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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf


M210

Empfohlene Beiträge

vor 1 Minute schrieb T5Rainer:

Warum wird das Bauteil eigentlich Bremslichtschalter genannt? Ein Schalter verharrt in der geschalteten Stellung, bis er wieder anders geschaltet wird.

 

Es müßte Bremslichttaster heißen. Ein Taster wirkt nur solange, bis er wieder losgelassen wird. Er kehrt wieder zurück in seine unbetätigte Stellung (offen => Schließer, bzw. geschlossen => Öffner).

Wohl wahr. :thumbsup:

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vor einer Stunde schrieb T5Rainer:

Warum wird das Bauteil eigentlich Bremslichtschalter genannt? Ein Schalter verharrt in der geschalteten Stellung, bis er wieder anders geschaltet wird.

 

Es müßte Bremslichttaster heißen. Ein Taster wirkt nur solange, bis er wieder losgelassen wird. Er kehrt wieder zurück in seine unbetätigte Stellung (offen => Schließer, bzw. geschlossen => Öffner).

So lange der gemeine Schrauber noch mit Schieblehre arbeitet und Schraubenzieher in seiner Werkzeugkiste hat oder womöglich sogar noch Imbus Schrauben verwendet würde es die Arbeitswelt vermutlich nur unnötig verwirren, wenn jetzt nur noch Bremslichttaster am Markt erhältlich wären.

 

 

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vor 16 Stunden schrieb PK-HD:

 

Weiß da keiner was genaues?

 

 

Am ‎05‎.‎11‎.‎2017 um 16:18 schrieb PK-HD:

Weiße Rehe/Damwild:

Woher kommen die?

Laune der Natur? Züchtung?

In der freien Natur sind die in unsren Breiten sicher benachteiligt.

Kenne die nur aus dem Wildgehege.

 

Das hat wohl was mit der Aufzucht im Gehege zu tun. Auf einem Schild in einem Wildpark stand etwas davon. Stichpunkte waren Inzucht (Genpool), Futter und verändertes Rudelverhalten. Weiteres weiß ich leider nicht mehr.

Bearbeitet von dermarc
Beim Zitat ging es um die helleren Reh / Hirsche / Dammwild...
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Guten Tag, liebes Gehirn.

Ich wende mich an dieser Stelle an Dich, weil Du ja geballtes Wissen hast  bist und ich ungern die Unwissenden mit einer GSFWA Frage irritieren möchte.

 

Wochenend- , Nacht -und Feiertagsarbeit, auch wenn diese aufgrund der Tätigkeit (Theater) üblich ist, 

gibt es da Regelungen, mit denen man diese Zeiten potenter abrechnen kann?

Also zusätzliche freie Tage/ Zeiten...?

 

Salär ist fix, (Stunden müssen am Ende des Jahres hinkommen)

Arbeitgeber städtisch

Anstellung fest

 keine Vollzeitstelle, also theoretisch genügend Luft, um mal ne 12+ Stundenschicht zu Puffern (irgendwelche Gewerkschaften oder so haben da wohl mal was geregelt).

 

Danke.

 

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Gibt es eigene Testreihen hier mit frischem losen  Mais?

Dass der auf dem Kolben verbrennt,  weil rundum nicht genug Hitze rankommt zum zünden finde ich naheliegend.

 

BB- nur gehört oder auch gesehen?

 

 

P.S.Gewerkschaftsfrage nicht vergessen,  Termin ist morgen ;)

 

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vor 2 Stunden schrieb Lambrookee:

Guten Tag, liebes Gehirn.

Ich wende mich an dieser Stelle an Dich, weil Du ja geballtes Wissen hast  bist und ich ungern die Unwissenden mit einer GSFWA Frage irritieren möchte.

 

Wochenend- , Nacht -und Feiertagsarbeit, auch wenn diese aufgrund der Tätigkeit (Theater) üblich ist, 

gibt es da Regelungen, mit denen man diese Zeiten potenter abrechnen kann?

Also zusätzliche freie Tage/ Zeiten...?

 

Salär ist fix, (Stunden müssen am Ende des Jahres hinkommen)

Arbeitgeber städtisch

Anstellung fest

 keine Vollzeitstelle, also theoretisch genügend Luft, um mal ne 12+ Stundenschicht zu Puffern (irgendwelche Gewerkschaften oder so haben da wohl mal was geregelt).

 

Danke.

 

Der Tarifvertrag regelt das. Bei einem kommunalen Träger ist das i.a. TVöD VkA. Am besten mal den Personalrat fragen. Zuschläge sind für Sonntag- und Nachtschichten und Feiertage vorgesehen. Zeitausgleich mit Zuschlag eher nicht. Wichtig: Die Feiertagsschichten müssen angeordnet sein. Also: ich geh jetzt mal am Sonntag arbeiten, weil ich Bock hab und kassiere den Zuschlag, geht leider nicht. Samstag ist übrigens in D ein Werktag. Grübeln hilft da ansonsten nix. Da liegt die Tücke im Paragraphendetail.

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vor 4 Stunden schrieb Lambrookee:

Guten Tag, liebes Gehirn.

Ich wende mich an dieser Stelle an Dich, weil Du ja geballtes Wissen hast  bist und ich ungern die Unwissenden mit einer GSFWA Frage irritieren möchte.

 

Wochenend- , Nacht -und Feiertagsarbeit, auch wenn diese aufgrund der Tätigkeit (Theater) üblich ist, 

gibt es da Regelungen, mit denen man diese Zeiten potenter abrechnen kann?

Also zusätzliche freie Tage/ Zeiten...?

 

Salär ist fix, (Stunden müssen am Ende des Jahres hinkommen)

Arbeitgeber städtisch

Anstellung fest

 keine Vollzeitstelle, also theoretisch genügend Luft, um mal ne 12+ Stundenschicht zu Puffern (irgendwelche Gewerkschaften oder so haben da wohl mal was geregelt).

 

Danke.

 

Bei städtischem Arbeitgeber sollte die Stelle doch im öffentlichen Dienst liegen ... wobei ich nach eigener Erfahrung weiß, dass manche Tätigkeiten an Subunternehmer vergeben werden, dann ist es zwar immer noch irgendwie ein städtischer Arbeitgeber, hat aber nichts mehr mit öffentlichem Dienst zu tun.

Zu meiner Zeit als Briefträger / Postfahrer wurden Arbeitszeiten vor 06:00 Uhr und nach 22:00 Uhr zusätzlich honoriert. Aber eine Umlage mit freien Tagen war da nur beim Ausfahren der Quelle-, Neckermann- und ähnlichen -Katalogen geregelt. Allerdings habe ich inzwischen vergessen oder verdrängt, wie die Regelung genau war - irgendwie war das mengenabhängig.

In dem von dir beschriebenen Fall kann ich zwar keine Regelwerke nennen - Danke an @pötpöt! Stimme ihm zu, dass Personalrat  bestimmt weiter weiß, bzw. der Tarifvertrag vielleicht noch was hergibt. Bei 12+-Stundenschichten im öffentlichen Dienst sind dann entsprechende arbeitsfreie Zeiten einzuhalten, bevor es wieder ran geht. Im Sinne des öffentlichen Trägers, der ja Vorbildfunktion hat, gilt hier i.d.R. das BGB, bzw. Arbeitsrecht, das Pausenzeiten und Ruhezeiten vorschreibt.

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Am ‎13‎.‎11‎.‎2017 um 22:16 schrieb Beo:

 

Möchte nochmals an diese Frage erinnern. 

 

Am ‎31‎.‎10‎.‎2017 um 23:50 schrieb Beo:

Beobachtung:

 

Männer aus südlichen Ländern spucken häufig -  gut beobachtbar - auf den Boden. 

 

Warum? 

 

 

Ich weiß es nicht (genau) und kann nur Vermutungen über die sicherlich vielfältigen Gründe des Ausspuckens anstellen.

 

In vielen (speziell südlichen/südöstlichen) Ländern gilt das Ausspucken als ein Ausdruck der Verachtung, wenn man es direkt und vor den Augen desjenigen tut, den man verachtet. Mag in manchen Fällen eine Rolle spielen.

 

Weiterhin gilt z.B. das Ausspucken speziell in China sogar als gesund, wahrscheinlich um sich der lästigen, als ungesund geltenden Körpersäfte zu entledigen. Hier hatte speziell die chinesische Regierung vor den Olympischen Spielen 2008 in Peking ein gewisses Problem und hat im Vorfeld versucht, die einheimische Bevölkerung mit entsprechenden Kampagnen ein wenig zu sensibilisieren. Gleiches Thema hatten die Russen anlässlich der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotchi.

 

Darüber hinaus ist das Ausspucken dort nicht selten verbreitet, wo sehr viel in der Bevölkerung geraucht wird, weil man sich - speziell bei selbstgedrehten Zigaretten - nicht selten etwaiger Tabakkrümel im Mund oder bei Zigaretten-, Zigarren- und Pfeifenraucher manchmal eines gewissen Geschmacks im Mund entledigen will, der durch den Tabakrauchkonsum auftritt. Das Thema Kautabak und das damit verbundene notwendige (!) Ausspucken lasse ich mal außen vor, weil Kautabak sicher nicht mehr ganz so weit verbreitet ist, wie das mal im 19. Jahrhundert und davor der Fall gewesen ist.

 

Und dann kommt sicherlich der schon genannte Grund hinzu, dass Ausspucken manchmal und in speziellen Ländern fast schon "Volkssport" geworden ist, aus Gedankenlosigkeit und vermeintlicher Coolness praktiziert wird und sich schon die kleinen Kinder/Jugendlichen das bei den Erwachsenen abschauen und dann selber praktizieren.

 

 

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Ein verliebtes Päärchen sei z.B. 15 (sie) und 17 (er). Sie treiben es wild und haben Spaß.

 

A) warum machen sie sich beide vermutlich nicht strafbar, obwohl beide Sex mit Minderjährigen haben?

 

Er würde eines Tages 18, sie parallel 16.

 

B) macht er sich fortan zwei Jahre lang strafbar, weil er vor dem Gesetz erwachsen und sie  minderjährig ist?

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vor 3 Minuten schrieb M210:

Ein verliebtes Päärchen sei z.B. 15 (sie) und 17 (er). Sie treiben es wild und haben Spaß.

 

A) warum machen sie sich beide vermutlich nicht strafbar, obwohl beide Sex mit Minderjährigen haben?

 

Er würde eines Tages 18, sie parallel 16.

 

B) macht er sich fortan zwei Jahre lang strafbar, weil er vor dem Gesetz erwachsen und sie  minderjährig ist?

Ich glaube deine Voraussetzung, dass Sex mit Minderjährigen verboten ist, ist nicht korrekt.

Ich meine du darfst mit 16 jeden vögeln der nicht bei drei aufm Baum ist, ohne dass derjenige nur aufgrund der Sexgeschichte Ärger bekommt. Außer es ist dein Lehrer/in.

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Um etwas Verwirrung zu stiften: die 37-Jährige geil gebliebene Sportlehrerin schnappe sich auf Klassenfahrt den 15-Jährigen Kevin, der sich aber später outet, dass es zu jung war für so ne Schwanzfalle und durch die Blowjobs und nächtelangen Fickereien ein Trauma davongetragen hat.

 

Was dann?

Bearbeitet von M210
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Antwort auf M210:

 

Er wird geschimpft. Und von seinen Kumpels gefeiert. 

 

Sie erzählt was von echter Liebe und bekommt Ärger vor Gericht, weil sie hätte wissen müssen, dass Kevin U18/U16 ist. Zudem ist ihr Job weg. Häufig auch ein Verbot für Arbeit mit Kindern /Jugendlichen. 

 

(Steht so oder so ähnlich ungefähr 1x pro Jahr in der Zeitung.)

Bearbeitet von Beo
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Am 13.11.2017 um 15:57 schrieb Blue Baron:

Passt zwar nicht zur Jahreszeit, aber: Warum wird Mais, wenn man ihn auf den Grill legt, nicht zu Popcorn?

 

Auskunft vom Kollegen (Agrar Ingenieur): Sind erstmal verschiedene Sorten Mais, zudem poppt Popcornmais auch nur bei einem Feuchtigkeitsgehalt von ca 10-15%. Mais am Kolben hat über 40%. Bevor ich einen Maiskolben zum poppen bringe, ist das Maiskorn verbrannt. (Kein Popcorn, sondern Smokey-Corn). 

 

Resümee: Maiskolben zu poppen geht nicht, geht nur Popcorn Mais mit passender Feuchtigkeit. 

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vor 4 Stunden schrieb sucram70:

Was ist mit den Eltern, die den Akt der beiden 15 jährigen tolerieren ?

Kann man die belangen ?

Bzw. kann denen was vorwerfen ?

 

Belangen weiss ich nicht. Wenn es aber verboten ist - dann vielleicht tatsächlich?!

 

Vorwerfen liegt wohl bei jedem selbst.

 

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Meine Adoleszenz liegt zwar leider schon sehr lange zurück, aber die Tochter steuert mit großen Schritten darauf zu. Deshalb merkte ich mir folgendes:

1x U14 + 1xU14 = nicht ok (Edit: aber auch keine Straftat da beide U14)

1x 14-U18 + 1x 14-U18 = ok

1x 14-U16 + 1x 18+ = nicht ok

1x 16+ + 1x 16+ = ok

 

Noch zutreffend?

 

 

 

Aber nun zu einer wichtigeren Frage: Wann wird eine Jacke zum Mantel? Liegt das an einer bestimmten Lange, z.b. wenn die Jacke bis über die Hüfte reicht ist es ein Mantel?

Bearbeitet von benji
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vor 7 Stunden schrieb sucram70:

Was ist mit den Eltern, die den Akt der beiden 15 jährigen tolerieren ?

Kann man die belangen ?

Bzw. kann denen was vorwerfen ?

Wenn ein Kind gezeugt wird, wird's spannend. Dann zahlste als Opa Alimente für deinen jungen Stecher

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vor 7 Stunden schrieb M210:

Um etwas Verwirrung zu stiften: die 37-Jährige geil gebliebene Sportlehrerin schnappe sich auf Klassenfahrt den 15-Jährigen Kevin, der sich aber später outet, dass es zu jung war für so ne Schwanzfalle und durch die Blowjobs und nächtelangen Fickereien ein Trauma davongetragen hat.

 

Was dann?

 

Das wäre missbrauch Schutzbefohlener, unabhängig von der Geschlechterverteilung. Egal ob Kevin Bock drauf hatte oder nicht bekommt die Dame ein Disziplinarverfahren an die Backe, inkl. Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis. Dies gilt auch, falls der/die Lehrer/in den/die Schüler/in nicht selber unterrichtet (hat oder wird). Bei Unterrichtung besteht ein Obhutsverhältnis, was das Strafmaß in der Regel noch mal nach oben setzt.  

Bei Minderjährigen wird man i.d.R. aus dem Schuldienst entfernt, bei Erwachsenen kommt es i.d.R. zu einem Disziplinarverfahren, das aber im Einzelfall entschieden wird. Es kann ja zu verschiedensten Möglichkeiten kommen. 

- Lehrer vögelt Erwachsene selber unterrichtet: Blöde Sache

- Lehrer vögelt Erwachsene, die er an der eigenen Schule nicht selber unterrichtet: Halb Blöd

- Lehrer vögelt Erwachsene einer anderen Schule: ziemlich Schnurz. 

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