War heut morgen aufm Amt. Ba-Wü. Die Dame meinte, wenn ich ein kleineres als die Normgröße haben wolle, müsse ich das per Gutachten vom blauen TÜV bestätigen lassen, die Zulassungsstelle müsse das dann in Karlsruhe bei irgendeinem Amt einreichen und die müssten das genehmigen. Sie sagte mir dann, dass sie in ihrer Karriere noch nie erlebt habe, dass dies bei einem KRAD jünger als 30 Jahre passiert wäre. Also noch nie genehmigt wurde. Bei Oldtimern wäre das hingegen nahezu problemlos möglich. Soviel zum Thema. Bleibt an der PX halt doch das Kuchenblech.