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Kinder im Beiwagen?


Empfohlene Beiträge

Hab ich von der Seite www.v-d-t.at :

____________________________________________________

BUNDESPOLIZEIDIREKTION WIEN

E-mail Adresse:" [email protected] "

Schottenring 7-9, 1010 Wien, Telefon 313 10-0*)

Herrn

Christian MARAKOVITS

[email protected]

P 479/f/01Mag. Schachner723912.04.2001

AZ.: (Bitte bei Antwort angeben) Sachbearbeiter Nebenstelle Datum

Sehr geehrter Herr Marakovits !

In Beantwortung Ihrer schriftlichen Anfrage vom 10.4.2001 wird mitgeteilt, dass gemäß § 106 Abs. 4 des Kraftfahrgesetzes mit Motorrädern und Motorfahrrädern ausser dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden darf, die bei Motorrädern das 10. Lebensjahr vollendet haben muss. Mit Motorfahrrädern dürfen Kinder unter 8 Jahren nur auf Kindersitzen befördert werden, die der Größe des Kindes entsprechen.

Hochachtungsvoll

Dr. Schwabl

Oberrat

_______________________________________

Hoff' ich hab dir geholfen,

Don Vittorio

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Was ich in der STVZO gefunden habe ist dieses hier :

§ 35a Absatz 9

Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.

Aber leider nichts über Personenbeförderung im Beiwagen gefunden.

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  • 1 Jahr später...

obwohl schon einige zeit seit der frage vergangen ist:

für österreich gilt: § 106 Abs 4 Kraftfahrgesetz:

"(4) Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur

eine weitere Person befördert werden. Mit Motorrädern, dreirädrigen

Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie

vierrädrigen Kraftfahrzeugen im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG ohne

geschlossenen kabinenartigen Aufbau dürfen nur Personen befördert

werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Mit Motorrädern

mit Beiwagen dürfen Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht

vollendet haben, nur befördert werden, wenn sie mittels geeigneter

Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind,

oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert befördert werden

und wenn die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur

Brusthöhe der Kinder reichen und der Beiwagen einen Überrollbügel

aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen

Beiwagen handelt. Mit Motorfahrrädern dürfen Kinder unter acht

Jahren nur auf Kindersitzen gemäß § 26 Abs. 5 befördert werden, die

der Größe des Kindes entsprechen."

grüsse, gad

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  • 1 Monat später...

Also ich hab in meinem Squire einen Beckengurt von einem Auto mit dem Gestell verschraubt und damit schnalle ich den Kindersitz an nachdemm ich die Sitzpolster vom Beiwagen entfernt habe.Mein Sohn mit 2 1/2 Jahren wird dann mit dem Gurt vom Kindersitz angeschnallt. Als Helm hat er einen Fahrradhelm auf, da ihm die Motoradhelme noch zu schwer sind. Kontakt mit der Polizei hatten wir noch keinen , daher kann ich noch nicht sagen wie diese darauf reagieren.

Grüsse aus Östereich Max :grins:

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Also, die Gespannfrage hat sich erledigt, das Gespann ist "dort" geblieben.

Aber soweit ich jetzt herauslese dürfen Kinder zwar auf Mopeds mitfahren, aber nicht auf Motorrädern, oder?

Aber eigentlich drauf ge :-D , ich kauf ihr heuer einen Helm und dann darf sie die 500meter zum Kindergarten mit mir fahren.

Jedes Mal das blöde mitn Auto zum Kiga - zum Moped - Arbeit - Mopde nach Hause - zum Auto .... :veryangry:

Anhalten kann sie sich schon und mit den Füßen komm ich, wenn ich hinten sitz auch nicht runter.

Bearbeitet von klingelfee
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Ja servus Klingelfee :-D )

zum Thema mitnehmen kann ich noch bemerken 500m sind für die Kleinen kein problem (mach ich schon mitm kleinen 1 1/2 Jahre aufn Trittbrett) aber bei längeren fahrten ist ein Topcase als Stütze und ein gutes gespür gefragt wann die kleinen keine lust haben bzw. einschlafen....

Generell hast ja in der Stadt :-( mitm Beiwagen eh keine Vorteile also dürft des für Dich

die beste Lösung sein....

Übrigends war dieses Thema auf unseren Familien WE in Eging ein heiss diskutiertes - vielleicht willst ja live mit uns dischkrieren ---> 2005 gehts weiter näheres im Herbst auf meiner HP

Gruß aus Bayern

Helmut

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Eine sehr gute Seite bezüglich Motorradrecht in Österreich findet ihr hier:

Dr. Kraschl - Motorradrecht

Habe meinen Sohn auch 2 jahre lang die 400m auf dem Roller zum Kindergarten gebracht (dort war er DER Star...und hat es auch genossen) - jetzt mit 2 Kindern mach ichs nicht mehr (wurde mir von höherer Stelle untersagt :-D )

Aber in 1-2 Jahren kriegt mein Bursch einen Helm und fährt dann sowieso hinten mit - Kiberer hin oder her - ich fahr ja gaanz brav. Meine Kleine giert ja auch schon drauf aber die muß halt noch ein bißchen warten.

LG

Rüdiger

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@pxruezi - sehr geil danke

das hab ich gefunden :-D

Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden.

Mit Motorrädern und drei- sowie vierrädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau dürfen nur Personen befördert werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

offtopic/

und das auch noch :-(

Die Eignung einer Person zum Lenken von Krafträdern setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm und höchstens 200 cm voraus.

Lustig, denn ich bin 154cm - aber bei der Führerscheinprüfung oder beim Amtsarzt hat niemand etwas gesagt

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Die Eignung einer Person zum Lenken von Krafträdern setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm und höchstens 200 cm voraus.
:uargh:

@klingelfee hast ja Schuhe angabt oder ned :-D

Stark des san Gsetze in A.....

was ist ein

Kiberer
= Polizist???

Hab mal eine "Organstrafe" bekommen wegen Abgfahrner Reifen in Tirol kriegt...

:-(

Gruß

Helmut

Bearbeitet von goggo
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Also ein Kiberer ist laut Wiener Wörterbuch ein Geheimpolizist - ist er aber nicht - in 3m² grünem Stoff und Jägermütze bist nicht geheim! :-D

Und da Tiroler ischt a schtrenger Buasch - da musch allesch sei Ordnung hobn.

LG

Rüdiger

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Also laut Mag. Dr. Kraschl sieht das mit den Kindern im Beiwagen so aus

Personenbeförderung

Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden.

Mit Motorrädern und drei- sowie vierrädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau dürfen nur Personen befördert werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Mit Motorrädern mit Beiwagen dürfen Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert werden, wenn:

sie mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert werden und

die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und

der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt.

Bei der Personenbeförderung mit einem Motorrad mit Beiwagen darf die in der Typen- bzw. Einzelgenehmigung festgesetzte Personenanzahl (auch je Sitzbank des Beiwagens) nicht überschritten werden.

Beiwagen dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen.

Grüße aus Ö :-D

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