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Pitt

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Beiträge von Pitt

  1. Blinker austragen geht nur wenn am Fahrzeug werkseitig keine vorgesehen waren und es den Fahrzeugwert übersteigt welche nachzurüsten. Bei Fahrzeugen bis ´61 waren sie nicht vorgeschrieben, 50er ausgenommen, da glaube ich bis in die späten 80er. Blinker nur an den Lenkerenden sind möglich, frage deinen TÜV- Ing ob er es dir einträgt, zb Ochsenaugen oder Lenkerendblinker vo Hein G. oder D. Louise.

  2. Supi!

    Gute Erklärung!

    .. und: für den lustigen Post gestern hat Isa schon die "sechs" kassiert. Sie war der Meinung Karla sei Micha :-D . Leider falsch das! :-D

    Wahrscheinlich rätselt sie immer noch.

    @all: Ich glaube eben bei der Zulassungsstelle einen neuen Rekord aufgestellt zu haben. 15 min! Mit Schild drucken! Das ist doch wohl rekordverdächtig, oder?

    <{POST_SNAPBACK}>

    Moin zusammen,

    hast du ein Verhältnis mit jemandem aus der Zulassungsstelle? Bei mir dauert das immer länger, aber sie haben jetzt ja einen Nummernautomaten.

    Früher hatte ich immer das Glück zur Azubine zu kommen und 2-3 Stunden gebraucht. ;-)

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