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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf


M210

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Beo:

Tatsächlich bin ich gestern über diese Frage gestolpert: Gibt es ein weibliches Wort für „Häuptling“?

Ich würd mal sagen: Nein. Die Endsilbe -ling ist allerdings zwar männlich, aber oft als generisches maskulinum genutzt. Brauchts aber auch nicht in einem patriarchalen Kontext. Und ich meine hier das Deutsche. Wie es in anderen Sprach- und Kulturkreisen ist, in dem andere Begriffe verwendet werden, weiß ich nicht. Der Engländer nennt das ja "Chief" in seinen Kolonien - das ist eher m/w/d.

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Die Tage erzählte mir jemand, es handle sich lediglich um eine Art des Gentlemen Agreement, jederlei Einfahrt/Zufahrt zu privatem anrainenden Grund/Garage/Hof vom Bürgersteig aus nicht zuzuparken, sofern nicht eh ein Park- oder Halteverbotsschild das verbiete. Auch ein abgesenkter Bordstein sei keine Verbotszone, um dort einfach das Auto abzustellen, während man eine Hofeinfahrt zuparke - egal, ob Fzge rein oder rausfahren wollten. 

 

Auch die angerufene Politei käme deswegen nicht zum Anrufer und allein dieser selbst könne einen Abschlepper beauftragen und müsse sogar die entstehenden Kosten tragen.

 

Kann das so sein?!

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vor 42 Minuten schrieb Mad Marc:

Parken vor Grundstückseinfahrten ist definitiv unzulässig, den Paragraphen der StVO müsste ich aber googlen...

Bin ja auch so orientiert, sonst hätte ich nicht gefragt. War auch von den Socken, als mir das erzählt wurde. Und es war nicht am 01. sondern gestern am 06. April.

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vor einer Stunde schrieb Lapflop:

Bin ja auch so orientiert, sonst hätte ich nicht gefragt. War auch von den Socken, als mir das erzählt wurde. Und es war nicht am 01. sondern gestern am 06. April.

Das mit der Kostenübernahme stimmt. Du trägst die Kosten und musst die zivilrechtlich zurück holen.

Anders ist es wenn Gefahr im Verzug ist oder er/sie im Halteverbot steht.

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Wir mussten mal in der Altstadt umsetzen lassen weil er unsere Eingangstür (!) vom Laden Zuge parkt hatte.

Man kam zwar theoretisch noch rein, wenn man sich vorbei gequetscht hat. Aber da die Tür auch als Fluchttür dient war das für die hinzugerufene Polizei wieder relevant. Der Abschlepper hat sich dann aber schwer damit getan den hoch zu heben weil er mit dem Außenspiegel direkt an der Wand hing. Also hat er ihn nur um 1 m zurück gezogen, zack war die Fluchttür wieder frei. Die Kosten fürs Zurückziehen plus Bußgeld musste der Halter natürlich trotzdem zahlen. Manche Leute sind einfach mega rücksichtslos und egoistisch.

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Weil das ein freundschaftlicher Streitfall ist, haben wir uns gegenseitig die "Beweise" für die jeweiligen Thesen gesandt. Die waren letzten Endes gegoogelt, bzw. lenkt google zur Informationsquelle "Mobilitätsmagazin".

Was bleibt  - hier passig zum Topic - dass ich Recht hatte UND ER AUCH. Beide haben wir dieselbe Quelle bemüht. Oberflächlich betrachtet geht das Zuparken nicht. Wenn man aber tiefer einsteigt und die Eventualitäten alle anschaut....- sieht es wieder anders aus. Das ist leicht verwirrend. 

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Folgefrage: schon seit ewigen Zeiten frage ich mich, wie es allgemein gehandhabt wird, wenn ein vollkommen alltäglicher Zwischenfall ursächlich ist für z.B. das Verpassen eines Interkontinentalfluges i.d. gebuchten BC mit hierauffolgendem Geschäftstermin, in dem es um einen millionenschweren Geschäftsabschluss gegangen wäre, der aber von der Verwechslung der Pedale von Omma Schaluppke im Golf III vor dem örtlichen Bäckerladen verhindert wurde.

 

Edit konkretisiert: ein Techniker habe in USA, China, Japan oder sonstwo einen Abnahmetermin, also Erledigung eines Meilensteins in einem nicht aufschiebbaren straffen Projekt, vorzusweise im Automotivebereich.

Das Verpassen wäre katastrophengleich, man verliere jede Reputation, blablabla. Das gibt es wirklich.

 

Wie also kommt ein Konzern über die KFZ-Versicherung von Omma Schaluppke an die Unsumme, die durch ihre Fehlleistung verursacht wurde? Und nein, es gibt "Partner" v.a. im asiatischen Raum, mit denen wird nicht verhandelt, weil sie das Projekt in diesem Moment canceln.

Bearbeitet von Lapflop
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Es gibt in der Haftpflicht und auch in der Kfz-Haftpflicht drei verschiedene Grundschäden.

Sach-, Personen- und reine Vermögensschäden.

Letzteres gibt es eher selten, aber wäre ggf. ein solcher Fall.

Angenommen du bist der Einzige der daneben steht, wenn Omma Schaluppke ihren Golf III auf den Bordstein plankt und auf die Seite legt. Es ist sonst keiner da, der sich um die arme Frau kümmern kann und auch der Polizei (die erst nach 45 Minuten die Unfallstelle erreicht) Rede und Antwort stellen kann.

Außer Ommas Auto ist nix kapott - bei dir sowieso nicht. Und du verpasst den Flug deshalb.

Das wäre dann wohl ein reiner Vermögensschaden.

Den zu beziffern ist aber eher schwierig. Die Kosten für einen anderen Flug und auch ggf. eine zusätzliche Hotelübernachtung oder sowas abzurechnen sehe ich als absolut möglich an. Kosten die darüber hinaus entstehen wird sehr schwer - einen Reputationsschaden eher nicht, da das wohl nicht nachweisbar ist...

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Das ist interessant. Danke Dir.

 

Schaden direkt durch den Unfall= 2500,-

 

Schaden indirekt durch den Unfall = 25 Millionen

 

 

Und nein, das ist nicht all zu weit her geholt. Ausfälle am Band der OEM rauschen ruck zuck in diese Dimensionen.

Bearbeitet von Lapflop
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Ich würde meinen, dass sowas irgendwie unter Betriebsgefahr beim Bedienen des Kfz läuft.

Man kann eben nicht alles auf andere Verkehrsteilnehmer abdrücken. Man lebt mit einer ständigen Gefahr, sobald man das Kfz besteigt.

Der gleiche Fall wie wenn du krank wirst oder dir ein Bein brichst und deshalb nicht am Geschäftstermin teilnehmen kannst.

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Ich würde jetzt auch mal vermuten, dass, sollte dieser Fall vor Gericht gehen (und das passiert bei solchen Summen recht schnell), der Richter zu der Feststellung kommt, dass man bei solchen im Raum stehenden Folgen eher selbst"Schuld"ist. Muss man halt eher los fahren/fliegen... 

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vor 12 Stunden schrieb Lapflop:

Folgefrage: schon seit ewigen Zeiten frage ich mich, wie es allgemein gehandhabt wird, wenn ein vollkommen alltäglicher Zwischenfall ursächlich ist für z.B. das Verpassen eines Interkontinentalfluges i.d. gebuchten BC mit hierauffolgendem Geschäftstermin, in dem es um einen millionenschweren Geschäftsabschluss gegangen wäre, der aber von der Verwechslung der Pedale von Omma Schaluppke im Golf III vor dem örtlichen Bäckerladen verhindert wurde.

 

Edit konkretisiert: ein Techniker habe in USA, China, Japan oder sonstwo einen Abnahmetermin, also Erledigung eines Meilensteins in einem nicht aufschiebbaren straffen Projekt, vorzusweise im Automotivebereich.

Das Verpassen wäre katastrophengleich, man verliere jede Reputation, blablabla. Das gibt es wirklich.

 

Wie also kommt ein Konzern über die KFZ-Versicherung von Omma Schaluppke an die Unsumme, die durch ihre Fehlleistung verursacht wurde? Und nein, es gibt "Partner" v.a. im asiatischen Raum, mit denen wird nicht verhandelt, weil sie das Projekt in diesem Moment canceln.

DA würde jeder Richter sowieso ablehnen, mit der Begründung man hätte für so einen wichtigen Termin mehr Zeitreserve einplanen können oder gleich eine personelle Redundanz.

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vor 14 Stunden schrieb Lapflop:

Das ist interessant. Danke Dir.

 

Schaden direkt durch den Unfall= 2500,-

 

Schaden indirekt durch den Unfall = 25 Millionen

 

 

Und nein, das ist nicht all zu weit her geholt. Ausfälle am Band der OEM rauschen ruck zuck in diese Dimensionen.

 

Außerhalb von vertraglicher/vorvertraglicher Haftungen, also insbesondere im in Verkehrsunfallsachen relevanten Deliktsrecht ist nach § 823 I BGB das Vermögen als Solches nicht geschützt, sondern die dort genannten Rechtsgüter (z.B. Leib, Leben, Eigentum, Freiheit etc.).

 

Das Vermögen wird nur über § 823 II BGB geschützt, dann also, wenn durch die Verletzungshandlung gleichzeitig ein sog. Schutzgesetz verletzt wird, wozu insbesondere Straftatbestände zählen. Kommt bei Verkehrsunfällen vor, in der Mehrheit der Fälle allerdings nicht. Wenn die Omma die Pedale verwechselt, wird hierdurch kein Schutzgesetz verletzt.

 

In Betracht käme evtl. und ggf.  (fahrlässige) Körperverletzung als Schutzgesetz/Verletzung eines Schutzgesetzes. Allerdings setzt dann ein Schadensersatzanspruch noch voraus, dass der Schaden "dem Schutzzweck" der Norm unterfallen muss. Die verletzte Norm, hier Körperverletzung, muss also darauf ausgelegt sein, gerade den konkreten Schaden, hier also deinen Gewinnausfall etc. zu verhindern. Wenn du deinen Termin aufgrund der Körperverletzung nicht wahrnehmen kannst, kann das als zu erstattender Gewinn/Verdienstausfall dem Schadensersatzanspruch unterfallen. Das ist in § 842 BGB ausdrücklich geregelt. Resultiert der verpasste Termin nicht aus Verletzung, sondern z.B. weil du dein Auto nicht nutzen konntest, wird es mit Schadenersatz nix werden.

 

Im Übrigen wird, wenn überhaupt, nur DEIN Gewinn-/Verdienstausfall erstattet, also der des tatsächlich geschädigten. Der Deal selbst wird aber eher deinem Arbeitgeber entgangen sein. Die 25 Mio kann er sich also in die Haare schmieren. Und du dir auch. Anders allerdings evtl eine dir entgangene Prämie...

 

Sehr komplexes Thema, das ist daher alles nur schemenhaft angerissen... ich bitte um Verständnis.

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Aber das Foto von einem „Lindt Goldhase Edition“:

 

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Gut zu sehen sind die Punkte auf der goldenen Folie, die (in meiner Farbwahrnehmung) in allen Regenbogenfarben reflektieren. 
 

Wie wird sowas hergestellt?

Und warum Punkte? Wären auch andere Formen möglich?

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vor 7 Stunden schrieb Beo:

Ich dachte „Zipper“ sei der englische Begriff für den gesamten „Reißverschluss“.
Ich meine nur diesen kleinen Griff. 

Ich meine, der Engländer sagt für den ganzen Reißverschluss "Zipper", wie von dir auch vermutet.

 

Der Deutsche nennt das Ganze "Reißverschluss" und das kleine Ding (nicht das in der Hose sondern mit dem man den Reißverschluss auf und zu macht) "Zipper".

 

Hänger ist die Kurzform von "Anhänger" und zusätzlich die umgangssprachliche Bezeichnung für eine erektile Dysfunktion. Letzteres ist blöd, aber lässt sich durch Alkohol vergessen, wie ich mir habe von Dritten erzählen lassen.

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