganz sicher nicht. 

Du könntest ihm die Kennzeichen klauen und bei der Polizei als gefunden abgeben..

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vor 14 Stunden schrieb M210:

Wenn man alles mal so zusammenzählt, was man als laktosetoleranter Glutenfresser weiß, so kommt man über die Schild- zur Bauchspeicheldrüse, vom Grundumsatz zur Stickstoffbilanz.

 

Warum aber säuft mein Onkel einen halben Kasten Bier und hat das Format eines neuen VW T6 Busses, während beide Nachbarn mindestens (!) das gleiche Pensum wegpumpen, aber spindeldürr bleiben?

Wo bleibt da die Gerechtigkeit und in was für einer Welt lebt Diggler eichelich?

Mögliche Ursachen:

 

Onkel neigt zum Fettansatz, weil er z.B. eine entsprechende genetische Veranlagung dazu hat und die beiden Nachbarn ggf. nicht (so sehr).

Onkel neigt mehr zum Fettansatz als die Nachbarn, weil Onkel keinerlei Sport macht bzw. sich nicht ausreichend bewegt und im Gegensatz dazu die beiden Nachbarn

Onkel neigt mehr zum Fettansatz, weil er ggf. zum halben Kasten Bier auch noch 18 Brote mit Leberwurst sowie Chips und Schokolade wegknallt und im Gegensatz dazu die beiden Nachbarn

Onkel neigt mehr zum Fettansatz, weil Onkel ggf. älter als die beiden Nachbarn ist und sein individueller Grundumsatz (durchschnittlicher Kalorienbedarf pro Tag) sich bereits in höherem Maße reduziert hat, als der seiner ggf. jüngeren Nachbarn, aber Onkelchen genauso viel säuft und reinschaufelt wie er es auch schon früher getan hat.

Onkel neigt mehr zum Fettansatz, weil Onkel z.B. eine Drüsenerkrankung oder eine sonstige Erkrankung hat, die Fettleibigkeit begünstigt.

Onkel frisst ggf. Medikamente, die zu übermäßigen Wassereinlagerungen führen können.

Onkel ist eigentlich ein Auerochse und sieht nur aus wie Onkel.

 

=> ggf. alles in Kombination

 

Gerechtigkeit auf Erden zu Lebzeiten gibt es nicht. Dafür wird alleine Gottvater im Himmel sorgen, wenn du seiner angesichtig werden und ihn schauen solltest und er deine Lebensbilanz zieht. Dann wirst Du Gerechtigkeit erfahren!

Und nun, auf die Knie, sündiges Vieh! (das reimt sich ja toll)

Bearbeitet von Dirk Diggler
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vor 14 Stunden schrieb M210:

 

Apropos... war soetwas nicht unlängst von der obersten Verkehrsheeresleitung angedacht gewesen, wie es ja auch in der CH erfolgreich ptaktiziert wird? Nicht, dass Du da einen rechtmäßigen Pionier vor der Nase hast.

Gibt es seit ca. 5 Jahren und heißt Wechselkennzeichen. Geht aber "nur" für zwei Autos oder für zwei Motorräder, die dann mit dem selben Kennzeichen betrieben werden dürfen.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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aus einer meiner zahlreichen Jugenden erinnere ich 

TK- Pizza auf' m mittleren Rost.

Später mittleres Blech.

 

Nun lese ich (vermehrt :rotwerd:) 

unterste Schiene/ Blech.

 

Ja herrgottsakra,  kann nicht einmal etwas 1000Jahre halten.

 

WIESO?

Also untere Schiene.

Danke.

Bearbeitet von Lambrookee
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Am 18.12.2017 um 19:20 schrieb pötpöt:

Abraham wurde nicht verführt, sondern beauftragt. Und zwar von Gott, der es sich entweder kurzfristig anders überlegte oder einfach einen TEST machen wollte, wie weit Abraham gehen würde und dann rechtzeitig "Abbruch, Abbruch!" rief. Das ist alttestmentarisch, klar. Im Buch Hiob wettet Gott mit dem Teufel, der Hiob in Versuchung führen darf. Neutestamentlich führt der Teufel einmal Jesus in Versuchung, mit einem Angebot, das man schwer ablehnen kann: "Du kriegst die Weltherrschaft, wenn du mich anbetest". Jesus bleibtstur und denkt: Nee, gekreuzigt werden ist geiler.

 

Der Pipst regt sich jetzt über eine Formulierung im Vater Unser auf, die da lautet: "Und führe uns nicht in Versuchung" und meint, es sei unlogisch, würde man denken, Gott, der gute, könne gar niemals nie einen seiner geliebten Kinder in Versuchung führen, denn das sei ja böse und Gott, der gute, könne ja gar nix Böses tun.

 

Das ist theologisch gesehen aber Quatsch. Weil es versucht, mit logischem (hellenistisch geprägtem) Denken alt- und neutestamentliche Gottesvorstellungen zu klären, die aber von ihrem denkerischen Grundlagen keine Logik haben, oder brauchen. Klingt komisch, ist aber so: Logik ist eine Denktechnik, die im alten Orient nicht notwendig war. Deshalb kann man ja auch Vieles, zum Beispiel: Mit wem haben denn die Söhne von Adam und Eva Kinder gezeugt? nicht logisch erklären, weil sie nie logisch gedacht waren.

 

Letztlich denkt der Theologe in den Texten der Bibel: Das was Gott macht, und sei es auch noch so schräg, ist gut - weil er sagt, dass es gut ist. Fertich. Da kann sich der Popst, oder die Philosophen aufregen wie sie wollen: Cheffe legt das fest - und gut ist.

 

Das mit der Mondlandung hab ich 1969 selbst im Fernsehen gesehen und durfte deswegen die ganze Nacht aufbleiben. mein Pappa (nicht der Pepst) hätte das nie erlaubt, wenn das nur fake gewesen wäre. Ergo: Es ist wahr. Und ich fahre Diesel. Euro 5.

 

ein großes dankeschön. das liest sich sehr lecker!

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vor 16 Stunden schrieb Lambrookee:

aus einer meiner zahlreichen Jugenden erinnere ich 

TK- Pizza auf' m mittleren Rost.

Später mittleres Blech.

 

Nun lese ich (vermehrt :rotwerd:) 

unterste Schiene/ Blech.

 

Ja herrgottsakra,  kann nicht einmal etwas 1000Jahre halten.

 

WIESO?

Also untere Schiene.

Danke.

Neuer Ofen?

Meiner hat ne Pizza-Funktion.

Und ich soll die irgendwo in der Mitte positionieren. Komisch.

Mach ich aber auch schon immer so.

 

Viel schlimmer sind Leute, die Alufolie unter die Pizza legen.

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vor 3 Minuten schrieb PK-HD:

Neuer Ofen?

Meiner hat ne Pizza-Funktion.

Und ich soll die irgendwo in der Mitte positionieren. Komisch.

Mach ich aber auch schon immer so.

 

Viel schlimmer sind Leute, die Alufolie unter die Pizza legen.

Mit nem gscheiten Ofen kann man auch zwei Pizzen gleichzeitig auf zwei Ebenen hinkriegen. Dilettanten!

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Ich belege die Pizza nicht zusätzlich.

Wenn ich es lecker(er) wollte,  dann wohl nicht mit TK P. 

Ist mehr so ne Selbstgeisselungsnummer.

 

Und WENN doch selbst BElegen,  dann mit Alufolie. (Resten aus der Hutwerkstatt).

 

Schon krass,  dass niemand in der Lage ist,  die scheinbar simple Eingangsfrage zu beantworten.

Topic kann dann wohl zu. Gibt jetzt Gemüsesuppe.

 

Friedvolle Weihnachtstage!

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vor 21 Stunden schrieb Lambrookee:

 

Nun lese ich (vermehrt :rotwerd:) 

unterste Schiene/ Blech.

 

WIESO?

Also untere Schiene.

Danke.

 

Eventuell werden die Pizzen mittlerweile in einem Zustand ausgeliefert, der näher an der Fertigstellung ist als früher. Somit wäre der Teig schon weiter gebacken. Lediglich der Belag ist noch roh. Damit braucht der Teig dann nicht mehr so viel Hitze, und dem Belag ist es egal, ob er unten oder in der Mitte ist. 

Plastik-Essen (neudeutsch = Convenient Food) muss so einfach, d. h. fehlerfrei,  wie möglich zuzubereiten sein. Vielleicht ist auch die Temperatur auf der unteren Schiene "konstanter". Damit meine ich, dass die Temperaturunterschiede abhängig von verschiedenen Backöfen vermutlich vernachlässigbarer werden. 

 

Bearbeitet von Beo
Änderungen im ersten Satz vorgenommen.
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vor 22 Stunden schrieb M210:

Wäre der Penner mein Unfallgegner, möchte ich mich nicht mit seiner Versicherung herumschlagen müssen.

 

Wäre das denn so?

 

In der Theorie hängen die Versicherungen doch meist tiefer drin,  als man denkt. 

 

(Ich las ( hier?) z.B. auch,  dass Du mit max. 5k dabei bist,  wenn du mit ner 50er mit 133ccm AlugedrehtFranz (Sie wissen,  was ich meine) nix eingetragen

Unfug/ Unfall machst.)

 

 

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Wenn jemand mit einer 50er mit nicht eingetragenen z.B. (Zitat) "132ccm AlugedrehtFranz" einen Unfall baut und es wird nachträglich festgestellt, dass ein nicht eingetragener "132ccm AlugedrehtFranz" verbaut war, dann hat der Fahrer der 50er mit 132ccm AlugedrehtFranz ein heftiges Problem.

 

Zur strafrechtlichen Seite:

1. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (in dem Fall 50er mit 132ccm AlugedrehtFranz ohne Eintragung) ist erloschen.

2. Wenn der vorhandene Führerschein nur das Führen eines 50ccm-Fahrzeuges gestatten würde, käme noch der Straftatbestand "Fahren ohne gültigen Führerschein" hinzu.

=> In Summe also Führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und Fahren ohne gültigen Führerschein.

=> Für beide Tatbestände sieht es schon mal rein strafrechtlich ziemlich "zappenduster" für den Fahrer aus.

 

Weiterhin kommt nun noch die versicherungstechnische Seite und die Haftungsfragen:

Wenn der Fahrer des 50er mit nicht eingetragenem Franz und ggf. ohne Führerschein fahrend der Unfallverursacher ist, dann zahlt seine Versicherung den Schaden des Unfallgegeners, aber nimmt garantiert den Fahrer des 50ers nachträglich in Regress. Das kann sehr sehr teuer werden, nicht zuletzt, wenn zu dem Blechschaden ggf. auch noch ein Personenschaden beim Umfallgegner (mit womöglich heftigen gesundheitlichen Auswirkungen wie Querschnittslähmung o.ä.) dazu kommt.

=> Dann zahlt der Unfallverursacher unter Umständen sein Leben lang.

 

Wenn der Fahrer des 50ers mit nicht eingetragenem Franz und ggf. ohne Führerschein fahrend nicht der Unfallverursacher ist, kann es trotzdem sein, dass er eine Teilschuld (unterschiedlicher prozentualer Anteil) an dem Unfall bekommt, wenn ggf. gutachterlich nachgewiesen werden könnte, dass eine Unfallvermeidung oder die Reduzierung der Schwere des Unfalls möglich gewesen wäre, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls den Vorschriften entsprochen und die Betriebserlaubnis nicht erloschen gewesen wäre. Auch hier würde die Versicherung des Fahrers des 50ers die Teilschuld bezahlen, aber den Fahrer nachträglich in Regress nehmen.

=> Auch das kann für den Fahrer des 50ers mit Teilschuld noch sehr teuer werden und steht in Abhängigkeit der Schadenshöhe und den Schadenauswirkungen.

 

 

Natürlich liegt jeder Einzelfall individuell anders und muss entsprechend betrachtet werden. In jedem Fall sollte man hier einen Anwalt (Verkehrsrechtspezialist) zu Rate ziehen.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Das heißt aber im Umkehrschluss, dass ich als Unfallgegner eines solchen Vollhorsts erstmal meinen Schaden von der Versicherung bezahlt bekomme, der Horst dann aber von der Versicherung gemolken wird.
Daher noch einmal meine Frage von weiter oben: warum will man jemanden, der offensichtlich nur sich selber in allergrößte Schwierigkeiten zu bringen droht, auch noch rechthaberisch ans Bein treten? Ich würde ihn machen lassen und aufs Karma vertrauen.

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Achtung Denkfehler: Es geht um zwei Fälle, die sich am entscheidenden Punkt unterscheiden.

 

a.) Ein Fahrzeug, das versichert ist, aber keine Betriebserlaubnis hat, ist immer noch versichert: Die Versicherung bezahlt - aber holt sich Geld vom Versicherten: Dumm für den Versicherten. Gut für den Geschädigten. Risiko für die Versicherung, wenn der Versicherte nicht zahlen kann.

 

b.) Ein nicht angemeldetes Fahrzeug mit falschem Kennzeichen ist nicht versichert. Keine Versicherung zahlt. Auch nicht die des Fahrzeuges zu dem das Kennzeichen gehört. Warum sollte sie auch? Sie ist für ein fremdes Fahrzeug nicht zuständig. Ergo: Der Nichtversicherte hat alles zu zahlen. Der Geschädigte hat nur den Nichtversicherten als Gegenüber. Ist der nicht zahlungsfähig, hast du als Geschädigter ein Problem. Dann brauchst du als Geschädigter ne Vollkasko und ne Insassenversicherung.

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vor 2 Stunden schrieb Dirk Diggler:

Wenn jemand mit einer 50er mit nicht eingetragenen z.B. (Zitat) "132ccm AlugedrehtFranz" einen Unfall baut und es wird nachträglich festgestellt, dass ein nicht eingetragener "132ccm AlugedrehtFranz" verbaut war, dann hat der Fahrer der 50er mit 132ccm AlugedrehtFranz ein heftiges Problem.

 

Zur strafrechtlichen Seite:

1. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (in dem Fall 50er mit 132ccm AlugedrehtFranz ohne Eintragung) ist erloschen.

2. Wenn der vorhandene Führerschein nur das Führen eines 50ccm-Fahrzeuges gestatten würde, käme noch der Straftatbestand "Fahren ohne gültigen Führerschein" hinzu.

=> In Summe also Führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und Fahren ohne gültigen Führerschein.

=> Für beide Tatbestände sieht es schon mal rein strafrechtlich ziemlich "zappenduster" für den Fahrer aus.

 

Weiterhin kommt nun noch die versicherungstechnische Seite und die Haftungsfragen:

Wenn der Fahrer des 50er mit nicht eingetragenem Franz und ggf. ohne Führerschein fahrend der Unfallverursacher ist, dann zahlt seine Versicherung den Schaden des Unfallgegeners, aber nimmt garantiert den Fahrer des 50ers nachträglich in Regress. Das kann sehr sehr teuer werden, nicht zuletzt, wenn zu dem Blechschaden ggf. auch noch ein Personenschaden beim Umfallgegner (mit womöglich heftigen gesundheitlichen Auswirkungen wie Querschnittslähmung o.ä.) dazu kommt.

=> Dann zahlt der Unfallverursacher unter Umständen sein Leben lang.

 

Wenn der Fahrer des 50ers mit nicht eingetragenem Franz und ggf. ohne Führerschein fahrend nicht der Unfallverursacher ist, kann es trotzdem sein, dass er eine Teilschuld (unterschiedlicher prozentualer Anteil) an dem Unfall bekommt, wenn ggf. gutachterlich nachgewiesen werden könnte, dass eine Unfallvermeidung oder die Reduzierung der Schwere des Unfalls möglich gewesen wäre, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls den Vorschriften entsprochen und die Betriebserlaubnis nicht erloschen gewesen wäre. Auch hier würde die Versicherung des Fahrers des 50ers die Teilschuld bezahlen, aber den Fahrer nachträglich in Regress nehmen.

=> Auch das kann für den Fahrer des 50ers mit Teilschuld noch sehr teuer werden und steht in Abhängigkeit der Schadenshöhe und den Schadenauswirkungen.

 

 

Natürlich liegt jeder Einzelfall individuell anders und muss entsprechend betrachtet werden. In jedem Fall sollte man hier einen Anwalt (Verkehrsrechtspezialist) zu Rate ziehen.

 

 

Eben um einen Unfallverursacher bei einer Obliegenheitsverletzung nicht komplett  zu ruinieren, wurde schon vor Jahren der Regress der Haftpflichtversicherung gegen ihren Kunden auf max. 5.000 Euro je Obliegenheitsverletzung begrenzt. Verschiedene Obliegenheitsverletzungen können aber kombiniert werden, dann wird es teurer. Die Nummer mit "Zahlen bis ans Lebensende" ist nur noch eine Legende.

 

Als Beispiel: Du baust mit o. g., ohne Eintragung frisierten Roller einen Unfall. Dann hast du die Obliegenheit verletzt, dass das versicherte Fahrzeug sich in einem der (ggf. durch Eintragungen modifizierten) Betriebserlaubnis entsprechenden Zustand befinden muss. Das kostet bis zu 5.000 Euro. Warst du dabei besoffen, hast du eine weitere Obliegenheitsverletzung begangen, die nochmal mit 5.000 Euro zu Buche schlägt.

 

 

Bearbeitet von sidewalksurfer
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vor 42 Minuten schrieb sidewalksurfer:

 

 

Eben um einen Unfallverursacher bei einer Obliegenheitsverletzung nicht komplett  zu ruinieren, wurde schon vor Jahren der Regress der Haftpflichtversicherung gegen ihren Kunden auf max. 5.000 Euro je Obliegenheitsverletzung begrenzt. Verschiedene Obliegenheitsverletzungen können aber kombiniert werden, dann wird es teurer. Die Nummer mit "Zahlen bis ans Lebensende" ist nur noch eine Legende.

 

Als Beispiel: Du baust mit o. g., ohne Eintragung frisierten Roller einen Unfall. Dann hast du die Obliegenheit verletzt, dass das versicherte Fahrzeug sich in einem der (ggf. durch Eintragungen modifizierten) Betriebserlaubnis entsprechenden Zustand befinden muss. Das kostet bis zu 5.000 Euro. Warst du dabei besoffen, hast du eine weitere Obliegenheitsverletzung begangen, die nochmal mit 5.000 Euro zu Buche schlägt.

 

Ah o.k. :thumbsup:

 

Das wusste ich nicht, dass es diese Begrenzung gibt. Gut für denjenigen, der eine solche Obliegenheitsverletzung begeht.

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