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Larsen

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  1. Wenn es auf eine §21 Vollabnahme rausläuft kommt er in den "alten" Ländern nicht am TÜV vorbei. "Liegt weder ein COC Papier, noch ein verifizierter Datensatz vor, sind die technischen Daten manuell speziell für das betreffende Fahrzeug zu erfassen. Bei diesem Einzelgenehmigungsverfahren gem. §21StVZO / §13 FZV wird die Vorschriftmäßigkeit geprüft. Geringe Abweichungen können, ggf. in Verbindung mit dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Mitarbeiter eines technischen Dienstes, durch die Behörde per Ausnahmegenehmigung (§70) genehmigt werden. Für dieses Zulassungsverfahren in Verbindung mit Gebrauchtfahrzeugen sind nur „Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr“ (TP) zugelassen. Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist DEKRA nur in den neuen Bundesländern und Berlin betraut." Ich habe gerade die Vollabnahme für meine 21 Jahre abgemeldete Sprint mit PX Motor und 207 Polini durch und kann nur sagen das Vorgespräch entscheidet. gruss Lars
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