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Rechtsanwalt anwesend? Grundstücksrecht...GSFWA
Viel Erfolg und vorerst keine Roller dort abstellen..
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Rechtsanwalt anwesend? Grundstücksrecht...GSFWA
1. Für den Fall, dass es Dein Grundstück ist: Doch, hilft weiter, geh zum Anwalt. 2. Für den Fall, dass Du gerade eine juristische Hausarbeit schreibst: Palandt, Rn. 3 zu § 197: ja, für 1004 gilt Regelverjährung, aber Palandt, Rn. 22 zu § 199: Abgrenzung dauernde zu wiederholte Beeinträchtigung, hier wiederholte, da fortschreitender Abtrag, damit Verjährungsbeginn § 199 I Nr. 1 BGB täglich neu. Dann lehnst Du einen nach § 902 BGB unverjährbaren Anspruch aus § 985 BGB ab und faselst noch was zum Anspruch aus § 839, 249 BGB auf Naturalrestitution für den Du eine konkrete Amtspflicht eines konkreten Beamten bräuchtest.... Rest schaffste selber, gell?
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Rechtsanwalt anwesend? Grundstücksrecht...GSFWA
§§ 909 iVm 1004 BGB
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Das Führerscheintopic
Nein, kein FoF dabei, 316 StGB ist getilgt, nur leider nimmt die OWi als Begründung für die Bußgelderhöhung Bezug darauf, sodass die FE-Behörde bei einer möglichen Eignungsentscheidung die Kenntnis davon mitverwerten müsste... Die Akte ist nur noch schwer zu lesen, das Papier ist schon so brüchig.
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Das Führerscheintopic
Sollte auch nur ein polemischer Vergleich sein. Vielen Dank. Ein Entzug in 1995 und eine OWi mit 0,55 BAK in 2000 (letzte beschwerende Entscheidung), haben dann die wohl die selbe, von Dir beschriebene Folge: Tilgung in 2015. Richtig oder?
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Das Führerscheintopic
Hab ich es richtig verstanden, dass die Tilgungsfrist für ne Trunkenheits-OWi nach § 24 a StVG ab rechtskraft fünfzehn Jahre beträgt, während das Herstellen von Kinderpornographie nach § 184b, § 78 StGB nach fünf Jahren nicht mehr bestraft werden kann?
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Das große "ich bastel mir eine Hypothek"-Topic
Si, eins für die Mieteinnahmen und alle Privatausgaben (egal ob für Photovoltaik oder Sexspielzeug oder Herrenhandtasche) und eins für die Werbungskosten, will sagen die Nebenkosten für die Mietwohnung. Das zweite wird dann mit dem Darlehen angefüttert, damit Du den Zusammenhang mit Einkünften hast, den § 9 EStG für die Abzugsfähigkeit der Zinsen/Darlehnskosten verlangt. Ist nix böses dran.. Aber genau das: war auch meine erste Reaktion. Wenn Steuernsparen der einzige Zweck ist, machts nur überflüssig nervös und geht häufig schief. Je komplizierter die Konstruktion, desto häufiger. Wenn Du nur kurzfristig Geld brauchst, mach das Zweikonten-Modell mit nem kleinen Darlehen und ohne Hypothek. Grundsicherheit für 5 Kilo ist eher unangemessen. Machste nich, sowas..
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Das große "ich bastel mir eine Hypothek"-Topic
Damit das stimmt, müsste man schon das ganze Jahr arbeitslos oder krank sein und Leerstand der Wohnung und Aufgabe der Absicht zur Wiedervermietung müsste auch noch hinzukommen, sonst hast Du immer noch 10d EStG oder? Oder CDI erklärt mir grad nochmal, was er meint. Aber ohne Zusammenhang des Darlehns mit den Mieteinkünften wird dat alles nix mit die Steuervorteil da. Zwei-Konten-Modell muss da schon..
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Das große "ich bastel mir eine Hypothek"-Topic
Stoierberater ..... ...der Dir dann erklärt, dass die Schuldzinsen und Kreditkosten als Werbungskosten nur dann abzugsfähig sind, wenn das Darlehen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang steht. Über ein Zwei-Konten-Modell funktionert das dann trotzdem, wenn Du die Mieteinnahmen, nicht aber das Darlehen für private Zwecke verwendest. Wenn Du das Darlehen für Investitionen in andere steuerpflichtige Einkünfte (z.B. Photovoltaikanlage oder äh ukrainische Staatsanleihen) verwendest, sind die Zinsen/Kosten dort abzugsfähig (Ausnahme Kapitaleinkünfte mit Abgeltungssteuer). und hier dafür Zinsen/Notar usw. zahlen? Hmmm...
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Das große "ich bastel mir eine Hypothek"-Topic
Bänker nich, aber für welche Frage denn? Ob es sinnvoll ist Zinsen zu bezahlen, für Geld, das man für Unsinn ausgibt, um Steuern zu sparen? Dass man es "absetzen" kann, bringt das Geld nich zurück. Wenn die Frage ist, ob das mit der Hypothek auch ohne Immobilienkauf geht, dann ist die Antwort ja. § 1113 BGB: (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (Hypothek). Die Hypothek ist nur die Sicherheit für irgendeine Forderung. Am Ende wirds dann ja doch ne Grundschuld werden. Klingt zwar nich so fies, isses aber umso mehr.Aber WTF is Hüttlbeck? Klingt so.. äh .. romantisch. Braucht man da Geld?
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JAP: Atomarer Notstand in mittlerweile 5 Reaktoren...
Einspruch, Euer Ehren. Mitnichten war das juristisch korrekt. Zum Glück sieht die StA das inzwischen genauso. Ein Verfolgungshindernis wie die Immunität wegen des Amts machts nicht weniger "unkorrekt".Ich glaube Hauptursache des Reaktorunglücks war der Reaktor und welcher Depp die Dinger vor unserer Haustür abschaltet ist mir Wurscht. Die Hotelübernachtungen waren damit ja noch nichtmal wirklich gemeint. Gemeint war der Mehrertrag aus der Vermietung von Sylter Ferienhäusern. Mit einem Streich rund 11,1 % mehr für jedes FDP-Mitglied. Geil, oder?
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JAP: Atomarer Notstand in mittlerweile 5 Reaktoren...
Dosenspray, Dosenspray !!!
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JAP: Atomarer Notstand in mittlerweile 5 Reaktoren...
Die Japaner werden schon wissen, wie's gemeint war. Mit Strahlungsfolgen kennen die sich bestens aus, besser als jedes andere Land. Deswegen kann ich das auch so gut verstehen, dass die Atomstrom ganz toll finden. Gier frisst Hirn - überall. Fazit, erst wenn irgendwer der Welt vorgemacht hat, dass man ohne Kernkraft noch besser noch viel stinkreicher werden kann, kommt der Geist wieder in die Flasche... Aber mal unter uns, der Kim Jong Un muss doch auch nen ganz Klitzekleinen haben, oder?
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JAP: Atomarer Notstand in mittlerweile 5 Reaktoren...
@Halbertrabi: Alright, da bin ich mit Dir auf Spur, Atomkonsens war damals schon Dreck und wir brauchen auch nicht über den Currywurst-Flaschbier-Kanzler oder Jojo-Fischers Weg zurück zum Kriegsbefürworter und Atomanlagenverkäufer zu diskutieren. Aber das war genau die Zeit, in der noch hochgebildete Professoren bei Windkraft von verspargelter Landschaft gesprochen haben und Wohnungseigentümer Photovoltaik abgelehnt haben, weil's optisch nicht zu den Gartenzwergen passt. Ich bin dann schon froh, dass Atomausstieg überhaupt ein "Thema" geworden ist, dass die CDU den Grünen "klauen" konnte. Bei dem Weg: Hat nicht Bruce Willis in seinem letzten Film ein Dosenspray gegen Radioaktivität erfunden? DAS ist das Niveau, nach dem die Weltbevölkerung strebt. Wer das will hat doch eigentlich auch genau das verdient, oder?
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JAP: Atomarer Notstand in mittlerweile 5 Reaktoren...
Dann klärt mich auf ! War das eigentlich nur ein Kataströphchen oder wie? Alles supi mit dem Atomausstieg und so? Atomstrom produziert dann doch nicht schon den ersten langzeitproblematischen Müll, bevor auch nur der erste Strom fließt? Ohne was kann der Mensch eigentlich besser leben, ohne Strom oder ohne Trinkwasser? Ich finde schon die Begriffe "Yellow Cake" und "Endlager" hochbezeichnend.Ist aber alles weit weg und lange her. Jetzt ist erstma Papstwahl, nä? Aber jetzt hab ichs dann auch verstanden, ohne diesen Scheiß-Tsunami, ach was, ohne diese Scheiß-Natur wäre diesem tollen Kraftwerk ja nie was passiert.. Die Erdkruste müsste mal dringend reformiert werden. Wird Zeit, mal die Naturgesetze zu modernisieren.
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Redensarten die dir auf den Sack gehen
...das gleiche gilt für viele bei "ich komme", hab ich mir sagen lassen.. Is aber eh Schwachsinn. Als würd ich mich in so eine alberne Haltung begeben, wenn sie nicht schon da wäre...
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Witze
aufgemerkt: Eine Blondine macht einen Golfkurs. Nach der 12. Übungsstunde rät ihr der entnervte Golflehrer: "Sie dürfen den Schläger nicht so halten wie einen Schraubstock! Versuchen Sie mal, sich vorzustellen, es wäre der Penis Ihres Freundes!" Die Blondine holt aus, trifft den Ball voll und schlägt in über 180 Meter weit gezielt ins Loch. "Phantastisch! Ein Hole-In-One!" jubelt der Golflehrer. "Und jetzt nehmen sie den Schläger aus dem Mund und versuchen es einmal mit den Händen!"
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Redensarten die dir auf den Sack gehen
"Die Hoffnung stirbt zu letzt" So ein Quatsch: nach der Hoffnung kann immer noch der sterben, der die Hoffnung hat.
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Steuerberater oder ähnliches gesucht
"Gewerbegrundstück" dürfte die baurechtlich zulässige Nutzung sein und nicht auf eine Einkunftsart hindeuten. Glaube eher nicht, dass es einen Unterschied macht, ob VuV-Einkünfte daraus erzielt worden sind. (Veräußerung fällt nicht unter § 21 EStG, sondern nur Entgelte nach § 535 oder 581 BGB und bilanziert oder EÜR-t wird da auch nicht). Allerdings macht es wegen § 23 Abs. 2 EStG einen Unterschied, wenn das Grundstück einem Betriebsvermögen zugeordnet war oder ist. Zu klären ist auch, ob das Grdst. überhaupt "angeschafft" worden ist und ob der Tausch nicht bis zum Ablauf eines bestimmten Tages durch wechselseitige Pacht überbrückt werden soll und ob das neue Grundstück nur zur Abwendung einer womöglich bevorstehenden baurechtlichen Enteignung übernommen wird. Richtig ist aber schon, dass bei der Berechnung "Gemeiner Wert des neuen Grdst. minus Anschaffungskosten altes Grundstück minus Veräußerungskosten" ein stpfl. "Gewinn" nicht ganz unwahrscheinlich ist.
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Was gibts so alles bei Egay
"mit Papier in Ordnung, historischen Einschreibung Geburt einer neuen Konzeption, mit integriertem Scheinwerfer-Legierung Lenker, Kabel manillarm versteckt." Verbinden die Leine mit Macht und nimm Haltung die Kinder. Neue Weinlese-Motor die Fernsehgerät-Lambretta.. Namasté !
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Steuerberater oder ähnliches gesucht
Danke, das erspart mir meinen Kommentar dazu. @Gawasi: nicht die verschiedenen Steuerarten mischen. Berechnung der Einkünfte (dort falsch als "Gewinn" bezeichnet) ist in § 23 EStG recht deutlich erklärt. Für Verluste gilt eine auf die Einkunftsart beschränkte Verrechnung. Und Grundsteuer is nochma wat anneres als Grunderwerbsteuer..
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Steuerberater oder ähnliches gesucht
dürfte mit der Gemeinde als Vertragspartner nicht klappen... Wenn Du die o.g. Begriffe zusammen mit "Haftung" googelst, wird Dir klar werden, warum Du zu der Frage ganz ohne Mandat keine brauchbare Antwort erhalten wirst. Am preiswertesten wäre es daher, selbst in § 23 EStG (http://www.gesetze-i.../estg/__23.html) und zugehöriger Kommentarliteratur nachzulesen. Entscheidend ist, was in den letzten zehn Jahren mit dem Grundstück so passiert ist. Wegen der "Veräußerungsfiktionen" bitte bis ganz zu Ende lesen. Ohne näheres zu Deinem ganz speziellen Fall zu kennen, kann man wohl nur ein gemutmaßtes "Nein" auf Deine Frage in den Raum hüsteln... und aus einem Kommentar zitieren: "Rz. 129 Beim Tausch bestimmt sich der Veräußerungspreis (vgl. Rz. 135) nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts" Das hier: könnte bedeuten, dass bei der Formel Gewinn aus Veräußerungsgeschäft = Veräußerungspreis ./. Anschaffungskosten ./. Veräußerungskosten kein steuerpflichtiger Gewinn herauskommt, wenn die Anschaffungskosten des alten nicht deutlich niedriger waren als der Wert des neuen Grundstücks... Den Bodenrichtwert (§145 Abs. 3 Bewertungsgesetz) kannste Dir vom zuständigen Gutachterausschuß auch selbst holen. Kost jetzt nich die Welt. Wenn die Werte beider Grundstücke einander tatsächlich so ähnlich sind und eure historischen Anschaffungskosten nicht deutlich (Bagatellgrenze 600,-) nach unten abweichen, erübrigen sich auch Vermeidungsstrategien. Keinesfalls aber will ich mich hier jetzt fest nageln lassen..
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Das GSF Heulsusen Topic / Kummerkasten, der offizielle GSF Kummerkaste
Ey, komm.. Lambretta - Autobahn - Feuer unterm Arsch! Wer will da nicht am liebsten beherzt zur Flinte greifen und im Stop-and-Go sich bei der feschen Fahrspurnachbarin auf die Motorhaube erleichtern? Manche träumen- manche handeln... und dann rutscht Dir der Benzinschlauch ab... Für Interessierte: Wir waren noch sehr lange glücklich miteinander. Sie war immer voll des Lobs für mein phantasiereiches Vorspiel. Aber dies ist kein Unterhaltungsthread.. und sonst so?
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Das GSF Heulsusen Topic / Kummerkasten, der offizielle GSF Kummerkaste
Quatsch, alles freundlich meinerseits. Und davon: bitte ich, unbedingt Abstand zu nehmen. Irgendwelche Ernsthaftigkeit jedweder Art wäre rein zufällig. Und ich gebe offen zu, dass das Hodenschmoren wohl durch offene Büx kombiniert mit Snetterton und abgerutschtem Kraftstoffschlauch verursacht gewesen sein mag. Ich betone: Filzlausringe oder Tropfnäpfchen hat damit nichts, aber auch gar nichts zu tun... P.S: war zum Glück beim Fahren und nicht beim Tanken. (Wie peinlich wär das denn???)
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Das GSF Heulsusen Topic / Kummerkasten, der offizielle GSF Kummerkaste
So wie das Rad, das ist auch schon ziemlich alt. Fährt halt nich jeder nur bis lauwarm. Sollte mein Text so verstanden werden müssen, dass ich behauptet hätte, es würde zur Strafe sofort ein Feuer ausbrechen, wenn man den Stutzen unberingt lässt, nehme ich die Klugscheißerei gerne als berechtigte Korrektur entgegen. Steht Dir völlig frei, den Filzfutz wegzulassen, nur wenn man mich Horst nennt, neige ich zu physischen Übergriffen!