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Meinungsverschiedenheit mit Nachbar wegen geparktem Roller


Nexxus1980

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Hallo,

mich hat heute ein Nachbar angepöbelt weil ich meinen Roller neben der Einfahrt zum Hof parke auf einer gestreiften Wegmarkierung. Siehe meine Zeichung (ist nicht gut gemacht, ich weiss).

05.07.2007_14:11:32_einfahrt.jpg

Der dicke blaue Strich soll meinen Roller darstellen

Es ist so das bei uns öfters mal Knöllchen verteilt werden bzw. das Ordnungsamt aktiv wird, aber wegen dem Roller hat bisher noch absolut keiner was gesagt. Nur dieser eine, der mit einigen anderen auch im Clinch ist wie ich erfahren habe. Muss auch hinweisen das es sich bei der Einfahrt auch um eine Feuerwehrzufahrt handelt...

Ich könnte natürlich auch auf einen KFZ-Parkplatz parken, jedoch würden sich dann wiederum einige Autofahrer beschweren wieso ich mit meinem Roller einen ganzen KFZParkplatz für mich beanspruche.

Wie sieht das nun rechtmäsig aus? Darf ich weiterhin dort parken und meinen "netten" Nachbarn ignorieren oder muss ich mit Konsequenzen rechnen falls dieser sich bei Ordnungsamt/Polizei etc. beschwert?

Danke schonmal für eure hilfreichen Kommentare.

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Muss auch hinweisen das es sich bei der Einfahrt auch um eine Feuerwehrzufahrt handelt...

Allein deswegen würde ich da schon nicht parken, das kann nämlich im Fall der Fälle richtig teuer werden, erst Recht wenn Menschenleben im Spiel sind und nachgewiesen wird, dass Dein Roller die Aktion der Feuerwehr behindert hat. Oder sie rammen ihn einfach um und niemand kommt für den Schaden auf. Kann alles passieren...

Offtopic: Aber vielleicht hat Dein Nachbar auch bloß was gegen Deine Tupperschüssel (wenn Dein Nick für Deinen Roller steht).... :-D

Bearbeitet von apimir
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Hallo,

also ne Feuerwehrzufahrt dicht parken wurd ich erstmal nicht machen. Wenn da Parkverbot ist, ob geduldet oder auch nicht, dann hat der ja schon irgendwie recht. Egal ob´s nu gefällt oder nicht.

Wen juckt es was andere Autofahrer denken, wenn Du da parkst, dann parkst Du da. Die können ja nicht verlangen, nur weil Dein Fahrzeug "dünner" ist, dass Du Dich ins Halteverbot stellst.

Würde aber vielleicht mal schauen, dass man, in Absprache mit dem Vermieter, im Hof nen Plätzchen bekommt, wo man geduldet ist.

Bearbeitet von T5Langhuber
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Offtopic: Aber vielleicht hat Dein Nachbar auch bloß was gegen Deine Tupperschüssel (wenn Dein Nick für Deinen Roller steht).... :-D

:-D Nein, eine Gilera Nexus habe ich nicht. Aber einen Piaggio Fly 100, was deine Annahme bestätigen wird, lol. Den hab ich schon einige Zeit.

Eine richtige Vespa wird mein nächstes Gefährt sein. Die 250er GTV find ich einfach zu spitze. Bin ich letztens probe gefahren.

Ontopic: Ja da gebe ich dir recht, ABER bisher hat der Roller dort wirklich niemanden gestört. Nur diesem Streitsüchtigen. Bei uns werden auch oft Knöllchen verteilt. Hatte aber noch nie irgendwas dergleichen am Roller oder im Briefkasten. Weswegen ich davon ausgehe das der dort geduldet wird von Ordnungsamt/Polizei.

Ich könnte mich natürlich auf einen KFZ Parkplatz stellen. Das kommt dann halt bei den anderen Nachbarn nicht gut an wenn mein Roller einen ganzen Auto Parkplatz besetzt. Aber das mit der Feuerwehr leuchtet mir natürlich ein.

EDIT: Für den Hof hab ich leider keine Berechtigung. Da ist dann der Hausmeister weisungsberechtigt (nicht dieser Vogel wo gestänkert hat) und der hat mir bereits gesagt das ich das nicht machen darf.

Bearbeitet von Nexxus1980
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Eine richtige Vespa wird mein nächstes Gefährt sein. Die 250er GTV find ich einfach zu spitze. Bin ich letztens probe gefahren.

Hallo,

da irrst Du Dich. Das ist keine richtige Vespa mit der Du da gefahren bist! :-D

Edüt: Ein Hausmeister ist nur ein Untergebener. Frag Deinen Vermieter freundlich, wenn der ok gibt, kann der Hausmeister weiter Blätter fegen gehen!

Bearbeitet von T5Langhuber
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Naja... Fettnäpfchen hin oder her. Für mich als Laie ist das eine Vespa... So ein Crack wie ihr bin ich noch lange nicht. Bin erst letztens auf den "Geschmack" gekommen mit grossen Rollern. Was ihr unter richtiger Vespa versteht weiss ich noch nicht.

Habe ich abgesehn davon was der Hausmeister oder Vermieter sagt, ein RECHT darauf auf einen Stellplatz im Hof als Vermieter?

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Habe ich abgesehn davon was der Hausmeister oder Vermieter sagt, ein RECHT darauf auf einen Stellplatz im Hof als Vermieter?

Du meinst wohl eher als Mieter!? Kommt drauf an, wir haben zum Beispiel unsere zwei Stellplätze auch mieten müssen, ansonsten wäre nur noch die Parplatzsuche in unserer kleinen Anliegerstraße geblieben... Da musste mal den Hausbesitzer oder die Hausverwaltung fragen...

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Wenn es sich bei dem gestreiften Bereich um eine sog. Sperrfläche handelt, darf diese gem. § 41 Abs. 3 StVO nicht von Fahrzeugen benutzt werden. Höchstwahrscheinlich darf dann dort auch nicht geparkt werden.

Abgesehen davon: Was interessiert dich der Nachbar? Knöllchen verteilen darf er eher nicht, selbst wenn er wollte. So einen Vogel gabs bei mir im Nachbarhaus auch, habe aufgrund Parkplatzmangels öfter zum Ausladen vor einer Toreinfahrt geparkt. Mit schöner Regelmäßigkeit wurde ich von ihm aus dem darüberliegenden Fenster darauf hingewiesen, dass dort Parkverbot sei. Habe ihn dann jeweils freundlich gebeten, doch schon mal den Abschleppwagen zu bestellen. Inzwischen ist der gute Mann verstorben...

Was die Feuerwehrzufahrt angeht ist dein Parkverhalten natürlich sehr riskant - ob du das Risiko (inklusive möglicher Folgen) eingehen willst, musst du schon selbst entscheiden.

Die Parkregelung im Hof ist einzig und allein Sache des Grundeigentümers. Erkundige dich einfach beim Eigentümer oder Verwalter, wenn der zustimmt kann der Hausmeister eben um deinen Roller herum im Hof Laub fegen.

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Was ihr unter richtiger Vespa versteht weiss ich noch nicht.

sie sollte von Hand schaltbar sein und auch ein Blechkleid besitzen.

aber regal, zurück zum Thema: stell den Roller da weg; raus aus der Sperrfläche und genau, sprich mit dem Vermieter. Wenn du nett bist und er kein sturer Typ, wird er sicherlich nichts gegen ein kleines geparktes Zweirad aufm Hoff haben...

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Wen juckt es was andere Autofahrer denken, wenn Du da parkst, dann parkst Du da.

manche autofahren denken nicht nur, sie verschieben auch.

is mir in meiner straße öfter passiert. einbahnstraße, dichtbebaut mit mietshauswohnungen, also viele autos und wenig parkplätze.

hab sie dann immer noch zwischen 2 autos gestellt, die dann immer noch ausparken konnten, macht aber nix, wurd trotzdem weggeschoben. trotz lenkradschloss...

jetzt steht sie in der feuerwehreinfahrtzone... mit noch nem fahrradständer von der bank, nem dicken baum und inzwischen ner andern möchtegern harly aus asien!

Bearbeitet von bcs
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Rechtlich gesehen darfst Du nicht mal befahren, geschweige denn "beparken". Da könnt sogar zu Folge haben, dass der Nachbar die Polizei ruft, diese ein Abschleppunternehmen und dessen Fahrer Dein Fahrzeug von dieser Fläche entfernt (auf eine freie Parkfläche umstellt).

Sicher kein billiger Spass + Bußgeld von der Polizei.

Bei Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen gilt bei den Grünen die 0% Tolleranz-Regel.

Finde auch zurecht - in Deinem Fall sicher in abgeschwächter Form

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Das mit dem Verschieben hatte ich auch schon ein paar mal! Habe bis heute kein Plan wie die das gemacht haben aber Sie stand irgendwann quer auf dem Bürgersteig! Da müssen sich 2 Leute gut einen abgerackert haben da das Lenkradschloss eingeschlagen war! :-D

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Dann würde ich ein großen Zettel dranhängen mit aussagekräftigem Inhalt, dass sich niemand mehr traut die Karre umzustellen :-D Falls ich jemand sehen würde, würd ich 'nen Kumpel anrufen, zwei Rangierwagenheber und das Auto quer auf die Straße zerren :-D

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Ja, einen Fussweg gibt es, aber der ist recht eng so dass ältere Leute sich wahrscheinlich auch gestört fühlen würden.

Hab übrigens bereits ne Antwort von der Polizei zu meiner Anfrage bekommen:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

das Parken auf Sperrflächen (welche behördlich angeordnet sind)ist für

Kraftfahrzeuge (also auch Motorroller) verboten.

Siehe folgender Auszug aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog:

Bußgeldkennzahl: 141245

Verkehrsordnungswidrigkeit:

Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken.

Verletzte Vorschrift:

§§ § 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 156 BKat

Verwarnungsgeld: 25 Euro

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxx

Polizeipräsidium Mittelfranken

Abteilung Einsatz - Abschnitt Mitte

Die Aussage ist jetzt doch eindeutig.... Werds also ab sofort nicht mehr tun. Such mir vorübergehend nen KFZ Parkplatz und kläre das mit dem Parken im Hof.

Danke jedenfalls für alle Antworten hier.

Bin ja neu hier, gefällt mir aber immer mehr. Bezüglich der "richtigen" Vespa mit Schaltung (danke für den Hinweis übrigens), kann man sowas eigentlich noch neu kaufen?

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