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matzmann

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  1. Oder hier mal eine vernünftige Quelle Absatz 21 https://www.buzer.de/gesetz/2318/a32730.htm
  2. Es fehlt wieder das es sich bei den Fahrzeugen mit 60km/h um Fahrzeuge laut Einigungsvertrag handelt. Es gab aber auch in der BRD 60 km/h Vespas, die sind aber Zulassungspflichtig und brauchen mindestens die Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder. http://s50.de/stuff/Sonderregelung.pdf Es ist immer wieder spannend wie völlig unreflektiert Dinge aus dem Netz kopiert und als Wahrheit angenommen werden. Es war doch alles geklärt, warum mit einem unvollständigen Text für Verwirrung sorgen?
  3. Ist ja auch richtig, 40 ist ja auch bis zu 60. Scherz bei Seite 60 nur bei DDR Mopeds und auch da nicht alle.
  4. Nein!!! 60 dürfen nur Kleinkrafträder mit erster Inbetriebnahme in der DDR mit AM gefahren werden. Bei deiner ist 40! angesagt mit der Option auf 48 umzutragen. Wenn die 60 in den Papieren hat ist es eine 50S und die darfst du nicht fahren. Wenn 50 in den Papieren steht hat der Ersteller der Betriebserlaubnis geschlafen, wenn du nur italienische Papiere hast bist du komplett ilegal unterwegs.
  5. Das ist in meinen Augen ein Irrglaube, ob 75, 85, 102, 133 ist alles gleich illegal. Der 102er mit Original 4109 Auspuff und 3.00 Primär ist trotzdem unauffälliger als der 10.000 U/min drehende 75er Polini Racing mit langem Ritzel und Sito Auspuff. Dazu dann noch f
  6. Eigentlich musst du wissen wieviel Geld du ausgeben möchtest. Der wichtigste Tip wäre belass es beim Original Auspuff, max. eine original!!!! Banane (nix Nachbau, Sito, Faco oder sonstige Anlagen). Lautstärke kann jeder erkennen, was sonst am Motor gemacht ist nicht). 2ter Tip, Hubraum ist durch nichts zu ersetzen als noch mehr Hubraum, wenn du was anständiges bauen willst muß sowieso der Motor auf um die Übersetzung zu tauschen.
  7. Hat er nicht, der hat eine DGM Nummer und ist damit in Italien genehmigt. Dabei ist dann ein Zettel der sagt das das Teil in einem EG-Land genehmigt ist. Das soll suggerieren das die Genehmigung Europaweit gilt.
  8. Machmal werden von der Stadt Ausgleichsflächen gesucht, aber Vorsicht, ohne Bau ist ein Baugrundstück auch schnell mal ein teurer Garten (eigene Erfahrung)
  9. Nein, wenn das Fahrzeug mit legalen Änderungen in Deutschland zugelassen ist darf ich natürlich auch legal woanders fahren. Problem ist natürlich das oft das Geräusch von der Eintragung abweicht, das kann natürlich ein Problem werden.
  10. Das was die Briten da fahren ist auch auf der Insel selten legal, überprüft nur nie jemand.
  11. Was geht mir der Editor auf den Sack. Beim abschreiben von Briefkopien ist das ja auch richtig mit den kosten pro Eintragung, 3 Zeilen abschreiben dauert 3 mal länger als eine.
  12. Da sind mehrer Unsicherheiten drin, die Drehzahlberechnung bei der LUZ Software und ein gewisses Rumrotzen im niedrigen Drehzahlbereich wegen Sicherheitsabstimmung.
  13. Ich hab nach 20 Jahren dann endlich mal eine Kurve mit meinem Gespann Polossi gefahren. Ich würde sagen so fährt sich das auch auf der Straße 8-)
  14. Bei zu dünnen Zwischenscheiben/Kupplungsbelägen oder einer fehlenden Scheibe wird die Kupplung zu „hoch“ zum Beispiel nur 3 Scheiben aus einem 4 Scheibenpaket verbaut, weil waren ja nur 3 original drin.
  15. Das hab ich der Finanzbeamtin auch gesagt, ich finde das uncool für ein Baugrundstück zu zahlen wo ich doch im Rechtsstreit mit der Stadt stehe weil ich keine Baugenehmigung bekomme.
  16. Das ist ja eins der Probleme, es gibt keine Baupläne. Allerdings habe ich auch wenig Bock das nach 30 Jahren einer Steuern nachfordert weil ich die ganzen Zeit für 100 qm gezahlt habe und meine Tochter die Bunde mit 300qm verkauft wenn ich unter der Erde bin.
  17. Kotzen könnte ich nur weil unsere Ministerin in der Zeitung schreiben lässt „bei uns ist das nicht komplizierter, es müssen gerade mal 2 Werte mehr angegeben werden Wohnfläche und Bodenrichtwert“
  18. Positiv: Rückrufservice des Finanzamtes hat funktioniert. Negativ: Kann die Fragen auch nicht richtig beantworten, im Prinzip wie die 115, Bodenrichtwerte angeben wie ich denke dann gibt es eine Fehlermeldung und es wird im Nachgang geklärt (Der Punkt Bodenrichtwerte für Wiesen in Schleswig-Holstein von Privatpersonen ist nicht geklärt/vergessen worden). Bei der Wohnfläche, machen Sie wie Sie es denken, es kommt keiner zum prüfen 8-(.
  19. Weil ich zwar aus der Wohnung hinkomme, dazu aber durch die alten auch definitiv so aussehenden Stallungen ohne Heizung und mit Stalltüren muß, also ein Abstellraum ausserhalb der Wohnung (Gehört nicht zur Wohnfläche) oder innerhalb (gehört zur Wohnfläche).
  20. Das ist aber genau der Punkt, du siehst das so, aber das Finanzamt auch? Ein Teil meiner Werkstatträume und auch mein Vespa Museum sind von der Wohnung aus zugänglich, wenn ich die auch noch mitrechne habe ich 350qm statt 180qm bzw. könnte man dann auch noch den Bodenraum mit rechnen, dann sinds bestimmt 500.Der Punkt ist aber einfach, es ist nicht trivial. Gestern war in der KN ein Leserbrief in der Richtung stellt euch nicht an, war kein Problem das auszufüllen. Ist es auch, wenn man in der neuen Reihenhausscheibe auf einem Handtuchgrundstück sitzt.
  21. Jeder mit einem alten Bauernhaus mit einer großen Diele hat da ein Problem, selbst wenn die unbeheizt ist aber wohlmöglich der Durchgang zur Wohnung ist.
  22. Abstellräume innerhalb der Wohnung zählen aber zur Wohnfläche und Flure und alles andere auch. Das Problem ist das es verschiedene Normen zur Wohnflächen berechnung gibt. https://grundsteuer.de/steuererklaerung/anlage-grundstueck/wohnflaechenberechnung Die Wohnflächenverordnung regelt genau, welche Räume und Flächen Mieter und Eigentümer bei der Wohnflächenberechnung in welchem Umfang berücksichtigen müssen. In die Berechnung gehen alle Räume ein, die zu einer Wohnung gehören. Dazu zählen etwa: Schlafzimmer Esszimmer Kinderzimmer Wohnzimmer Küche Bad Flure Nebenräume wie Speisekammer oder Abstellräume.
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