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rokka

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Alle Inhalte von rokka

  1. rokka antwortete auf Rakete's Thema in Sonstige Musik
    immerhin weisste jetzt, dass die scheibe gut ist! hast du denn schon karten für den 10.10.?
  2. rokka antwortete auf Rakete's Thema in Sonstige Musik
    so, der aktuelle silberling rotiert. die jungs sind ne bank. die cover-versionen von social d. und hank williams sind auch sehr gelungen. also kaufen...marsch marsch! man sieht sich am 10.10. 1,2 rokk ´n´ roll rokka
  3. 1,2 rokk ´n´ roll rokka eddie hat mal den link repariert
  4. danke, mein tag ist gerettet!
  5. rokka antwortete auf Nadder's Thema in Abstimmungen
    in der jugend judo später während des studiums boxen im polizeisportverein. jetzt nur noch bodengerangel mit den kids! rokka
  6. lang der strich, kurz die pause!
  7. rokka antwortete auf ulai's Thema in Blabla
    moin, eine frage an die 3g user. welche erfahrung habt ihr mit der gps-funktion gemacht? taugt die was? ist geschwindigkeit der berechnung ok? usw. rokka
  8. moin tsi, falls ihr nach dem rollern mal lust auf mukke habt, findet ihr termine hier: rockandrollpunkrockpsychobillysoulsixtiesgarage weitermachen, 1,2 rokk ´n´ roll rokka
  9. rokka antwortete auf rokka's Thema in Northern Soul
    mein recorder ist programiert! rokka
  10. moin, musikdoku über das wattstax festival des stax-labels u.a. mit isaac hayes, rufus thomas, the staple singers mit straßeninterviews und comedy-einlagen vom jungen richard pryor 22.20h auf arte rokka
  11. rokka antwortete auf Robin's Thema in Blabla
    until i die - straight flash ghetto 1,2 rokk ´n´ roll rokka
  12. rokka antwortete auf Mike's Thema in Blabla
    und auch hier rokka und gerade noch hier eingefügt the dj 1,2 rokk ´n´ roll rokka
  13. rokka antwortete auf Mike's Thema in Blabla
    bringt dir das was, wenn man das banner auf ner myspace seite postet!? 1,2 rokk ´n´ roll rokka
  14. ich krieg prozente für ironisch zynische beiträge, die gut gemeint sind, aber nicht gelungen sind!
  15. viel spass beim shoppen! 1,2 rokk ´n´ roll rokka
  16. den spruch hast du doch bestimmt am 07.03.08 in der cobrabar gelesen 1,2 rokk ´n´ roll rokka
  17. rokka antwortete auf freakmoped's Thema in Blabla
    weiss jemand ob es auch receiver mit den besagten dekodier-möglichkeiten für kabelfernsehen gibt? 1,2 rokk ´n´ roll rokka
  18. moin, wir suchen für unsere tochter ein 16" kinderfahrrad, dass wir in der pfalz bei den grosseltern lassen können. freue mich über alle angebote, 1,2 rokk ´n´ roll rokka
  19. § 241a BGB ist ja schon richtig genannt folgendes dürfte am interessantesten für rocket sein: die zusendung unbestellter sachen ist häufig ein vertragsantrag (§ 145 BGB) des unternehmers (rtl). schweigen bedeutet hier keine annahme, auch dann nicht, wenn der antragende (rtl) erklärt, der vertrag gelte bei nichtablehnung oder nichtrücksendung als geschlossen. da der verbraucher (rocket) unabhängig von einem vertrgasschluss berechtigt ist, die sache zu benutzen und zu verbrauchen (ausnahmen siehe unten), bedeuten auch zueignungs- und gebrauchshandlungen, abweichend von § 151 BGB keine annahme. der vertrag kommt nur zustande, wenn der verbraucher zahlt oder ausdrücklich die annahme erklärt. AUSNAHMEN -> begründen gesetzlichen herausgabeanspruch oder schadensersatzanspruch und nutzungsherausgabe: (1) die leistunge war nicht für den empfänger bestimmt. (2) die leistung ist in der irrigen annahme einer bestellung erfolgt. auch grobe fahrlässigkeit des unternehmers schließt den anspruch nicht aus voraussetzung ist aber, dass der verbraucher die bestimmung für einen anderen empfänger oder den irrtum des unternehmers erkannt hat oder bei anwendung der erforderlichen sorgfalt hätte erkennen können. einfache fahrlässigkeit genügt. kenntnis oder kennenmüssen von angehörigen ist dem verbraucher nicht zuzurechnen (Palandt, BGB Kommentar, § 241a, Rn. 6,7) 1,2 rokk ´n´ roll rokka
  20. wenn es an die materie geht bleibt er ganz ruhig! ich habe ihn ja in einem vorherigen post gefragt, woher er seine kenntnisse bezieht. antwort gab es indes nicht! 1,2 rokk ´n´ roll rokka
  21. lies mal: § 187 Verleumdung Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. und wo bitte steht etwas davon, dass man sich über die sozialen und gesundheitlichen zustände des schuldner erkundigen muss, wenn er im verzug ist und der glübiger seine ansprüche durchsetzen möchte?? 1,2 rokk ´n´roll rokka
  22. moinsen, der mieter kommt in verzug, wenn er die miete nicht zu dem vereinbarten zeitpunkt leistet (§ 286 BGB). einer besonderen mahnung bedarf es im regelfall (vgl. unten) nicht, weil der leistungszeitpunkt sich entweder aus dem gesetz (§ 556b Abs. 1 BGB) oder aus den vertraglichen vereinbarungen ergibt (§ 286 Abs. 2 BGB). eine ausnahme kann sich ergeben, wenn die miethöhe erst aus einer vom vermieter zu erstellenden berechnung ersichtlich wird. hier tritt der verzug erst ein, wenn dem mieter die berechnung übersandt und eine angemessene prüfungsfrist verstrichen ist. 1,2 rokk ´n´ roll rokka
  23. dem ist von meiner seite nichts hinzuzufügen! 1,2 rokk ´n´ roll rokka
  24. rokka antwortete auf rokka's Thema in Blabla
    alles klar, besten dank nochmal.
  25. rokka antwortete auf rokka's Thema in Blabla
    wow, das werde ich bestimmt machen. vielen dank! 1,2 rokk ´n´ roll rokka ps: vielleicht solltest du die nummer von ihm mal wieder löschen.

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