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Das große"07er Kennzeichen-Topic"


Rakete

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Ich denke man sollte das 07er einfach so benutzen wie es vorgesehen ist. Ist doch eh recht locker geregelt...

Die Leute die das Kennzeichen für Alltagsfahrten benutzen sind auch die die für strengere Regeln verantwortlich sind. Da wird dann mit dem Bulldog zum Faschingsumzug gefahren oder Brennholz transportiert. Das ist ja alles nicht Sinn der Sache. Manche Landkreise geben ja schon keine 07er Nummer mehr aus. 

Man sollte froh sein das es diese Option noch gibt und deswegen auch vernünftig damit umgehen...

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Am 18.3.2017 um 08:12 schrieb Schmied:

 

Du könntest die Polizei mal über ihre Kompetenzen aufklären. Es ist nicht deren Aufgabe zu Hinterfragen und Beurteilen ob du das 07er für Ordnungsgemäße Fahrten benutzt oder nicht. Ebenso steht es ihnen nicht zu das Fahrtenbuch einzuforden oder zu kontrollieren - das ist einzig Sache der KFZ Behörde.

 

 

aber selbstverständlich darf die Polizei das Kennzeichen und das (behördlich verordnete) Fahrtenbuch kontrollieren,

da es halt Einschränkungen bei der Verwendung des 07er Kennzeichen gibt.

Wenn  das 07er außerhalb dieser Beschränkungen verwendet wird  oder Mißbraucht gibts ein Bußgeld.

Aber evtl. sind die Kompetenzen in Bayern auch  anders als anderswo. 

 

Bearbeitet von bork
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Ist in NRW anders, du musst hier ja auch nicht das Fahrtenbuch mitführen, also kann die Polizei das auch nicht kontrollieren. Es muss ja nicht mal vor Antritt der Fahrt ausgefüllt werden!

 

Zudem wüsste ich gerne auf welcher Rechtsgrundlage die Polizei ein Bußgeld bei dem Verdacht des nicht sinngemäßen Gebrauch des Kennzeichens erheben will, es ist im Gesetz nicht genau aufgeschlüsselt was genau darunter fällt und was nicht. Alles Auslegungssache der KFZ Behörde.

Das 07er ist eine Grauzone und ich habe das zigfach mit Freunden die Cops sind bis ins letzte diskutiert, auch bzgl. Bauartveränderter KFZ, sprich getunten Rollern - woher will der Cop wissen das der Auspuff nicht erlaubt ist oder der Vergaser doch?? Kann er nicht.

 

Ich würd mich da bei einer Kontrolle nicht bange machen lassen, wenn sie dir nicht gefolgt sind wie du von zuhause zum Aldi, dann zum Frisör und dann deine Perle zur Arbeit und wieder zurück gefahren bist, wird es schwierig für die Jungs.

 

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  • 11 Monate später...

Fahre seit 2011 eine 07er Nummer für 2 Lambrettas.

Bei der Zulassung war ein Passus enthalten das diese ohne Gründe von der Behörde wiederufen werden kann.

Soviel zum Missbrauch. Für einen Daily Driver würde ich eine normale“ Zulassung empfehlen.

Für Fahrten mit der 07er habe ich immer einen Grund parat, wurde aber noch nie angehalten (auch im Ausland).

 

Mich interessiert etwas anderes:

 

Meine Behörde händigt kein 18cm Kennzeichen aus als 07er Nummer. Ich finde keine Grundlage dafür und kenne aus anderen (bayrischen) Landkreisen auch andere Handhabung.

Wie ist das bei Euch geregelt?

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Was ist ein 18cm Kennzeichen?

Wieviel Stellen hat deine 07-Nummer?

 

XX

07X?

 

braucht 20x20, kleiner geht da nicht. Normal werden aber die „neuen“ Kraftradkennzeichen ausgegeben.

Ich hab für die Mofas und Leichtkrafträder auch noch 13x18.

 

 

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

 

 

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vor 14 Stunden schrieb Schmied:

Im Kreis Paderborn werden 18er ausgegeben, kenne auch welche die für 125er das ganz kleine Kennzeichen haben.

 

Danke für die Rückmeldung. Genau was ich befürchtete, unterliegt also der Schaltermitarbeiter was die stempeln und was nicht.

Dann besorg ich mir ungestemplete und leg das original in die Toolbox.

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  • 2 Jahre später...

moin Jungs, ich habe auch vor für meine 3 Roller (bald 4) eine 07 Rote beantragen. die Zulassungsstelle hat mir ein PDF gesendet wo die Bedingungen drauf stehen. (hängt an).

 

Führungszeugnis habe ich beantragt, Punkt 1-3 ist auch nur formal.

 

jetzt habe ich erst bei einem Sachverständigen angerufen, (TüV Süd) der gesagt hat, 72€ pro Roller und einfach vorbei kommen.

durch Zufall war ich heute bei der DEKRA und der meinte, bevor er § 23 macht, muss sowieso eine Vollabnahme § 21 gemacht werden.

 

kann jemand mehr sagen zu dem Thema?

 

DANKE

Bildschirmfoto 2020-04-30 um 17.39.31.png

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Die Aussage finde ich etwas lax formuliert. Das kommt u. A. darauf an, ob die Roller evtl. schon regulär zugelassen sind oder noch einer erstmaligen Zulassung in (D) bedürfen. Im letzteren Fall bedeutet das "Vollabnahme", aber gleich mit Ausrichtung auf §23.

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Das stimmt so nicht, eigentlich braucht es nur das Gutachten nach 23. Problematisch wird es nur wenn es überhaupt keine Papiere zu dem Fahrzeug gibt, dann kann ich mir vorstellen das die Zulassungstelle was über die Daten haben will. Das wird aber evtl. je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Da auf dem Zettel nur 23 gefordert ist würde ich nur den machen lassen und mitbringen.

 

Der „21“ ist ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Mit der roten Nummer bist du aber eigentlich genau ohne diese unterwegs.

 

Wenn die Fahrzeuge „deutsche“ Papiere haben ist das sowieso Blödsinn.

Bearbeitet von matzmann
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Ok, auch ich habe mich etwas lax ausgedrückt, daher meine Worte "ob die Roller evtl. schon regulär zugelassen sind oder noch einer erstmaligen Zulassung in (D) bedürfen". Ich durfte bei zwei Vespa ohne dt. Papiere eine "kombinierte" Prüfung nach 21 und 23 absolvieren. Zuerst wurde der technische Zustand festgestellt, dann der Zustand "Oldtimer". War dann etwas teurer als eine normale 21er. Ist aber auch schon etwa 12 Jahre her.

 

Für eine weitere schon "normal" zugelassene Mopete konnte / durfte ich die 23er Prüfung nicht machen lassen, da da der Rest-Tüv weniger als 1 Jahr betrug.

 

Ob das alles so Verordnungskonform ist / war, kann ich nicht sagen.

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vor 16 Stunden hat t4. folgendes von sich gegeben:

Ok, auch ich habe mich etwas lax ausgedrückt, daher meine Worte "ob die Roller evtl. schon regulär zugelassen sind oder noch einer erstmaligen Zulassung in (D) bedürfen". Ich durfte bei zwei Vespa ohne dt. Papiere eine "kombinierte" Prüfung nach 21 und 23 absolvieren. Zuerst wurde der technische Zustand festgestellt, dann der Zustand "Oldtimer". War dann etwas teurer als eine normale 21er. Ist aber auch schon etwa 12 Jahre her.

 

Für eine weitere schon "normal" zugelassene Mopete konnte / durfte ich die 23er Prüfung nicht machen lassen, da da der Rest-Tüv weniger als 1 Jahr betrug.

 

Ob das alles so Verordnungskonform ist / war, kann ich nicht sagen.

genau so läuft das bei uns auch.

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Das 

vor 6 Stunden hat goeksus folgendes von sich gegeben:

genau so läuft das bei uns auch.

 

Das ist aber nicht richtig.

 

17 FZV

 

Die Fahrzeuge brauchen keine Betriebserlaubnis also keine „21“. Bei uns wird das auch gelebt (Der Zulassungstellenleiter in Kiel ist aber auch echt fit). Ausländische oder deutsche Papiere+23 (In Verbindung mit einer Prüfung im Umfang einer HU!) = rote Nummer. Wir gesagt, Problem ist wenn überhaupt nichts da ist.

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oder so.

ich hab halt dann auch gleich immer deutsche papiere ( vorausgesetzt, ich lasse das fahrzeug einen tag zu. das wiederum läuft bei uns nicht ganz regelkonform, da ich das fahrzeug über nacht beim tüv lassen kann und mir so das nummernschild sparen darf...)im grunde fahr ich so ja billiger, da bei dir dafür die normale hu auch berechnet wird. zumal steigt ja der wiederverkaufswert durchaus nicht unerheblich und der verkauf spricht auch ein breiteres käuferfeld an.

meine versicherung berechnet dafür nix.

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Da hat sich in NRW aber vor zig Jahren auch mal was geändert, kenne das auch noch das man ohne deutsche Papiere zum TÜV konnte, der prüfte dann die für die 07er Papiere relevante Daten und Zustand des Fahrzeug und das Amt trug den Roller dann in die Liste ein.

 

Geht so bei uns nicht mehr, jetzt gelten für alle die gleichen Bedingungen: HU plus H-Gutachten oder Vollabnahme plus H-Gutachten.

 

Mir erzählte auch der Typ auf dem Amt das 2Räder sehr wenig mit 07 unterwegs sind, da wären die Freunde der historischen Landmaschinen schon mehr :laugh:

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vor 36 Minuten hat Schmied folgendes von sich gegeben:

Da hat sich in NRW aber vor zig Jahren auch mal was geändert, kenne das auch noch das man ohne deutsche Papiere zum TÜV konnte, der prüfte dann die für die 07er Papiere relevante Daten und Zustand des Fahrzeug und das Amt trug den Roller dann in die Liste ein.

 

So war´s hier auch. Es war leichter, über diesen Weg eine Italienerin einzubürgern als über den normalen Zulassungsweg. Wenn sie denn erst einmal einen roten Paß hatte, war der Weg zu einer normalen Zulassung dann weniger problematisch.

 

vor 37 Minuten hat Schmied folgendes von sich gegeben:

Mir erzählte auch der Typ auf dem Amt das 2Räder sehr wenig mit 07 unterwegs sind, ...

 

Verständlich. Steuer lohnt erst ab ca. 600 ccm (drei 200er oder vier 150er; 125er zählen ja gar nicht), Versicherung ist für schwarze Kennzeichen auch meist reichlich billiger und die Einschränkungen für Fahrten mit der roten Nummer sollte man nicht außer acht lassen. Lediglich die nicht mehr anfallenden TÜV-Gebühren alle 2 Jahre rechnen sich auf Dauer.  Wenn man die rote 07er denn aus Kostensicht betrachten will ...

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vor 57 Minuten hat t4. folgendes von sich gegeben:

Versicherung ist für schwarze Kennzeichen auch meist reichlich billiger

 

Bei mir richtet sich die Versicherung nach dem wertvollstem Fahrzeug. Das ist bei mir ein "Auto". Kostet ca. 60,- Euro im Jahr. (AXA) 

 

Zulassung geht bei uns auch ohne Papiere. Man braucht aber einen Besitznachweiß. Z.b. Kaufvertrag. 

Tüv-Gutachten ist Voraussetzung. Das Gutachten ist auch immer mit einer regulären Tüv-Prüfung verbunden.  

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vor einer Stunde hat t4. folgendes von sich gegeben:

... Versicherung ist für schwarze Kennzeichen auch meist reichlich billiger ...

 

War jetzt auf Roller / Zweirad bezogen.

 

Mein rotes bei der Axa (nur Zweiräder) kostet 88,- oder so (da sollte ich mal nachverhandeln). Steuer allerdings dadurch "nur" 46 anstatt 191 Euro bei Pkw.

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  • 2 Wochen später...
Am 6.3.2018 um 10:34 hat Marc-Uwe folgendes von sich gegeben:

Fahre seit 2011 eine 07er Nummer für 2 Lambrettas.

Bei der Zulassung war ein Passus enthalten das diese ohne Gründe von der Behörde wiederufen werden kann.

Soviel zum Missbrauch. Für einen Daily Driver würde ich eine normale“ Zulassung empfehlen.

Für Fahrten mit der 07er habe ich immer einen Grund parat, wurde aber noch nie angehalten (auch im Ausland).

 

Mich interessiert etwas anderes:

 

Meine Behörde händigt kein 18cm Kennzeichen aus als 07er Nummer. Ich finde keine Grundlage dafür und kenne aus anderen (bayrischen) Landkreisen auch andere Handhabung.

Wie ist das bei Euch geregelt?

 

Kaum neun Jahre nach Zulassung auf 07 wurde mir heute das 18er Kennzeichen gestempelt. 

Immer wieder nachfragen hilft wohl doch.

 

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  • 9 Monate später...

Hab mal eine Frage:

 

Wenn ich jetzt ein Fahrzeug auf meiner 07 Nummer eingetragen habe und es verkaufe, muss ich dieses zwingend direkt aus meiner 07er Nummer austragen lassen?

 

Eigentlich ist das doch wurst und ich kann dann beim nächsten Ergänzen eines Fahrzeuges den Schein aktualisieren?!

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wahrscheinlich reicht das nicht, weil der Käufer das Fahrzeug ja paar Tage später anmelden wird....

dann wärs sozusagen doppelt zugelassen.....

oder er kriegts nicht zugelassen...

solange er das nur in seine Garage stellt und net auf die Zulassung rennt.... null problemo

 

Rita

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